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Zolltarifnummer 7212.50.40.19.0 – Verkupferte Flachware über 500 mm

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden verkupferte, flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von mehr als 500 mm bis weniger als 600 mm, die nicht nur oberflächenbearbeitet sind. Mehr als 500 mm breite Ware, die nur oberflächenbearbeitet ist, gehört in die Zolltarifnummer 7212.50.40.11.0, Ware mit einer Breite von 500 mm oder weniger in die Zolltarifnummer 7212.50.40.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7212.50.40.19.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionFlachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen
Unterpositionverzinnt
Unterpositionelektrolytisch verzinkt
Unterpositionanders verzinkt
Unterpositionmit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen
Unterpositionanders überzogen
Kombinierte Nomenklaturmit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen
Kombinierte Nomenklaturverchromt oder vernickelt
Kombinierte Nomenklaturverkupfert
mit einer Breite von mehr als 500 mm
Zolltarifnummernur oberflächenbearbeitet
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummermit einer Breite von 500 mm oder weniger
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionplattiert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7212.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7212.50.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7212.50.40.1910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7212.50.40.19.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7212.50.40.19.0?

Kapitel 72 Eisen und Stahl › 7212 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht …
✓anders überzogenDie Ware ist mit einem Überzug versehen, der nicht zu den übrigen Überzugsarten dieser Unterposition gehört. Kupfer als Überzug ist davon ausgenommen.
✓verkupfertDie Oberfläche der Ware ist mit Kupfer überzogen.
✓mit einer Breite von mehr als 500 mmDie Breite der Ware liegt über 500 mm und unter 600 mm. Bei 500 mm oder weniger ist die Ware anders einzureihen.
✓andere, also nicht: nur oberflächenbearbeitetDie Ware ist nicht nur oberflächenbearbeitet. Ist die Ware nur oberflächenbearbeitet, wird sie anders eingereiht.
7212.50.40.19.0Verkupferte Flachware über 500 mm

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7212.50.40.19.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7212.50.40

ZolltarifnummerWortlaut
7212.50.40.11.0nur oberflächenbearbeitet
7212.50.40.19.0anderediese Seite
7212.50.40.90.0mit einer Breite von 500 mm oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7212.50.40 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7212.50.901Dünne Folie aus unlegiertem Kohlenstoffstahl mit einer Dicke des Metallträgers von 0,15 mm, beidseitig oberflächenbeschichtet mit einer Schicht aus Nitril-Butadien-Kautschuk (NBR) mit einer Dicke von …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7212.50.40.19.0

€
7212.50.40.19.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (10)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.9506Europäische Union, Türkei0 %01.10.2026 – 31.12.2026
09.9606alle Länder0 %seit 01.07.2026
09.9719FHA-Partnerländer0 %seit 01.07.2026
09.9720Europäische Union, Ägypten0 %seit 01.07.2026
09.9721Europäische Union, Schweiz0 %seit 01.07.2026
09.9837Europäische Union, Südkorea0 %seit 01.07.2026
09.9838China, Europäische Union0 %seit 01.07.2026
09.9839Europäische Union, Vereinigtes Königreich0 %seit 01.07.2026
09.9840Europäische Union, Türkei0 %seit 01.07.2026
09.9841Europäische Union, Indien0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7212.50.40.19.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 01.07.2026.50 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7212.50.40.19.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 72, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 72 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7212.50.40

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 9 Zollkontingente statt 10.
  1. 01.01.20047212.50.40neu eingeführt · „verkupfert“ · aus 7212.50.00, aus 7212.50.51, aus 7212.50.58, aus 7212.50.75
  2. 01.01.20047212.50.40.11.0neu eingeführt · „nur oberflächenbearbeitet“ · aus 9 Vorgängern
  3. 01.01.20047212.50.40.19.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
  4. 01.01.20047212.50.40.90.0neu eingeführt · „mit einer Breite von 500 mm oder weniger“ · aus 9 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7212.50.40.19.0

Welche Zolltarifnummer gilt für verkupferte Flachware über 500 mm unter 7212.50.40?

Für verkupferte flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von mehr als 500 mm bis weniger als 600 mm, die nicht nur oberflächenbearbeitet sind, gilt die Zolltarifnummer 7212.50.40.19.0. Nur oberflächenbearbeitete Ware dieser Breite gehört in 7212.50.40.11.0.

Gibt es einen Zusatzzoll bei der Einfuhr unter 7212.50.40.19.0?

Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung in allen Ländern wird für die Zolltarifnummer 7212.50.40.19.0 ein Zusatzzoll erhoben.

Gilt bei der Einfuhr unter 7212.50.40.19.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) gilt bei der Einfuhr aus allen Ländern. Vorgesehen sind die Unterlage Y128 für die CBAM-Kontonummer und die Unterlage Y135 für eine Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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