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gültig seit 01.01.1996

Zolltarifnummer 7003.12.99.00.0 – Gefärbte Glasplatten, nicht optisch

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Glasplatten oder -tafeln ohne Drahteinlagen, die in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht sind. Optisches Glas gehört in 7003.12.10.00.0, Platten mit nicht reflektierender Schicht in 7003.12.91.00.0. In vZTA dieser Nummer wurden strukturierte Glasplatten aus farblosem, gewalztem Glas eingereiht.

Typische Waren:Gewalzte GlasplattenStrukturierte GlasplattenGlasplatten aus farblosem Glas

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7003.12.99.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
Unterpositionin der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
Zolltarifnummeraus optischem Glas
andere
Zolltarifnummermit nicht reflektierender Schicht
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere
ZolltarifnummerPlatten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
ZolltarifnummerProfile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7003.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7003.12.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7003.12.99.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7003.12.99.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7003.12.99.00.0?

Kapitel 70 Glas und Glaswaren › 7003 Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln …
✓Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärktDie Ware ist Glas in Form von Platten oder Tafeln, die nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt sind.
✓in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender SchichtDas Glas ist in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder hat eine absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht. Eine solche Schicht ist ein mikroskopisch dünner Überzug aus Metall oder einer chemischen Verbindung, etwa einem Metalloxid.
✓andere, also nicht: aus optischem GlasEs bleibt Glas, das nicht aus optischem Glas besteht.
✓andere, also nicht: mit nicht reflektierender SchichtDie Platte trägt keine nicht reflektierende Schicht; sie gehört zu den übrigen Ausführungen, etwa gefärbt, undurchsichtig oder überfangen.
7003.12.99.00.0Gefärbte oder beschichtete Glasplatten, nicht optisch

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7003.12.99.00.0?

  • ×Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt7003.20.00.00.0
  • ×Profile7003.30.00.00.0
  • ×andere, also nicht: in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht7003.19
  • ×aus optischem Glas7003.12.10.00.0
  • ×mit nicht reflektierender Schicht7003.12.91.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7003.12.99

ZolltarifnummerWortlaut
7003.12.99.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7003.12.99 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI31381/23-1DeutschlandGlasplatte, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus farblosem …26.11.2026
DEBTI31423/23-1DeutschlandGlasplatte, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus farblosem …26.11.2026
DEBTI31448/23-1DeutschlandGlasplatte, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus farblosem …23.11.2026

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7003.12.99.00.0

€
7003.12.99.00.0Drittlandszoll3,8 %, mindestens 0,60 EUR je 100 kg–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 3,8 %, mindestens 0,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 %, mindestens 0,60 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7003.12.99.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7003.12.99.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005 a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt; b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss; c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
7003.12.10 bis 7003.19.90Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt: Wegen des Begriffs „mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt“ siehe die Erläuterungen zu Position 7003 des HS, drittletzter Absatz.
7003.12.10 bis 7003.12.99in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht Der Begriff „absorbierende oder reflektierende Schicht“ ist in Anmerkung 2 c) zu Kapitel 70 festgelegt. Wegen des Begriffs „undurchsichtig“ siehe die Erläuterungen zu Position 7003 des HS, zweiter Absatz Buchstabe B. Überfangenes Glas ist ein durchscheinendes Glas, im Allgemeinen aus einem …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 70 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7003.12.99

  1. 01.01.19967003.12.99neu eingeführt · aus 7003.11.10, 7003.11.90
  2. 01.01.19967003.12.99.00.0neu eingeführt · aus 7003.11.10, 7003.11.90

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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