01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 9001.10.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code9001.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer9001.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code9001.10.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer9001.10.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9001.10.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9001.10.10.00.0?
- ×polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten9001.20.00.00.0
- ×Kontaktlinsen9001.30.00.00.0
- ×Brillengläser aus Glas9001.40
- ×Brillengläser aus anderen Stoffen9001.50
- ×andere, also nicht: optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern9001.90
- ×andere, also nicht: Kabel zur Bildübertragung9001.10.90
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 9001.10.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 9001.10.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 9001.10.10.00.0 | Kabel zur Bildübertragung |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9001.10.10 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI19715/24-1Deutschland | Sogenannter Bildleiter, im Wesentlichen bestehend aus einem flexiblen faseroptischen Kabel aus einem Bündel … | 25.08.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 9001.10.90 | 39 | Sog. polymere optische Faser (POF), im Wesentlichen bestehend aus einem PMMA-Kern (Polymethylmethacrylat) und einer Ummantelung (cladding) aus fluoriertem Polymer. Die Faser hat einen Durchmesser von … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9001.10.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9001.10.10.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 5A001C, 6A002, 8A002A und 1 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9001.10.10.00.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 9001.10.10 bis 9001.10.90 | optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern: Nicht zu diesen Unterpositionen gehören ebenfalls Stecker und Kupplungen zum Verbinden von optischen Fasern sowie von Bündeln und Kabeln aus optischen Fasern. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 8536.70.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-168/2327.06.2024 | Das Urteil C-168/23 befasst sich mit der Warennummer 8544.70.00 und einem Kabel aus optischen Fasern mit einem optischen Kern. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 90 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 9001.10.10
- 01.01.19729001.10.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Kabel zur Bildübertragung“
- 01.01.19729001.10.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Kabel zur Bildübertragung“
- 01.01.19889001.10.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 9001.10.10
- 01.01.19889001.10.10.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 9001.10.10
- 01.07.19989001.10.10wieder anmeldefähig · aus 9001.10.10
- 01.07.19989001.10.10.00.0wieder anmeldefähig · aus 9001.10.10
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile