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gültig seit 01.07.2016

Zolltarifnummer 8714.96.10.10.0 – Pedale für die Fahrradherstellung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Pedale, die zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern einschließlich Elektrofahrrädern bestimmt sind. Pedale für andere Verwendungen gehören in die Zolltarifnummer 8714.96.10.90.0, Kurbelgarnituren in die Unterposition 8714.96.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8714.96.10.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
Unterpositionfür Krafträder (einschließlich Mopeds)
Zolltarifnummerfür Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
andere
UnterpositionRahmen und Gabeln sowie Teile davon
UnterpositionFelgen und Speichen
UnterpositionNaben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze
UnterpositionBremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon
ZolltarifnummerSättel
UnterpositionPedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon
Kombinierte NomenklaturPedale
ZolltarifnummerPedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte NomenklaturKurbelgarnituren
ZolltarifnummerTeile
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8714.966-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8714.96.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8714.96.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8714.96.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8714.96.10.10.0?

Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder … › 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen …
✓andere, also nicht: für Krafträder (einschließlich Mopeds), für Rollstühle und andere Fahrzeuge für BehinderteDie Ware ist ein Teil für Fahrräder, Beiwagen oder Zweiräder ohne Motor oder mit Hilfsmotor. Die Erläuterung nennt ausdrücklich Teile und Zubehör für Beiwagen, Fahrräder mit Hilfsmotor und Zweiräder ohne Motor.
✓Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davonDie Ware muss ein Pedal, eine Kurbelgarnitur oder ein Teil davon sein.
✓PedaleDie Ware ist ein Pedal selbst, also die Trittvorrichtung, mit der der Fahrer die Kurbel antreibt.
✓Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)Das Pedal muss zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern einschließlich Elektrofahrrädern bestimmt sein.
8714.96.10.10.0Pedale für die Fahrradherstellung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8714.96.10.10.0?

  • ×für Krafträder (einschließlich Mopeds)8714.10
  • ×für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte8714.20.00.00.0
  • ×Rahmen und Gabeln sowie Teile davon8714.91
  • ×Felgen und Speichen8714.92
  • ×Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze8714.93
  • ×Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon8714.94
  • ×Sättel8714.95.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon8714.99
  • ×Kurbelgarnituren8714.96.30
  • ×Teile8714.96.90.00.0
  • ×andere, also nicht: Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)8714.96.10.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8714.96.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8714.96.10.10.0Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
8714.96.10.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8714.96.10 eingereiht

7 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland5
Spanien1
Italien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI45364/24-1DeutschlandPedale, Artikel-Nr.: 44109, siehe Foto, - zwei Stück auf einem Pappanhänger für den Einzelverkauf aufgemacht, - lt. …24.11.2027
DEBTI45368/24-1DeutschlandFahrradpedale, Artikel-Nr.: 44106, Foto siehe Anlage, - aus Aluminium, - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 117 …06.11.2027
DEBTI45366/24-1DeutschlandFahrradpedale, Artikel-Nr.: 44101, siehe Foto in der Anlage. - aus Kunststoff, - mit den Abmessungen (L x B x H) von …27.10.2027
DEBTI45361/24-1DeutschlandFahrradpedale, Artikel-Nr.: 44103, Foto siehe Anlage, - aus Kunststoff, - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 116 …16.10.2027
DEBTI45363/24-1DeutschlandFahrradpedale, Artikel-Nr.: 44110, Foto siehe Anlage, - aus Kunststoff, - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 118 …16.10.2027
ITBTIIT922104-2024-BTI0603ItalienPaar Pedale für Rennrad oder MTB, ausgestattet mit einem integrierten elektronischen System zur Messung der während des …23.10.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8714.96.905Zahnriemenscheiben, sog. vordere Riemenscheiben, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gestalteten, zahnradartigen Erzeugnissen, - laut Antrag in unterschiedlichen Ausführungen und Abmessungen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8714.96.10.10.0

€
8714.96.10.10.0Drittlandszoll4,7 %470 €1.989 €2.459 €
8714.96.10.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 4,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8714.96.10.10.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8714.96.10.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8714.96.10.10.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8714.91.10 bis 8714.99.90andere: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-529/2507.10.2026Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8714.96.10

  1. 01.01.19728714.96.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Pedale“
  2. 01.07.20168714.96.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8714.96.10
  3. 01.07.20168714.96.10.10.0neu eingeführt · „Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“ · aus 8714.96.10
  4. 01.07.20168714.96.10.90.0neu eingeführt · aus 8714.96.10
  5. 01.01.20208714.96.10.10.0Wortlaut geändert · „Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)“ · vorher „Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8714.96.10.10.0

Welche Nummer gilt für Pedale zur Fahrradherstellung unter 8714.96.10?

Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern einschließlich Elektrofahrrädern gehören in die Zolltarifnummer 8714.96.10.10.0. Alle anderen Pedale unter 8714.96.10 gehören in die Zolltarifnummer 8714.96.10.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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