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Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0 – Aluminiumlegierungsdraht bis 7 mm

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

76Kapitel05Position29HS00KN00TARIC0DE

Die Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0 erfasst Draht aus Aluminiumlegierungen, ausgenommen Draht mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm. Draht aus Aluminiumlegierungen mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm gehört in die Unterposition 7605.21, Draht aus nicht legiertem Aluminium in die Zolltarifnummer 7605.11.00.00.0 oder in die Unterposition 7605.19.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionDraht aus Aluminium
aus Aluminiumlegierungen
Unterpositionmit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm
ZolltarifnummerandererDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7605.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7605.29.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7605.29.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7605.29.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0?

Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus › 7605 Draht aus Aluminium
✓aus AluminiumlegierungenAluminium muss gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Element vorherrschen, und der Gehalt an mindestens einem anderen Element oder an Eisen und Silicium zusammen muss die Höchstgrenzen der Tabelle überschreiten, oder der Gesamtgehalt an den anderen Elementen muss mehr als 1 GHT betragen.
✓andererDie größte Querschnittsabmessung des Drahts beträgt höchstens 7 mm. Messen Sie dazu die größte Querschnittsabmessung des Drahts.
7605.29.00.00.0Aluminiumlegierungsdraht, Querschnitt nicht über 7 mm

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7605.29.00

ZolltarifnummerWortlaut
7605.29.00.00.0anderer

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7605.29.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0

€
7605.29.00.00.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.6006Vereinigtes Königreich0 %seit 01.01.2025

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C005 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 76 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7605.29.00

  1. 01.01.19727605.29.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderer“
  2. 01.01.19727605.29.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderer“
  3. 01.01.19887605.29.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7605.29.10, 7605.29.90
  4. 01.01.19887605.29.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7605.29.10, 7605.29.90
  5. 01.01.19957605.29.00wieder anmeldefähig · aus 7605.29.10, 7605.29.90
  6. 01.01.19957605.29.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 7605.29.10, 7605.29.90
  7. 01.01.20157605.29.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7605.29.00
  8. 01.01.20157605.29.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7605.29.00
  9. 07.01.20257605.29.00wieder anmeldefähig · aus 7605.29.00
  10. 07.01.20257605.29.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 7605.29.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0

Gilt für Draht aus Aluminiumlegierungen unter der Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr?

Ja, bei der Einfuhr gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno sowie bei einer Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 gelten eigene Unterlagencodes, nämlich Y134 und Y135.

Wurde die Zolltarifnummer 7605.29.00.00.0 seit 2025 neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt?

Ja, die Nummer wurde seit 2025 neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt. Am 07.01.2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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