01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8806?
Unbemannte Luftfahrzeuge zur Beförderung von Passagieren gehören in Unterposition 8806.10, solche, die ausschließlich für ferngesteuerten Flug bestimmt sind, in die Unterpositionen 8806.21 bis 8806.29. Alle übrigen unbemannten Luftfahrzeuge stehen in den Unterpositionen 8806.91 bis 8806.99. Innerhalb der Unterpositionen 8806.21 bis 8806.24 und 8806.91 bis 8806.94 richtet sich die Einteilung nach dem Starthöchstgewicht: 250 g oder weniger, mehr als 250 g bis 7 kg, mehr als 7 kg bis 25 kg und mehr als 25 kg bis 150 kg. Die Unterpositionen 8806.10, 8806.29 und 8806.99 unterscheiden nach dem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger und mehr als 2 000 kg.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8806.23mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg
- 8806.23.00.10.08806.23.00.90.0
- 8806.24mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg
- 8806.24.00.10.08806.24.00.90.0
- 8806.91mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger
- 8806.91.00.10.08806.91.00.90.0
- 8806.92mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg
- 8806.92.00.10.08806.92.00.90.0
- 8806.93mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg
- 8806.93.00.10.08806.93.00.90.0
- 8806.94mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg
- 8806.94.00.10.08806.94.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 16 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8806
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8806. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8806
Rechts: wie viele der 16 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8806
Anmerkungen (5)
2. Im Sinne der Unterpositionen 8806.21 bis 8806.24 und 8806.91 bis 8806.94 bezeichnet der Ausdruck „Starthöchstgewicht“ das Höchstgewicht der Maschine im normalen Flugbetrieb beim Start, einschließlich des Gewichts der Nutzlast, der Ausrüstung und des Treibstoffs.
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8806
Zehn der 16 Warennummern der Position 8806 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20228806.10.10eingeführt · mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
- 01.01.20228806.10.90eingeführt · mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg
- 01.01.20228806.21.10.00.0eingeführt · Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 8525.89, zum …
- 01.01.20228806.21.90eingeführt · andere
- 01.01.20228806.22.10.00.0eingeführt · Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 8525.89, zum …
- 01.01.20228806.22.90eingeführt · andere
- 01.01.20228806.29.10eingeführt · mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
- 01.01.20228806.29.20eingeführt · mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg
- 01.01.20228806.99.10eingeführt · mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
- 01.01.20228806.99.20eingeführt · mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8806
Welche Zolltarifnummer gilt für Multicopter mit fest eingebautem Gerät zum Aufnehmen von Videos und Fotos in Position 8806?
Multicopter mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg und einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 8525.89 zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos gehören in die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0. Bei einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger gehören solche Multicopter in die Zolltarifnummer 8806.21.10.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

