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gültig seit 01.01.2007

Zolltarifnummer 6812.99.10.10.0 – Asbestfasern für Zivilluftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst bearbeitete Asbestfasern sowie Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder von Asbest und Magnesiumcarbonat, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Für andere Verwendungen gilt in derselben Warennummer 6812.99.10 die Zolltarifnummer 6812.99.10.90.0. Bearbeitungsabfälle in Stücken oder als Pulver von Waren auf Asbestbasis gehören zur Warennummer 6812.99.10, Bearbeitungsabfälle von Asbestwaren dagegen in die Warennummer 2524.90.00.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6812.99.10.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
PositionBearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus solchen Mischungen oder aus Asbest (z. B. Garne, Gewebe, Kleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Dichtungen), auch bewehrt, ausgenommen Waren der Position 6811 oder 6813
Unterpositionaus Krokydolith
andere
ZolltarifnummerKleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturbearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat
Zolltarifnummerfür zivile LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6812.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6812.99.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6812.99.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6812.99.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6812.99.10.10.0?

Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer … › 6812 Bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der …
✓andere, also nicht: aus KrokydolithDie Ware muss ein Erzeugnis aus Asbest oder eine Mischung auf Asbestbasis sein. Waren, die nach einer gesonderten Asbestsorte zu unterscheiden sind, gehören nicht hierher.
✓andere, also nicht: Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und KopfbedeckungenDie Ware ist kein Bekleidungserzeugnis aus Asbest, sondern bearbeitete Asbestfasern oder eine Mischung auf Asbestbasis.
✓bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und MagnesiumcarbonatDie Ware ist bearbeitete Asbestfasern oder eine Mischung auf der Grundlage von Asbest oder von Asbest und Magnesiumcarbonat. Bearbeitungsabfälle in Stücken oder als Pulver von Waren auf dieser Grundlage gehören ebenfalls hierher.
✓für zivile LuftfahrzeugeDie Ware muss für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sein. Ob sie dafür vorgesehen ist, ergibt sich aus ihrem Verwendungszweck.
6812.99.10.10.0Asbestfasern und Asbestmischungen für zivile Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6812.99.10.10.0?

  • ×aus Krokydolith6812.80
  • ×Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen6812.91.00.00.0
  • ×andere, also nicht: bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat6812.99.90
  • ×andere, also nicht: für zivile Luftfahrzeuge6812.99.10.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6812.99.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6812.99.10.10.0für zivile Luftfahrzeugediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
6812.99.10.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6812.99.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6812.99.10.10.0

€
6812.99.10.10.0Drittlandszoll––––
6812.99.10.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6812.99.10.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 6812.99.10.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 6812.99.10.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle LänderBetrifft nur Chemikalien aus Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012: Ihre Ausfuhr wird vorher gemeldet und braucht teils die Zustimmung des Einfuhrlandes. Für andere Waren wird in der Ausfuhranmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6812.99.10.10.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 68, AllgemeinesDieses Kapitel erfasst nicht nur gebrauchsfertige Waren, sondern auch in bestimmten Positionen Halberzeugnisse, die vor ihrer endgültigen Verwendung weitere Bearbeitungen erforderlich machen können (z. B. Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat der Position 6812).
6812.99.10bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat Wegen des Begriffs „bearbeitete Asbestfasern“ siehe die Erläuterungen zu Position 6812 des HS, erster Absatz. Bearbeitungsabfälle von Asbestwaren sind in Unterposition 2524.90.00 einzureihen. Die Mischungen dieser Unterposition sind in den Erläuterungen zu Position 6812 des HS, zweiter Absatz …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 68 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6812.99.10

  1. 01.01.20076812.99.10neu eingeführt · „bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat“ · aus 6812.90.20
  2. 01.01.20076812.99.10.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 6812.50.00, 6812.60.00, 6812.70.00, 6812.90.20, 6812.90.95 (7 Unterteilungen)
  3. 01.01.20076812.99.10.90.0neu eingeführt · aus 6812.50.00, 6812.60.00, 6812.70.00, 6812.90.20, 6812.90.95 (7 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6812.99.10.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für bearbeitete Asbestfasern für zivile Luftfahrzeuge unter 6812.99.10?

Für bearbeitete Asbestfasern und Mischungen für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 6812.99.10.10.0. Für dieselbe Warennummer 6812.99.10 mit anderer Verwendung gilt 6812.99.10.90.0.

Gehören Bearbeitungsabfälle von Asbestwaren unter 6812.99.10.10.0?

Nein, Bearbeitungsabfälle von Asbestwaren gehören nicht in 6812.99.10.10.0, sondern in die Warennummer 2524.90.00. Zu 6812.99.10.10.0 gehören dagegen Bearbeitungsabfälle in Stücken oder als Pulver von Waren auf Asbestbasis.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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