01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7228.10.50.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7228.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7228.10.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7228.10.50.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7228.10.50.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7228.10.50.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7228.10.50.00.0?
- ×Stabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl7228.20
- ×anderer Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst7228.30
- ×anderer Stabstahl, nur geschmiedet7228.40
- ×anderer Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt7228.50
- ×anderer Stabstahl7228.60
- ×Profile7228.70
- ×Hohlbohrerstäbe7228.80.00.00.0
- ×nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert7228.10.20.00.0
- ×anderer, also nicht: geschmiedet7228.10.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7228.10.50.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 7228.10.50
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 7228.10.50.00.0 | geschmiedet |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7228.10.50 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI48420/25-1Deutschland | Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um einen geschmiedeten Stabstahl aus … | 05.07.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7228.10.20 | 1 | Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um einen warmgewalzten Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl. Der Stab hat einen kreisförmigen Querschnitt und einen … |
| 7228.10.90 | 1 | Es handelt sich um einen Stab für die Herstellung eines Bohrers mit einer Zentrierspitze auf einer Seite. Die andere Seite ist abgeschrägt. Der Stab ist aus Schnellarbeitsstahl hergestellt. Das … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7228.10.50.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7228.10.50.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C216 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7228.10.50.00.0
Anmerkungen (1)
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 72, Allgemeines | A. Die Unterscheidung zwischen gewalzten und geschmiedeten Erzeugnissen lässt sich, wenn sie erforderlich ist, aufgrund einer Reihe von Merkmalen treffen (Positionen 7207, 7214, 7216, 7218, 7224 und 7228). Sofern das ganze Stück vorliegt, ist insbesondere die Veränderung des Querschnitts zu betrachten: — weist dieser Veränderungen auf, die sich nicht regelmäßig wiederholen, so handelt es sich um ein … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 72 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7228.10.50
- 01.01.19727228.10.50gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „geschmiedet“
- 01.01.19727228.10.50.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „geschmiedet“
- 01.01.19887228.10.50Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19887228.10.50.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20047228.10.50Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20047228.10.50.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7228.10.50.00.0
Ist bei der Einfuhr unter 7228.10.50.00.0 eine CBAM-Kontonummer anzugeben?
Ja, bei der Einfuhr ist die CBAM-Kontonummer (Unterlage Y128) anzugeben, sofern keine Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 (Y135) greift. Die Angabe gilt für Einfuhren aus allen Ländern. Für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno nennt die Unterlage Y134 Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission