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gültig seit 01.01.2022Dual-Use

Zolltarifnummer 8806.10.10.90.0 – Nicht zivile Passagierluftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden unbemannte Luftfahrzeuge zur Beförderung von Passagieren mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger, die nicht zivil ausgeführt sind. Zivile Luftfahrzeuge dieser Art gehören in die Zolltarifnummer 8806.10.10.10.0, Luftfahrzeuge mit mehr als 2 000 kg Leergewicht in die Warennummer 8806.10.90.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8806.10.10.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8806.10.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelLuftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
PositionUnbemannte Luftfahrzeuge
Unterpositionzur Beförderung von Passagieren bestimmt
Kombinierte Nomenklaturmit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
Zolltarifnummerzivile
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg
8806.21 – 8806.29andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug
8806.91 – 8806.99andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8806.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8806.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8806.10.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8806.10.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8806.10.10.90.0?

Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon › 8806 Unbemannte Luftfahrzeuge
✓zur Beförderung von Passagieren bestimmtDas Luftfahrzeug ist unbemannt und zur Beförderung von Passagieren bestimmt.
✓mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder wenigerDas Leergewicht beträgt 2 000 kg oder weniger. Liegt es darüber, fällt das Luftfahrzeug aus dieser Nummer heraus.
✓andere, also nicht: zivileEs bleibt ein Luftfahrzeug, das nicht zivil ausgeführt ist.
8806.10.10.90.0Unbemannte Passagierluftfahrzeuge, nicht zivil

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8806.10.10.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8806.10.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8806.10.10.10.0zivileZollsatz bei Endverwendung
8806.10.10.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8806.10.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8806.10.10.90.0

€
8806.10.10.90.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8806.10.10.90.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderDie Einfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 9A012, 9A112 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Libyen, Haiti, Simbabwe, Sudan, Südsudan, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8806.10.10.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 88, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterpositionen 8806.21 bis 8806.24 und 8806.91 bis 8806.94 bezeichnet der Ausdruck „Starthöchstgewicht“ das Höchstgewicht der Maschine im normalen Flugbetrieb beim Start, einschließlich des Gewichts der Nutzlast, der Ausrüstung und des Treibstoffs.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 88 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8806.10.10

  1. 01.01.20228806.10.10neu eingeführt · „mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger“ · aus 8802.11.00, aus 8802.20.00
  2. 01.01.20228806.10.10.10.0neu eingeführt · „zivile“
  3. 01.01.20228806.10.10.90.0neu eingeführt

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8806.10.10.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für nicht zivile unbemannte Passagierluftfahrzeuge unter 8806.10.10?

Für unbemannte Luftfahrzeuge zur Beförderung von Passagieren mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger, die nicht zivil ausgeführt sind, gilt die Zolltarifnummer 8806.10.10.90.0. Zivile Luftfahrzeuge dieser Art gehören in die Zolltarifnummer 8806.10.10.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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