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gültig seit 01.07.2023

Zolltarifnummer 8714.99.90.50.0 – Luftfeder-Öldämpfer für Fahrräder

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst hintere Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements, die zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern einschließlich Elektrofahrrädern bestimmt sind. Sattelstangen gehören in die Zolltarifnummer 8714.99.90.30.0, Vorbau für Fahrradlenker in die Zolltarifnummer 8714.99.90.40.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8714.99.90.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
Unterpositionfür Krafträder (einschließlich Mopeds)
Zolltarifnummerfür Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
andere
UnterpositionRahmen und Gabeln sowie Teile davon
UnterpositionFelgen und Speichen
UnterpositionNaben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze
UnterpositionBremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon
ZolltarifnummerSättel
UnterpositionPedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturLenker
ZolltarifnummerGepäckträger
Kombinierte NomenklaturKettenschaltungen
Kombinierte Nomenklaturandere; Teile
ZolltarifnummerSattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)
ZolltarifnummerVorbau für Fahrradlenker zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)
ZolltarifnummerHinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, einschließlich …Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8714.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8714.99.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8714.99.90.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8714.99.90.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8714.99.90.50.0?

Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder … › 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen …
✓andere, also nicht: für Krafträder (einschließlich Mopeds), für Rollstühle und andere Fahrzeuge für BehinderteDie Ware muss ein Teil oder Zubehör für Fahrzeuge sein, das keiner der anderen Gruppen dieser Ebene zugewiesen ist. Teile für Zweiräder und Fahrräder ohne Motor gehören hierher.
✓andere, also nicht: Rahmen und Gabeln sowie Teile davon, Felgen und Speichen, Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze, Bremsen, einschließlich …Für die Ware bleibt ein Fahrradteil, das keine der eigenständig genannten Baugruppen dieser Ebene ist.
✓andere; Teile, also nicht: Lenker, Gepäckträger, KettenschaltungenFür die Ware bleibt ein Teil oder Zubehör für Fahrräder, das nicht als eigene Baugruppe dieser Ebene genannt ist.
✓Hinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, einschließlich ElektrofahrrädernDie Ware ist ein hinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements, der zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern einschließlich Elektrofahrrädern bestimmt ist. Erkennbar ist er an der Bauform als Luftfeder-Öldämpferelement und an der Bestimmung für die Herstellung von Fahrrädern.
8714.99.90.50.0Hintere Luftfeder-Öldämpfer für Fahrräder

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8714.99.90.50.0?

  • ×für Krafträder (einschließlich Mopeds)8714.10
  • ×für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte8714.20.00.00.0
  • ×Rahmen und Gabeln sowie Teile davon8714.91
  • ×Felgen und Speichen8714.92
  • ×Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze8714.93
  • ×Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon8714.94
  • ×Sättel8714.95.00.00.0
  • ×Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon8714.96
  • ×Lenker8714.99.10
  • ×Gepäckträger8714.99.30.00.0
  • ×Kettenschaltungen8714.99.50
  • ×vollständige Räder, auch mit Schlauch, Reifen und Zahnkränzen8714.99.90.11.0, 8714.99.90.19.0
  • ×Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)8714.99.90.30.0
  • ×Vorbau für Fahrradlenker zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)8714.99.90.40.0
  • ×andere, also nicht: Hinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, einschließlich …8714.99.90.89.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8714.99.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8714.99.90.11.0mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von …Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung
8714.99.90.19.0andereAntidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
8714.99.90.30.0Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)Zollaussetzung bei Endverwendung
8714.99.90.40.0Vorbau für Fahrradlenker zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)Zollaussetzung bei Endverwendung
8714.99.90.50.0Hinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, einschließlich …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
8714.99.90.89.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8714.99.90 eingereiht

178 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland100
Frankreich35
Tschechien21
Polen9
Österreich6
Dänemark2
vZTAWareGültig bis
DEBTI40401/26-1DeutschlandWarenzusammenstellung, sog. Cush Core, Foto siehe Anlage - bestehend aus einer Pannenschutzeinlage, einem Ventil mit …22.10.2029
DEBTI34333/26-1DeutschlandSattelstützen, sog. Sattelstangen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von runden Hohlerzeugnissen aus …15.10.2029
DEBTI3651/26-1DeutschlandBefestigungsstreben eines Fahrradschutzbleches, sog. Beinstreben, Zeichnung siehe Anlage, - in Form zweier spezifisch …17.09.2029
DEBTI13790/26-1DeutschlandBefestigungswinkel eines Fahrradschutzbleches, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, länglichen …31.08.2029
DEBTI34342/26-1DeutschlandFahrradsattelüberzug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - speziell geformter Überzug für einen Fahrradsattel, - - aus …31.08.2029
DEBTI32587/26-1DeutschlandFahrradgriffe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form eines linken und eines rechten, spezifisch ergonomisch …27.08.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8714.99.503Warenzusammenstellung, für den Einzelverkauf aufgemacht, in Form von Fahrradteilen, die in einem Set kombiniert sind, das die Elektrifizierung der Schalt- und Bremssteuerung eines Fahrrads …
8714.99.102Die Ware stellt eine Lenkeinrichtung aus Stahlrohr für ein Lastenfahrrad dar. Die Ware ist wie ein umgekehrtes U geformt, wobei die Ecken eine 90-Grad-Biegung aufweisen. Es ist ersichtlich, dass die …
8714.99.301Gepäckträger aus Aluminium, zur Montage an einem Fahrrad bestimmt, um den Transport eines Surfbretts zu ermöglichen. Er hat die Form von zwei U-förmigen Rohren, die an einem Ende mit einer …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8714.99.90.50.0

€
8714.99.90.50.0Drittlandszoll4,7 %470 €1.989 €2.459 €
8714.99.90.50.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 4,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8714.99.90.50.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8714.99.90.50.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8714.99.90.50.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
8714.91.10 bis 8714.99.90andere: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.
8714.99.90andere; Teile Hierher gehören z. B. Kindersitze für die Beförderung von Kindern auf Fahrrädern von Erwachsenen. Sie können entweder auf dem Gepäckträger, am Rahmen oder auf bzw. an der Lenkstange befestigt werden. Diese Sitze sind hauptsächlich zur Verwendung mit Fahrrädern geeignet und gelten daher als Zubehör für Fahrräder.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-529/2507.10.2026Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8714.99.90

  1. 01.01.19728714.99.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „andere; Teile“
  2. 01.01.19978714.99.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8714.99.90
  3. 01.01.19978714.99.90.11.0neu eingeführt · „mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 …“ · aus 8714.99.90
  4. 01.01.19978714.99.90.19.0neu eingeführt · aus 8714.99.90
  5. 29.12.20068714.99.90.89.0neu eingeführt · aus 8714.99.90
  6. 01.05.20168714.99.90.11.0Wortlaut geändert · „mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 …“ · vorher „mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 Stück pro Monat bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung "Besondere Verwendung" oder an befreite Parteien bestimmt“
  7. 01.07.20168714.99.90.30.0neu eingeführt · „Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“ · aus 8714.96.10
  8. 01.01.20208714.99.90.30.0Wortlaut geändert · „Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)“ · vorher „Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“
  9. 01.01.20208714.99.90.40.0neu eingeführt · „Vorbau für Fahrradlenker zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)“ · aus 8714.99.50
  10. 21.03.20238714.99.90.11.0Wortlaut geändert · „mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von …“ · vorher „mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 Stück pro Monat bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung "Endverwendung" oder an befreite Parteien bestimmt“
  11. 01.07.20238714.99.90.50.0neu eingeführt · „Hinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, einschließlich …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8714.99.90.50.0

Welche Zolltarifnummer gilt für hintere Luftfeder-Öldämpfer für Fahrräder unter 8714.99.90?

Hintere Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern einschließlich Elektrofahrrädern gehören in die Zolltarifnummer 8714.99.90.50.0. Vollständige Räder fallen unter 8714.99.90.11.0 oder 8714.99.90.19.0, Sattelstangen unter 8714.99.90.30.0, Vorbau für Fahrradlenker unter 8714.99.90.40.0 und andere Teile unter 8714.99.90.89.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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