01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 7003?
Die Position unterteilt sich zunächst in Platten oder Tafeln ohne Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, Platten oder Tafeln mit Drahteinlagen und Profile. Bei Platten oder Tafeln ohne Drahteinlagen trennt Unterposition 7003.12 Glas, das in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht ist, von Unterposition 7003.19 für Glas ohne diese Merkmale. Innerhalb von 7003.12 gehört optisches Glas in 7003.12.10.00.0, anderes Glas mit nicht reflektierender Schicht in 7003.12.91.00.0 und anderes Glas ohne nicht reflektierende Schicht in 7003.12.99.00.0; 7003.19 unterteilt sich in 7003.19.10.00.0 für optisches Glas und 7003.19.90.00.0 für Glas, das nicht optisch ist. Platten oder Tafeln mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt gehören in 7003.20.00.00.0, Profile in 7003.30.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?
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02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 7003
Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 7003
Anmerkungen (2)
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005 a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt; b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss; c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 7003
Die sieben Warennummern der Position 7003 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19967003.12.10.00.0eingeführt · aus optischem Glas
- 01.01.19967003.12.91.00.0eingeführt · mit nicht reflektierender Schicht
- 01.01.19967003.12.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19727003.19.10.00.0eingeführt · aus optischem Glas
- 01.01.19727003.19.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19727003.20.00.00.0eingeführt · Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt · zuletzt geändert 01.01.1995
- 01.01.19727003.30.00.00.0eingeführt · Profile
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen