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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 7003 – Glas in Platten, Tafeln und Profilen

Position im Zolltarif

70Kapitel03Position

Zu Position 7003 gehören gegossenes oder gewalztes Glas in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet. Glas in Kugeln, Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet, gehört in Position 7002, gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln in Position 7004. Das Zuschneiden auf bestimmte Formen ändert die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln nicht.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7003?

Die Position unterteilt sich zunächst in Platten oder Tafeln ohne Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, Platten oder Tafeln mit Drahteinlagen und Profile. Bei Platten oder Tafeln ohne Drahteinlagen trennt Unterposition 7003.12 Glas, das in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht ist, von Unterposition 7003.19 für Glas ohne diese Merkmale. Innerhalb von 7003.12 gehört optisches Glas in 7003.12.10.00.0, anderes Glas mit nicht reflektierender Schicht in 7003.12.91.00.0 und anderes Glas ohne nicht reflektierende Schicht in 7003.12.99.00.0; 7003.19 unterteilt sich in 7003.19.10.00.0 für optisches Glas und 7003.19.90.00.0 für Glas, das nicht optisch ist. Platten oder Tafeln mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt gehören in 7003.20.00.00.0, Profile in 7003.30.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitetDiese Seite
Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
Unterpositionin der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht3 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 3 vZTA
Zolltarifnummeraus optischem Glas
andere
Zolltarifnummermit nicht reflektierender Schicht
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere3 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 1 vZTA
Zolltarifnummeraus optischem Glas
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerPlatten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt3,8 %, mindestens 0,40 EUR je 100 kg · 0 vZTA
ZolltarifnummerProfile
3 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7003

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder2 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7003

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005 a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt; b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss; c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.
Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 5
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7003

Die sieben Warennummern der Position 7003 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19967003.12.10.00.0eingeführt · aus optischem Glas
  2. 01.01.19967003.12.91.00.0eingeführt · mit nicht reflektierender Schicht
  3. 01.01.19967003.12.99.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19727003.19.10.00.0eingeführt · aus optischem Glas
  5. 01.01.19727003.19.90.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.19727003.20.00.00.0eingeführt · Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt · zuletzt geändert 01.01.1995
  7. 01.01.19727003.30.00.00.0eingeführt · Profile

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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