01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7210.706-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7210.70.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7210.70.80.2310-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7210.70.80.23.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0?
- ×verzinnt7210.11, 7210.12
- ×verbleit, einschließlich Terneblech oder -band7210.20
- ×elektrolytisch verzinkt7210.30
- ×anders verzinkt7210.41, 7210.49
- ×mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen7210.50
- ×mit Aluminium überzogen7210.61, 7210.69
- ×andere, also nicht: mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen7210.90
- ×Weißbleche, lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiert7210.70.10
- ×andere, also nicht: nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten7210.70.80.91.0, 7210.70.80.92.0, 7210.70.80.93.0, 7210.70.80.95.0
- ×aus nicht legierten Stählen, die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen Erzeugnisse mit einer …7210.70.80.11.0
- ×andere, also nicht: verzinnt7210.70.80.25.0
- ×Nicht bemalt7210.70.80.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7210.70.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7210.70.80.11.0 | aus nicht legierten Stählen, die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen … | Antidumpingzoll, Ausgleichszoll |
| 7210.70.80.20.0 | Nicht bemalt | Antidumpingzoll |
| 7210.70.80.23.0 | anderediese Seite | – |
| 7210.70.80.25.0 | andere | – |
| 7210.70.80.91.0 | aus nicht legierten Stählen, die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen … | Antidumpingzoll, Ausgleichszoll |
| 7210.70.80.92.0 | Nicht bemalt | Antidumpingzoll |
| 7210.70.80.93.0 | andere | – |
| 7210.70.80.95.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7210.70.80 eingereiht
7 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI923/24-1Deutschland | Flacherzeugnis aus nicht legiertem Stahl; Lochwandplatte Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein … | 02.06.2027 |
| DEBTI38899/23-1Deutschland | Flacherzeugnis aus nicht legiertem Stahl, verzinkt und mit Kunststoff überzogen Bei der Ware handelt es sich den … | 23.11.2026 |
| DEBTI38898/23-1Deutschland | Flacherzeugnis aus nicht legiertem Stahl, verzinkt und mit Kunststoff überzogen Bei der Ware handelt es sich den … | 23.11.2026 |
| PLBTIWIT-2026-000082Polen | Blech in Form eines flachen Blechs mit rechteckigem Vollquerschnitt, aus kaltgewalztem unlegiertem Stahl, beidseitig … | 04.02.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2025-07100Frankreich | Stahlblech zur Verkleidung von Warmwasserspeichern für sanitäre Anlagen. Das Blech besteht aus unlegiertem Stahl und … | 18.11.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2025-03740Frankreich | Flaches Eisenprodukt; perforierte Platte, rechteckig, Abmessungen 600 mm x 410 mm, Die Platte ist auf ihrer gesamten … | 27.08.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7210.70.10 | 2 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Weißblech mit einer Breite von 600 mm oder mehr, aufgemacht in Form von rechteckigen Blechen, die gestapelt und auf Paletten aus Metall, Kunststoff oder Holz verpackt … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (10)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.9507 | Europäische Union, Indien, Südkorea, Türkei | 0 % | 01.10.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9607 | alle Länder | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9722 | FHA-Partnerländer | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9723 | Europäische Union, Nordmazedonien | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9842 | Europäische Union, Indien | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9843 | Europäische Union, Südkorea | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9844 | Europäische Union, Vietnam | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9845 | Europäische Union, Türkei | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9846 | Europäische Union, Taiwan | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9847 | Europäische Union, Vereinigtes Königreich | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0
Anmerkungen (1)
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr …
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2023/142704.07.2023 | Mit der Verordnung 2023/1427 wurden auf Spulen aufgerollte Bleche aus unlegiertem Stahl, 1 060 bis 1 250 mm breit und beidseitig mehrfach überzogen, mit Aluminium-Zink als Überzug am Stahl, in die Warennummer 7210.70.80 eingereiht. | 7210.70.80 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 72 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7210.70.80
- 01.01.20047210.70.80neu eingeführt · aus 7210.70.39, aus 7210.70.90
- 20.09.20127210.70.80.11.0neu eingeführt · „aus nicht legierten Stählen, die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen …“ · aus 7210.70.80
- 20.09.20127210.70.80.91.0neu eingeführt · „aus nicht legierten Stählen, die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen …“ · aus 7210.70.80
- 16.03.20137210.70.80.11.0Wortlaut geändert · „aus nicht legierten Stählen, die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen …“ · vorher „aus nicht legierten Stählen, die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen Erzeugnisse mit einer Zinkstaubdeckschicht, bei denen die hochzinkhaltige Farbe einen Zinkanteil von mindestens 70 GHT hat“
- 16.03.20137210.70.80.91.0Wortlaut geändert · „aus nicht legierten Stählen, die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen …“ · vorher „aus nicht legierten Stählen, die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen sogenannte Sandwichpaneele für Bauzwecke, die aus zwei metallischen Deckschichten und einem Verbundkern aus wärmedämmendem Material bestehen, und ausgenommen Erzeugnisse mit einer Zinkstaubdeckschicht, bei denen die hochzinkhaltige Farbe einen Zinkanteil von mindestens 70 GHT hat“
- 16.05.20247210.70.80.20.0neu eingeführt · „verzinnt“ · aus 7210.70.80
- 16.05.20247210.70.80.25.0neu eingeführt · aus 7210.70.80
- 16.05.20247210.70.80.92.0neu eingeführt · „verzinnt“ · aus 7210.70.80
- 16.05.20247210.70.80.95.0neu eingeführt · aus 7210.70.80
- 29.05.20257210.70.80.20.0Wortlaut geändert · „Nicht bemalt“ · vorher „verzinnt“
- 29.05.20257210.70.80.20.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 29.05.20257210.70.80.23.0neu eingeführt
- 29.05.20257210.70.80.92.0Wortlaut geändert · „Nicht bemalt“ · vorher „verzinnt“
- 29.05.20257210.70.80.92.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 29.05.20257210.70.80.93.0neu eingeführt
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0
Welche Zolltarifnummer gilt für verzinnte, bemalte Stahlbleche unter 7210.70.80?
Verzinnte, bemalte Flacherzeugnisse aus nicht legiertem Stahl, die nur oberflächenbearbeitet oder nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind, gehören in die Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0.
Gilt für die Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0 ein Zusatzzoll?
Ja, für diese Zolltarifnummer gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung in allen Ländern.
Gilt für die Einfuhr der Ware unter 7210.70.80.23.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, für die Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Dazu gehört die CBAM-Kontonummer (Unterlage Y128).
Wurde die Zolltarifnummer 7210.70.80.23.0 zuletzt geändert?
Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde am 29.05.2025 geändert, zuvor am 16.05.2024.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile