01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8904.00.91.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8904.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8904.00.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8904.00.91.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8904.00.91.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8904.00.91.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8904.00.91.00.0?
- ×Schlepper8904.00.10.00.0
- ×andere, also nicht: für die Seeschifffahrt8904.00.99.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8904.00.91.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8904.00.91
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8904.00.91.00.0 | für die Seeschifffahrt |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8904.00.91 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8904.00.91.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8904.00.91.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8904.00.91.00.0
Anmerkungen (1)
1. Zu den Unterpositionen 8901.10.10, 8901.20.10, 8901.30.10, 8901.90.10, 8902.00.10, 8903.22.10, 8903.23.10, 8903.32.10, 8903.33.10, 8904.00.91 und 8906.90.10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8904.00.91 bis 8904.00.99 | Schubschiffe: Die in den Erläuterungen zu Position 8904 des HS, zweiter Absatz, beschriebenen Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach sowohl Schubschiffe als auch Schlepper sind, gehören in jedem Fall hierher. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 89 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8904.00.91
- 01.01.19728904.00.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für die Seeschifffahrt“
- 01.01.19728904.00.91.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für die Seeschifffahrt“
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission