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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 7106.10.00.00.0 – Silber in Pulverform

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

71Kapitel06Position10HS00KN00TARIC0DE

Sie erfasst Silber in Pulverform, also Pulver aus Silber, bei dem mindestens 90 GHT durch ein Sieb mit 0,5 mm lichter Maschenweite gehen. Silber in Rohform gehört in 7106.91.00.00.0, Silber als Halbzeug in 7106.92.00.00.0.

Typische Waren:Silber-Kupfer-Zinn-LegierungspulverSilberlegierungspulverLegierungspulver aus unedlen Metallen und EdelmetallKugelförmige Metallpulver

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 7106.10.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7106.10.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittEchte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren …
KapitelEchte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
PositionSilber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
ZolltarifnummerPulverDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7106.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7106.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7106.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7106.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7106.10.00.00.0?

Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder … › 7106 Silber (einschließlich vergoldetes oder …
✓PulverDie Ware muss als Pulver vorliegen: Mindestens 90 GHT müssen durch ein Sieb mit 0,5 mm lichter Maschenweite gehen; Abfälle wie Feilspäne, Kehricht und Staub zählen nicht als Pulver, außer gereinigte und in der Körnung homogen gemachte Feilspäne, sofern sie die Merkmale eines Pulvers nach der Unterpositions-Anmerkung 1 haben.
7106.10.00.00.0Silber in Pulverform

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7106.10.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7106.10.00

ZolltarifnummerWortlaut
7106.10.00.00.0Pulver

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7106.10.00 eingereiht

10 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
CZBTI31/055700/2026-300000-ZI/01TschechienGemäß den deklarierten Angaben handelt es sich um eine Legierung aus unedlen Metallen und Edelmetall, die in Form eines …29.01.2029
CZBTI51/154915/2023-580000-04/01TschechienDen deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um ein Pulver mit kugelförmiger Kornform, das durch Schmelzen eines …11.12.2026
CZBTI51/154902/2023-580000-04/01TschechienDen deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um ein Pulver mit kugelförmiger Körnung, das durch Schmelzen eines …11.12.2026
CZBTI51/154906/2023-580000-04/01TschechienDen deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um ein Pulver mit kugelförmiger Kornform, das durch Schmelzen eines …11.12.2026
CZBTI51/154912/2023-580000-04/01TschechienDen vorliegenden Angaben zufolge handelt es sich um ein Pulver mit kugelförmiger Körnung, das durch Schmelzen eines …11.12.2026
CZBTI51/154889/2023-580000-04/01TschechienNach den deklarierten Angaben handelt es sich um ein Pulver mit kugelförmiger Kornform, hergestellt durch Schmelzen …20.11.2026

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7106.10.00.00.0

€
7106.10.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7106.10.00.00.0

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7106.10.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 71, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Die Begriffe „Pulver“ und „als Pulverform“ im Sinne der Unterpositionen 7106.10, 7108.11, 7110.11, 7110.21, 7110.31 und 7110.41 umfassen Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm hindurchgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7106.10.00Pulver: Wegen der Auslegung des Begriffs „Pulver“ siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 71. Pulvrige Erzeugnisse, die den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 71 angegebenen Merkmalen über die Korngröße nicht entsprechen, gehören als Granalien zu Unterposition 7106.91.00. Nicht als Pulver gelten Abfälle, die bei der Bearbeitung von Silber oder Silberlegierungen anfallen und nur noch zum …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 71 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7106.10.00

  1. 01.01.19727106.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Pulver“
  2. 01.01.19727106.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Pulver“
  3. 01.01.19957106.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7106.10.00
  4. 01.01.19957106.10.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7106.10.00
  5. 01.07.19977106.10.00wieder anmeldefähig · aus 7106.10.00
  6. 01.07.19977106.10.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 7106.10.00

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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