01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9018?
Die Position gliedert sich in Elektrodiagnoseapparate, Spritzen, Nadeln, Katheter und Kanülen, zahnärztliche, augenärztliche und andere Instrumente sowie Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte (9018.20.00.00.0). Elektrodiagnoseapparate werden in Elektrokardiografen (9018.11.00.00.0), Ultraschalldiagnosegeräte (9018.12.00.00.0), Magnetresonanzgeräte (9018.13.00.00.0), Szintigrafiegeräte (9018.14.00.00.0) und andere (9018.19) unterteilt. Spritzen (9018.31) sowie Hohlnadeln aus Metall und Operationsnähnadeln (9018.32) haben eigene Unterpositionen, alle übrigen Spritzen, Nadeln, Katheter und Kanülen fallen in 9018.39.00.00.0. Zahnärztliche Instrumente gliedern sich in Dentalbohrmaschinen (9018.41.00.00.0) und andere (9018.49), augenärztliche Instrumente in 9018.50, andere Instrumente, Apparate und Geräte in 9018.90.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 25 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9018
39 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9018. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Medizinausrüstung – 9018.90.10.00.0
Medizinisches Instrument – 9018.90.84.00.0
Blutentnahme-Röhrchen – 9018.39.00.00.0
Ophthalmologie-Instrument – 9018.50.90.00.0
Blutzuckermessgerät – 9018.19.90.00.0
Dentalinstrument – 9018.49.90.00.0
Blutdruckmessgerät – 9018.90.10.00.0
Laryngoskop – 9018.90.20.00.0
EKG-Gerät – 9018.11.00.00.0
Defibrillator – 9018.90.84.00.0
EKG-Elektrode – 9018.11.00.00.0
Patienten Monitor – 9018.19.10.00.0
Dialysegerät – 9018.90.30.00.0
Dentalausrüstung – 9018.49.90.00.0
Ultraschallsonde – 9018.12.00.00.0
Katheter – 9018.39.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9018
Rechts: wie viele der 25 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9018
Anmerkungen (1)
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-631/2320.11.2025 | Das Urteil C-631/23 betrifft die Warennummer 9018.90.84 in der Fassung der Kombinierten Nomenklatur, die sich nacheinander aus den Durchführungsverordnungen (EU) 2016/1821 und (EU) 2017/1925 ergab. |
| C-798/7911.07.1980 | Das Urteil C-798/79 legt die damalige Tarifnummer 90.18 aus und erfasst danach auch einfache Filtermasken, die nur Mund und Nase bedecken, vor giftigen Chemikalien, Staub, Rauch und Nebel schützen und zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind. |
| C-152/1016.06.2011 | Das Urteil C-152/10 behandelt einen aus Kunststoffen hergestellten Dialysebeutel für ein Dialysegerät (künstliche Niere), der nur so verwendet werden kann, und ordnet ihn von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ ein. |
| C-547/1304.03.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der … |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9018
Die 25 Warennummern der Position 9018 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19729018.11.00.00.0eingeführt · Elektrokardiografen
- 01.01.19969018.12.00.00.0eingeführt · Ultraschalldiagnosegeräte
- 01.01.19969018.13.00.00.0eingeführt · Magnetresonanzgeräte
- 01.01.19969018.14.00.00.0eingeführt · Szintigrafiegeräte
- 01.01.19979018.19.10.00.0eingeführt · Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr …
- 01.01.19979018.19.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19729018.20.00.00.0eingeführt · Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte
- 01.01.19729018.31.10.00.0eingeführt · aus Kunststoffen
- 01.01.19729018.31.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19729018.32.10.00.0eingeführt · Hohlnadeln aus Metall
- 01.01.19729018.32.90.00.0eingeführt · Operationsnähnadeln
- 01.01.19729018.39.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19729018.41.00.00.0eingeführt · Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen … · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19959018.49.10.00.0eingeführt · Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen
- 01.01.19959018.49.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19729018.50.10.00.0eingeführt · nicht optische
- 01.01.19729018.50.90.00.0eingeführt · optische
- 01.01.19729018.90.10.00.0eingeführt · Blutdruckmessgeräte
- 01.01.19729018.90.20.00.0eingeführt · Endoskope
- 01.01.19729018.90.30.00.0eingeführt · künstliche Nieren
- 01.01.20119018.90.40.00.0eingeführt · Apparate und Geräte für Diathermie
- 01.01.19729018.90.50.00.0eingeführt · Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte
- 01.01.19729018.90.60.00.0eingeführt · Apparate und Geräte für Anästhesie
- 01.01.19959018.90.75.00.0eingeführt · Apparate und Geräte zur Nervenreizung
- 01.01.20119018.90.84.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9018
Welche Zolltarifnummer gilt für ein EKG-Gerät in Position 9018?
Ein EKG-Gerät gehört in die Zolltarifnummer 9018.11.00.00.0 für Elektrokardiografen. Ultraschalldiagnosegeräte (9018.12.00.00.0), Magnetresonanzgeräte (9018.13.00.00.0) und Szintigrafiegeräte (9018.14.00.00.0) haben eigene Nummern innerhalb der Elektrodiagnoseapparate.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile