01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7211.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7211.29.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7211.29.00.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7211.29.00.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0?
- ×nur warmgewalzt7211.13, 7211.14, 7211.19
- ×andere, also nicht: nur kaltgewalzt7211.90
- ×mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT7211.23
- ×mit einer Breite von 500 mm oder weniger7211.29.00.91.0, 7211.29.00.99.0
- ×andere, also nicht: Elektrobänder7211.29.00.19.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7211.29.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7211.29.00.11.0 | Elektrobänderdiese Seite | – |
| 7211.29.00.19.0 | andere | Antidumpingzoll |
| 7211.29.00.91.0 | Elektrobänder | – |
| 7211.29.00.99.0 | andere | Antidumpingzoll |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7211.29.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (12)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.9602 | alle Länder | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9707 | FHA-Partnerländer | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9708 | Brasilien, Europäische Union | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9709 | Europäische Union, Ägypten | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9710 | Europäische Union, Schweiz | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9817 | Europäische Union, Taiwan | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9818 | Europäische Union, Indien | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9819 | Europäische Union, Südkorea | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9820 | Europäische Union, Türkei | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9821 | Europäische Union, Vereinigtes Königreich | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9822 | Europäische Union, Japan | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9823 | Europäische Union, Ukraine | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0
Anmerkungen (1)
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr …
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-248/9202.08.1993 | Der Begriff "auf vier Flächen gewalzt" in Unterposition 7211.21.00 des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/78 des … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 72 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7211.29.00
- 01.01.19727211.29.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19887211.29.00Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19887211.29.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7211.29.10, 7211.29.91, 7211.29.99 (7 Unterteilungen)
- 01.01.19967211.29.00Stellung im Tarifbaum geändert · aus 7211.49.00
- 01.01.20047211.29.00.91.0neu eingeführt · „mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT“ · aus 7211.29.20, 7211.29.50, 7211.29.90
- 01.01.20047211.29.00.99.0neu eingeführt · „mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr“ · aus 7211.29.20, 7211.29.50, 7211.29.90
- 01.01.20057211.29.00.91.0aufgehoben · aufgeteilt in 7211.29.00
- 01.01.20057211.29.00.99.0aufgehoben · aufgeteilt in 7211.29.00
- 13.12.20157211.29.00.11.0neu eingeführt · „Elektrobänder“ · aus 7211.29.00
- 13.12.20157211.29.00.19.0neu eingeführt · aus 7211.29.00
- 13.12.20157211.29.00.91.0neu eingeführt · „Elektrobänder“ · aus 7211.29.00
- 13.12.20157211.29.00.99.0neu eingeführt · aus 7211.29.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0
Welche Zolltarifnummer unter 7211.29.00 gilt für Elektrobänder mit einer Breite von mehr als 500 mm?
Elektrobänder aus nur kaltgewalztem Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr und einer Breite von mehr als 500 mm bis weniger als 600 mm gehören in die Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0. Elektrobänder mit einer Breite von 500 mm oder weniger gehören in die Zolltarifnummer 7211.29.00.91.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Elektrobänder unter 7211.29.00.11.0 aus allen Ländern?
Ja, für Elektrobänder mit Ursprung in allen Ländern gilt unter der Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0 ein Zusatzzoll.
Gilt für die Einfuhr von Elektrobändern unter 7211.29.00.11.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, bei der Einfuhr von Elektrobändern aus allen Ländern gilt unter der Zolltarifnummer 7211.29.00.11.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Als Unterlage ist die CBAM-Kontonummer (Y128) vorgesehen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile