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Position 7228 – Stabstahl und Profile aus legiertem Stahl

Position im Zolltarif

72Kapitel28Position

Stabstahl und Profile aus anderem legierten Stahl sowie Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl gehören in Position 7228. Walzdraht aus anderem legierten Stahl gehört in Position 7227, Draht aus anderem legierten Stahl in Position 7229.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Stabstahl oder Profil aus legiertem Stahl zu HS-Code 7228?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7228?

Die Position ist nach Stahlsorte und Bearbeitung unterteilt. Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl gehört in 7228.10, Stabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl in 7228.20 und anderer Stabstahl, der nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst ist, in 7228.30. Nur geschmiedeter anderer Stabstahl gehört in 7228.40, nur kalthergestellter oder kaltfertiggestellter in 7228.50 und anderer Stabstahl in 7228.60. Profile stehen in 7228.70, Hohlbohrerstäbe in 7228.80.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionStabstahl und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem StahlDiese Seite
UnterpositionStabstahl aus Schnellarbeitsstahl
0 % · 3 vZTA
Zolltarifnummernur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert
Zolltarifnummergeschmiedet
Zolltarifnummeranderer
UnterpositionStabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl
0 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalzt
anderer
Zolltarifnummernur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert
Zolltarifnummeranderer
Unterpositionanderer Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst
0 % · 6 vZTA
Zolltarifnummeraus Werkzeugstahl
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger
Zolltarifnummermit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr
Zolltarifnummeranderer
anderer
mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von
Zolltarifnummer80 mm oder mehr
Kombinierte Nomenklaturweniger als 80 mm
Zolltarifnummermit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalzt
Zolltarifnummeranderer
Unterpositionanderer Stabstahl, nur geschmiedet
0 % · 3 vZTA
Zolltarifnummeraus Werkzeugstahl
Zolltarifnummeranderer
Unterpositionanderer Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt
0 % · 10 vZTA
Zolltarifnummeraus Werkzeugstahl
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger
anderer
mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von
Zolltarifnummer80 mm oder mehr
Zolltarifnummerweniger als 80 mm
Zolltarifnummeranderer
Unterpositionanderer Stabstahl
0 % · 7 vZTA
Kombinierte Nomenklaturaus Werkzeugstahl
Kombinierte Nomenklaturanderer
UnterpositionProfile
0 % · 10 vZTA
Zolltarifnummernur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerHohlbohrerstäbe
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7228

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 7228. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7228

Rechts: wie viele der 25 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Länder22 von 25
senkt den ZollZollkontingent · FHA-Partnerländer22 von 25
senkt den ZollZollkontingent · Schweiz22 von 25
senkt den ZollZollkontingent · China22 von 25
senkt den ZollZollkontingent · Europäische Union22 von 25
senkt den ZollZollkontingent · Türkei22 von 25
senkt den ZollZollkontingent · Brasilien15 von 25
senkt den ZollZollkontingent · Ägypten15 von 25
senkt den ZollZollkontingent · Vereinigtes Königreich15 von 25
senkt den ZollZollkontingent · Südkorea15 von 25
senkt den ZollZollkontingent · Nordmazedonien15 von 25
senkt den ZollZollkontingent · Ukraine8 von 25
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder22 von 25
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder17 von 25
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder25 von 25
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle Länder22 von 25
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7228

Anmerkungen (9)

Wortlaut · Kapitel 72, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr Kohlenstoff und 0,05 GHT oder mehr Vanadium; — mehr als 1,2 GHT Kohlenstoff und 11 GHT bis 15 GHT Chrom; — 0,16 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff und 3,8 GHT bis 4,3 GHT Nickel und 1,1 GHT bis 1,5 GHT Chrom und …
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 72, AllgemeinesA. Die Unterscheidung zwischen gewalzten und geschmiedeten Erzeugnissen lässt sich, wenn sie erforderlich ist, aufgrund einer Reihe von Merkmalen treffen (Positionen 7207, 7214, 7216, 7218, 7224 und 7228). Sofern das ganze Stück vorliegt, ist insbesondere die Veränderung des Querschnitts zu betrachten: — weist dieser Veränderungen auf, die sich nicht regelmäßig wiederholen, so handelt es sich um ein …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7228

Die 25 Warennummern der Position 7228 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20047228.10.20.00.0eingeführt · nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen … · zuletzt geändert 01.01.2005
  2. 01.01.19727228.10.50.00.0eingeführt · geschmiedet · zuletzt geändert 01.01.2004
  3. 01.01.19727228.10.90.00.0eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.01.2004
  4. 01.01.20047228.20.10eingeführt · mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalzt
  5. 01.01.20047228.20.91.00.0eingeführt · nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen … · zuletzt geändert 01.01.2008
  6. 01.01.20047228.20.99.00.0eingeführt · anderer
  7. 01.01.19937228.30.20.00.0eingeführt · aus Werkzeugstahl · zuletzt geändert 01.08.2024
  8. 01.01.19957228.30.41.00.0eingeführt · mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr · zuletzt geändert 01.08.2024
  9. 01.01.19957228.30.49.00.0eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.08.2024
  10. 01.01.19937228.30.61.00.0eingeführt · 80 mm oder mehr · zuletzt geändert 01.08.2024
  11. 01.01.19937228.30.69eingeführt · weniger als 80 mm · zuletzt geändert 11.04.2026
  12. 01.01.19937228.30.70.00.0eingeführt · mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalzt · zuletzt geändert 01.08.2024
  13. 01.01.19937228.30.89.00.0eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.08.2024
  14. 01.01.19937228.40.10.00.0eingeführt · aus Werkzeugstahl
  15. 01.01.19937228.40.90.00.0eingeführt · anderer
  16. 01.01.19937228.50.20.00.0eingeführt · aus Werkzeugstahl
  17. 01.01.19937228.50.40.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch …
  18. 01.01.19937228.50.61.00.0eingeführt · 80 mm oder mehr
  19. 01.01.19937228.50.69.00.0eingeführt · weniger als 80 mm
  20. 01.01.20047228.50.80.00.0eingeführt · anderer
  21. 01.01.20047228.60.20eingeführt · aus Werkzeugstahl
  22. 01.01.20047228.60.80eingeführt · anderer
  23. 01.01.19727228.70.10.00.0eingeführt · nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst · zuletzt geändert 01.01.1994
  24. 01.01.20047228.70.90eingeführt · andere
  25. 01.01.19727228.80.00.00.0eingeführt · Hohlbohrerstäbe · zuletzt geändert 01.01.2008

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7228

Welche Nummer unter Position 7228 gilt für meinen Stabstahl?

Die Unterposition richtet sich nach Stahlsorte und Bearbeitung des Stabstahls. Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl gehört in 7228.10, Stabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl in 7228.20. Nur warmgewalzter, warmgezogener oder warmstranggepresster anderer Stabstahl gehört in 7228.30, nur geschmiedeter in 7228.40.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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