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Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0 – Flachstahl, versilbert, emailliert

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer gilt für versilberte, vergoldete, platinierte oder emaillierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, die mehr als 500 mm bis weniger als 600 mm breit sind. Nur oberflächenbearbeitete Ware gehört in die Zolltarifnummer 7212.50.90.13.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionFlachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen
Unterpositionverzinnt
Unterpositionelektrolytisch verzinkt
Unterpositionanders verzinkt
Unterpositionmit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen
Unterpositionanders überzogen
Kombinierte Nomenklaturmit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen
Kombinierte Nomenklaturverchromt oder vernickelt
Kombinierte Nomenklaturverkupfert
Kombinierte Nomenklaturandere
mit einer Breite von mehr als 500 mm
Zolltarifnummerversilbert, vergoldet, platiniert oder emailliertDiese Seite
Unterpositionplattiert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7212.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7212.50.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7212.50.90.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7212.50.90.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0?

Kapitel 72 Eisen und Stahl › 7212 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht …
✓anders überzogenDie Ware ist mit einem Überzug versehen, den die übrigen Unterpositionen der Position nicht nennen.
✓andere, also nicht: mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen, verchromt oder vernickelt, verkupfert, mit Aluminium überzogenDer Überzug darf keiner der in den übrigen Unterpositionen genannten Arten entsprechen. Bleibt ein sonstiger Überzug, gehört die Ware hierher.
✓mit einer Breite von mehr als 500 mmDie Breite liegt über 500 mm und unter 600 mm, weil die Position flachgewalzte Erzeugnisse auf weniger als 600 mm begrenzt. Ist die Ware 500 mm oder schmaler, gehört sie in die andere Breitenstufe derselben Warennummer.
✓versilbert, vergoldet, platiniert oder emailliertIst die Ware nur oberflächenbearbeitet, fällt sie unter die Ausführung „nur oberflächenbearbeitet“. Ist sie schmelztauchbeschichtet mit Magnesium oder Magnesium-Zinklegierung, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert und mit den genannten Gehaltsgrenzen für Kohlenstoff, Aluminium, Niob, Titan und Vanadium, fällt sie unter die Ausführung „schmelztauchbeschichtet mit Magnesium oder Magnesium-Zinklegierung“. Andere Ausführungen dieser Breitenstufe fallen unter die Ausführung „andere“.
7212.50.90.11.0Flachstahl, versilbert, vergoldet, platiniert oder emailliert

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7212.50.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7212.50.90.11.0versilbert, vergoldet, platiniert oder emailliertdiese Seite–
7212.50.90.13.0nur oberflächenbearbeitet–
7212.50.90.14.0schmelztauchbeschichtet mit Magnesium oder Magnesium-Zinklegierung, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher …Antidumpingzoll
7212.50.90.19.0andere–
7212.50.90.92.0schmelztauchbeschichtet mit Magnesium oder Magnesium-Zinklegierung, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher …Antidumpingzoll
7212.50.90.95.0anderes–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7212.50.90 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ITBTI2025-0679ItalienDünne Folie aus unlegiertem Kohlenstoffstahl mit einer Dicke des Metallträgers von 0,15 mm, beidseitig …27.04.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0

€
7212.50.90.11.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (10)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.9506Europäische Union, Türkei0 %01.10.2026 – 31.12.2026
09.9606alle Länder0 %seit 01.07.2026
09.9719FHA-Partnerländer0 %seit 01.07.2026
09.9720Europäische Union, Ägypten0 %seit 01.07.2026
09.9721Europäische Union, Schweiz0 %seit 01.07.2026
09.9837Europäische Union, Südkorea0 %seit 01.07.2026
09.9838China, Europäische Union0 %seit 01.07.2026
09.9839Europäische Union, Vereinigtes Königreich0 %seit 01.07.2026
09.9840Europäische Union, Türkei0 %seit 01.07.2026
09.9841Europäische Union, Indien0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 01.07.2026.50 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 72, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 72 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7212.50.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 9 Zollkontingente statt 10.
  1. 01.01.20047212.50.90neu eingeführt · aus 7212.50.00, aus 7212.50.10, aus 7212.50.31, aus 7212.50.51, aus 7212.50.58, aus 7212.50.99
  2. 01.01.20047212.50.90.11.0neu eingeführt · „versilbert, vergoldet, platiniert oder emailliert“ · aus 9 Vorgängern
  3. 01.01.20047212.50.90.19.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
  4. 01.01.20057212.50.90.13.0neu eingeführt · „nur oberflächenbearbeitet“ · aus 7212.50.90
  5. 01.01.20057212.50.90.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 27.11.20197212.50.90.14.0neu eingeführt · „schmelztauchbeschichtet mit Magnesium oder Magnesium-Zinklegierung, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher …“ · aus 7212.50.90
  7. 27.11.20197212.50.90.92.0neu eingeführt · „schmelztauchbeschichtet mit Magnesium oder Magnesium-Zinklegierung, auch mit Siliciumlegierung, chemisch passiviert, auch mit zusätzlicher …“ · aus 7212.50.90
  8. 27.11.20197212.50.90.95.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 7212.50.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0

Welche Zolltarifnummer gilt für versilberte, vergoldete, platinierte oder emaillierte Flachstahl-Erzeugnisse unter 7212.50.90?

Die Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0 gilt für flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von mehr als 500 mm bis weniger als 600 mm, die versilbert, vergoldet, platiniert oder emailliert sind. Nur oberflächenbearbeitete Ware derselben Warennummer gehört in die Zolltarifnummer 7212.50.90.13.0.

Wird auf versilberte, vergoldete oder emaillierte Flachstahl-Erzeugnisse unter 7212.50.90 ein Zusatzzoll erhoben?

Ja, auf Waren mit Ursprung aus allen Ländern wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Er gilt für die Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0, die Ware mit einer Breite von mehr als 500 mm bis weniger als 600 mm erfasst.

Fällt die Einfuhr von versilberten Flachstahl-Erzeugnissen unter 7212.50.90 unter den CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, für die Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) auch für die Zolltarifnummer 7212.50.90.11.0. Als Unterlage ist unter anderem die CBAM-Kontonummer vorgesehen, ebenso werden Befreiungen nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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