01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code9018.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer9018.41.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code9018.41.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer9018.41.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0?
- ×Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern)9018.11.00.00.0, 9018.12.00.00.0, 9018.13.00.00.0, 9018.14.00.00.0 und 1 weitere
- ×Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte9018.20.00.00.0
- ×Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen9018.31, 9018.32, 9018.39.00.00.0
- ×andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte9018.50
- ×andere Instrumente, Apparate und Geräte9018.90
- ×andere, also nicht: Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel9018.49
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 9018.41.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 9018.41.00.00.0 | Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9018.41.00 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI48604/25-1Deutschland | Elektrische Antriebseinheiten in Form von Elektromotoren, als zusammengesetzte Ware, sog. dentale elektrische … | 15.06.2029 |
| DEBTI22500/25-1Deutschland | Sog. Nachrüstsatz für Dental-Handstücke, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, bestehend aus - einem … | 13.11.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-631/2320.11.2025 | Die Unterposition 9018.90.84 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 … |
| C-798/7911.07.1980 | DIE BEGRIFFE ' ' ATMUNGSAPPARATE UND -GERÄTE ALLER ART ( EINSCHLIESSLICH GASMASKEN ) ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 90.18 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN GEHEND AUSZULEGEN , DASS SIE AUCH EINFACHE FILTERMASKEN UMFAS SEN , DIE NUR MUND UND NASE BEDECKEN … |
| C-152/1016.06.2011 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel … |
| C-547/1304.03.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 90 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 9018.41.00
- 01.01.19729018.41.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Dentalbohrmaschinen, auch mit Sockel und eingebauten anderen zahnärztlichen Ausrüstungen“
- 01.01.19729018.41.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Dentalbohrmaschinen, auch mit Sockel und eingebauten anderen zahnärztlichen Ausrüstungen“
- 01.01.19969018.41.00Wortlaut geändert · „Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel“ · vorher „Dentalbohrmaschinen, auch mit Sockel und eingebauten anderen zahnärztlichen Ausrüstungen“
- 01.01.19969018.41.00.00.0Wortlaut geändert · „Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel“ · vorher „Dentalbohrmaschinen, auch mit Sockel und eingebauten anderen zahnärztlichen Ausrüstungen“
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile