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gültig seit 01.01.2022Dual-Use

Zolltarifnummer 8806.93.00.10.0 – Zivile Drohnen, 7 bis 25 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Die Zolltarifnummer 8806.93.00.10.0 erfasst zivile unbemannte Luftfahrzeuge, also Drohnen, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg. Andere unbemannte Luftfahrzeuge dieses Gewichtsbereichs gehören in 8806.93.00.90.0, während die Unterposition 8806.94 Luftfahrzeuge mit mehr als 25 kg bis 150 kg und die Unterposition 8806.92 Luftfahrzeuge mit mehr als 250 g bis 7 kg erfasst.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8806.93.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelLuftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
PositionUnbemannte Luftfahrzeuge
Unterpositionzur Beförderung von Passagieren bestimmt
andere
Unterpositionmit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger
Unterpositionmit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg
Unterpositionmit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg
ZolltarifnummerzivileDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8806.936-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8806.93.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8806.93.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8806.93.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8806.93.00.10.0?

Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon › 8806 Unbemannte Luftfahrzeuge
✓andere, also nicht: zur Beförderung von Passagieren bestimmt, andere, ausschließlich für ferngesteuerten FlugDas Luftfahrzeug ist nicht zur Beförderung von Passagieren bestimmt und kann nicht ausschließlich ferngesteuert fliegen.
✓mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kgDas Starthöchstgewicht liegt bei mehr als 7 kg bis 25 kg. Maßgeblich ist das Höchstgewicht im normalen Flugbetrieb beim Start, einschließlich Nutzlast, Ausrüstung und Treibstoff.
✓zivileDas unbemannte Luftfahrzeug ist ziviler Art. Die Ausführung andere derselben Warennummer wird über dieses Merkmal abgegrenzt.
8806.93.00.10.0Zivile Drohnen, 7 bis 25 kg

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8806.93.00.10.0?

  • ×zur Beförderung von Passagieren bestimmt8806.10
  • ×andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug8806.21, 8806.22, 8806.23, 8806.24 und 1 weitere
  • ×mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger8806.91
  • ×mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg8806.92
  • ×mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 25 kg bis 150 kg8806.94
  • ×andere, also nicht: mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg8806.99
  • ×andere, also nicht: zivile8806.93.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8806.93.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8806.93.00.10.0zivilediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
8806.93.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8806.93.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Ungarn3
Estland1
vZTAWareGültig bis
EEBTI2026-46EstlandFerngesteuertes koaxiales unbemanntes Luftfahrzeug (UAV) vom Typ Oktokopter (der Flugcontroller ermöglicht zusätzlich …19.10.2029
HUBTIHU190000-2026-8374372068UngarnGegenstand der Entscheidung ist ein unbemanntes Luftfahrzeug (Drohne) mit einer maximalen Startmasse von 15,8 …28.09.2029
HUBTIHU190000-2023-1934114340UngarnGegenstand des Beschlusses ist ein unbemanntes Luftfahrzeug (Drohne) mit einer maximalen Startmasse von 9000 Gramm, das …18.02.2028
HUBTIHU190000-2023-1784317265UngarnGegenstand des Beschlusses ist ein unbemanntes Luftfahrzeug (Drohne) mit einer maximalen Startmasse von 24800 Gramm …18.02.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8806.93.00.10.0

€
8806.93.00.10.0Drittlandszoll––––
8806.93.00.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8806.93.00.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8806.93.00.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2021/1832.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderDie Einfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 9A012, 9A112 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Libyen, Haiti, Simbabwe, Sudan, Südsudan, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8806.93.00.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 88, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterpositionen 8806.21 bis 8806.24 und 8806.91 bis 8806.94 bezeichnet der Ausdruck „Starthöchstgewicht“ das Höchstgewicht der Maschine im normalen Flugbetrieb beim Start, einschließlich des Gewichts der Nutzlast, der Ausrüstung und des Treibstoffs.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 88 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8806.93.00

  1. 01.01.20228806.93.00neu eingeführt · „mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg“ · aus 8802.11.00, aus 8802.20.00
  2. 01.01.20228806.93.00.10.0neu eingeführt · „zivile“
  3. 01.01.20228806.93.00.90.0neu eingeführt

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8806.93.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für zivile unbemannte Luftfahrzeuge mit mehr als 7 kg bis 25 kg Starthöchstgewicht unter 8806.93.00?

Für zivile unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 7 kg bis 25 kg gilt die Zolltarifnummer 8806.93.00.10.0. Andere unbemannte Luftfahrzeuge dieses Gewichtsbereichs fallen unter 8806.93.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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