01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7212.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7212.50.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7212.50.90.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7212.50.90.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0?
- ×verzinnt7212.10
- ×elektrolytisch verzinkt7212.20
- ×anders verzinkt7212.30
- ×mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen7212.40
- ×plattiert7212.60
- ×mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen7212.50.20
- ×verchromt oder vernickelt7212.50.30
- ×verkupfert7212.50.40
- ×mit Aluminium überzogen7212.50.61, 7212.50.69
- ×mit einer Breite von 500 mm oder weniger7212.50.90.92.0, 7212.50.90.95.0
- ×andere, also nicht: versilbert, vergoldet, platiniert oder emailliert7212.50.90.13.0, 7212.50.90.14.0, 7212.50.90.19.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7212.50.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7212.50.90.11.0 | versilbert, vergoldet, platiniert oder emailliertdiese Seite | – |
| 7212.50.90.13.0 | nur oberflächenbearbeitet | – |
| 7212.50.90.14.0 | schmelztauchbeschichtet mit Magnesium oder Magnesium-Zinklegierung, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher … | Antidumpingzoll |
| 7212.50.90.19.0 | andere | – |
| 7212.50.90.92.0 | schmelztauchbeschichtet mit Magnesium oder Magnesium-Zinklegierung, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher … | Antidumpingzoll |
| 7212.50.90.95.0 | anderes | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7212.50.90 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ITBTI2025-0679Italien | Dünne Folie aus unlegiertem Kohlenstoffstahl mit einer Dicke des Metallträgers von 0,15 mm, beidseitig … | 27.04.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (10)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.9506 | Europäische Union, Türkei | 0 % | 01.10.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9606 | alle Länder | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9719 | FHA-Partnerländer | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9720 | Europäische Union, Ägypten | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9721 | Europäische Union, Schweiz | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9837 | Europäische Union, Südkorea | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9838 | China, Europäische Union | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9839 | Europäische Union, Vereinigtes Königreich | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9840 | Europäische Union, Türkei | 0 % | seit 01.07.2026 |
| 09.9841 | Europäische Union, Indien | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0
Anmerkungen (1)
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr …
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 72 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7212.50.90
- 01.01.20047212.50.90neu eingeführt · aus 7212.50.00, aus 7212.50.10, aus 7212.50.31, aus 7212.50.51, aus 7212.50.58, aus 7212.50.99
- 01.01.20047212.50.90.11.0neu eingeführt · „versilbert, vergoldet, platiniert oder emailliert“ · aus 9 Vorgängern
- 01.01.20047212.50.90.19.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
- 01.01.20057212.50.90.13.0neu eingeführt · „nur oberflächenbearbeitet“ · aus 7212.50.90
- 01.01.20057212.50.90.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 27.11.20197212.50.90.14.0neu eingeführt · „schmelztauchbeschichtet mit Magnesium oder Magnesium-Zinklegierung, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher …“ · aus 7212.50.90
- 27.11.20197212.50.90.92.0neu eingeführt · „schmelztauchbeschichtet mit Magnesium oder Magnesium-Zinklegierung, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher …“ · aus 7212.50.90
- 27.11.20197212.50.90.95.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 7212.50.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0
Welche Zolltarifnummer gilt für versilberte, vergoldete, platinierte oder emaillierte Flachstahl-Erzeugnisse unter 7212.50.90?
Die Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0 gilt für flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von mehr als 500 mm bis weniger als 600 mm, die versilbert, vergoldet, platiniert oder emailliert sind. Nur oberflächenbearbeitete Ware derselben Warennummer gehört in die Zolltarifnummer 7212.50.90.13.0.
Wird auf versilberte, vergoldete oder emaillierte Flachstahl-Erzeugnisse unter 7212.50.90 ein Zusatzzoll erhoben?
Ja, auf Waren mit Ursprung aus allen Ländern wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Er gilt für die Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0, die Ware mit einer Breite von mehr als 500 mm bis weniger als 600 mm erfasst.
Fällt die Einfuhr von versilberten Flachstahl-Erzeugnissen unter 7212.50.90 unter den CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, für die Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) auch für die Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0. Als Unterlage ist unter anderem die CBAM-Kontonummer vorgesehen, ebenso werden Befreiungen nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 genannt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen