01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7202.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7202.19.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7202.19.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7202.19.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0?
- ×Ferrosilicium7202.21.00.00.0, 7202.29
- ×Ferrosiliciummangan7202.30.00.00.0
- ×Ferrochrom7202.41, 7202.49
- ×Ferrosiliciumchrom7202.50.00.00.0
- ×Ferronickel7202.60.00.00.0
- ×Ferromolybdän7202.70.00.00.0
- ×Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram7202.80.00.00.0
- ×andere, also nicht: Ferromangan7202.91.00.00.0, 7202.92.00.00.0, 7202.93.00.00.0, 7202.99
- ×mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT7202.11
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 7202.19.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 7202.19.00.00.0 | anderes |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7202.19.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (6)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8665 | Länder der Schutzmaßnahme für Ferrolegierungen | 0 % mit Unterlage Y321; 0 % mit Unterlage N018; sonst 2,7 % | 18.11.2025 – 17.11.2028 |
| 09.8810 | Norwegen | 0 % mit Unterlage Y020; 0 % mit Unterlage N018; sonst 2,7 % | 18.11.2025 – 17.11.2028 |
| 09.8815 | Indien | 0 % mit Unterlage N018; sonst 2,7 % | 18.11.2025 – 17.11.2028 |
| 09.8818 | Südafrika | 0 % mit Unterlage Y321; 0 % mit Unterlage N018; sonst 2,7 % | 18.11.2025 – 17.11.2028 |
| 09.8819 | Malaysia | 0 % mit Unterlage N018; sonst 2,7 % | 18.11.2025 – 17.11.2028 |
| 09.8820 | Südkorea | 0 % mit Unterlage N018; sonst 2,7 % | 18.11.2025 – 17.11.2028 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 2,1 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0
Anmerkungen (1)
2. Für die Einreihung von Ferrolegierungen in die Unterpositionen der Position 7202 gilt: Eine Ferrolegierung gilt als binär und wird der betreffenden Unterposition (soweit vorhanden) zugewiesen, wenn nur eines der Legierungselemente den in der Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 festgesetzten Mindestanteil überschreitet. Entsprechend gilt eine Ferrolegierung als ternär oder quaternär, sofern zwei oder drei Legierungselemente die Mindestanteile übersteigen. Für die Anwendung dieser Bestimmung müssen die in Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 nicht gesondert aufgeführten „anderen Elemente“ einzeln einen Anteil von mehr als 10 GHT aufweisen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7202.11.20 bis 7202.19.00 | Ferromangan stellt sich in Form von Masseln mit rauer Oberfläche dar; der Bruch ist weiß und glänzend. Es ist spröde und sehr hart. Bei der Stahlgewinnung dient Ferromangan als Desoxidationsmittel, zum Entschwefeln, zum Wiederaufkohlen von Stählen und zum Zufügen von Mangan als Legierungselement. |
| 7202.19.00 | anderes: Hierher gehört Ferromangan mit mittlerem Kohlenstoffgehalt (1,25 bis 1,5 GHT) oder niedrigem Kohlenstoffgehalt (weniger als 0,75 GHT), wobei der Gehalt an Mangan zwischen 80 und 90 GHT schwanken kann. Dieses Ferromangan wird zum Herstellen von mit Mangan legierten Stählen verwendet, bei denen ein niedriger Kohlenstoffgehalt erforderlich ist. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 72 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7202.19.00
- 01.01.19727202.19.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes“
- 01.01.19727202.19.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0
Gibt es einen Zusatzzoll auf Ferromangan mit Ursprung in Ländern der Schutzmaßnahme für Ferrolegierungen unter der Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung in den Ländern der Schutzmaßnahme für Ferrolegierungen wird unter der Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0 ein Zusatzzoll erhoben. Er gilt nicht für Waren mit Ursprung in anderen Ländern.
Gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr unter der Zolltarifnummer 7202.19.00.00.0?
Ja, bei der Einfuhr gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für Waren aus allen Ländern dieser Zolltarifnummer. Als Unterlage ist dafür die CBAM-Kontonummer (Code Y128) vorgesehen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission