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gültig seit 01.01.2006

Zolltarifnummer 8802.11.00.90.0 – Nichtzivile Leichthubschrauber

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Hubschrauber mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger, die keine zivilen Luftfahrzeuge sind, etwa mehrrotorige Drohnen, die autonom oder ferngesteuert fliegen. Zivile Hubschrauber dieses Gewichts gehören in die Zolltarifnummer 8802.11.00.10.0, Hubschrauber mit mehr als 2 000 kg Leergewicht in die Unterposition 8802.12. Spielzeug oder Modelle zur Unterhaltung werden in die Position 9503 eingereiht.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8802.11.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelLuftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
PositionAndere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position 8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
Hubschrauber
Unterpositionmit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
Zolltarifnummerzivile
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionmit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg
UnterpositionStarrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
UnterpositionStarrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg bis 15 000 kg
UnterpositionStarrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15 000 kg
UnterpositionRaumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8802.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8802.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8802.11.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8802.11.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8802.11.00.90.0?

Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon › 8802 Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und …
✓HubschrauberDie Ware ist ein Hubschrauber, bei dem Auftrieb und Antrieb durch einen oder mehrere maschinell angetriebene Rotoren erzielt werden.
✓mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder wenigerDas Leergewicht, also das Gewicht im flugbereiten Zustand ohne Besatzung, Treibstoff und nicht fest eingebaute Ausrüstung, muss 2 000 kg oder weniger betragen. Mehrrotorige Drohnen, die autonom oder ferngesteuert fliegen, gehören hierher.
✓andere, also nicht: zivileHier bleiben Hubschrauber mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger, die nicht als zivile Luftfahrzeuge eingereiht sind.
8802.11.00.90.0Nichtzivile Hubschrauber, Leergewicht begrenzt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8802.11.00.90.0?

  • ×Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger8802.20
  • ×Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg bis 15 000 kg8802.30
  • ×Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15 000 kg8802.40
  • ×Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge8802.60
  • ×mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg8802.12
  • ×zivile8802.11.00.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8802.11.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8802.11.00.10.0zivileZollsatz bei Endverwendung
8802.11.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8802.11.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8802.11.00.90.0

€
8802.11.00.90.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8802.11.00.90.0

PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderDie Einfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Libyen, Haiti, Simbabwe, Sudan, Südsudan, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8802.11.00.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 88, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Leergewicht“ im Sinne der Unterpositionen 8802.11 bis 8802.40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
8802.11.00 bis 8802.12.00Hubschrauber: Hierher gehören nur Luftfahrzeuge, bei denen der Auftrieb und der Antrieb durch einen oder mehrere maschinell angetriebene Rotoren erzielt werden.
8802.11.00mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger: Hierher gehören Hubschrauber mit mehreren Rotoren (sogenannte Drohnen) unterschiedlicher Größe, die im autonomen Betrieb (zu einem vorprogrammierten Bestimmungsort) fliegen oder durch den Nutzer ferngesteuert werden können. Haben sie jedoch den Charakter von Spielzeug oder von Modellen zur Unterhaltung, werden sie in die Position 9503 eingereiht. Siehe die …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2017/28515.02.2017Ein ferngesteuerter Hubschrauber mit mehreren Rotoren, mit einer Diagonalen von 35 cm und einem Gewicht von 1 030 g, im Einzelhandel verpackt, wurde in die Warennummer 8802.11.00 eingereiht.8802.11.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 88 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8802.11.00

  1. 01.01.19728802.11.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger“
  2. 01.01.19888802.11.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8802.11.10, 8802.11.90
  3. 01.01.20068802.11.00.10.0neu eingeführt · „zivile“ · aus 8802.11.10, 8802.11.90
  4. 01.01.20068802.11.00.90.0neu eingeführt · aus 8802.11.10, 8802.11.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8802.11.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Hubschrauber bis 2 000 kg Leergewicht unter 8802.11.00?

Die Zolltarifnummer 8802.11.00.90.0 gilt für Hubschrauber mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger, die keine zivilen Luftfahrzeuge sind. Zivile Hubschrauber dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 8802.11.00.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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