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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ameisensäure: 2915.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Ameisensäure (2915.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Ameisensäure unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Ameisensäure Produktbild

Für Ameisensäuren sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ameisensäure beschreiben: Konzentration, Verwendungszweck, Reinheitsgrad

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Ameisensäure ist in den folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der EU-Kombinierten Nomenklatur (KN) verankert:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2915 11 - Ameisensäure, ihre Salze und Ester
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2915 1100 00 0 - Ameisensäure

Hinweis zur Einreihung

Ameisensäure (HCOOH) wird als chemisch einheitliche Substanz nach AV 1 und AV 6 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht. Die Angabe der Konzentration (z. B. 85 %ig, 99 %ig) ist für die zolltarifliche Beurteilung unerheblich, solange es sich um die reine Säure handelt. Für wässrige Lösungen, die Ameisensäure enthalten, gelten die Vorschriften für Mischungen. Prüfen Sie Ihre konkrete Ware mit dem Klassifizierungstool, wenn Salze, Ester oder Verunreinigungen vorliegen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ameisensäure

Der HS-Code für Ameisensäure lautet 2915.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.11.00.00.0.

Einreihung von Ameisensäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Ameisensäure als chemisch einheitliche organische Verbindung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 der Kombinierten Nomenklatur.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ameisensäure

Alternative Einreihung

2915.12.00.00.0 5,5 %

Salze der Ameisensäure

Alternative Einreihung

2915.13.00.10.0 5,5 %

Ester der Ameisensäure – Mannitester und Sorbitester

Alternative Einreihung

2915.13.00.90.0 5,5 %

Ester der Ameisensäure – andere

Alternative Einreihung

2915.21.00.00 5,5 %

Essigsäure und ihre Salze

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ameisensäure (2915) ≠ Salze der Ameisensäure (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ameisensäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ameisensäure (2915) ≠ Ester der Ameisensäure – Mannitester und Sorbitester (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ameisensäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ameisensäure (2915) ≠ Ester der Ameisensäure – andere (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ameisensäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die Ameisensäure nicht als chemisch einheitliche Substanz, sondern als Bestandteil einer Mischung oder Zubereitung vorliegt, kann eine Einreibung in andere Kapitel erforderlich sein:

Alternative Einreihung

2915.12.00.00.0 5,5 %

Salze der Ameisensäure

Alternative Einreihung

2915.13.00.10.0 5,5 %

Ester der Ameisensäure – Mannitester und Sorbitester

Alternative Einreihung

2915.13.00.90.0 5,5 %

Ester der Ameisensäure – andere

Alternative Einreihung

2915.21.00.00 5,5 %

Essigsäure und ihre Salze

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ameisensäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ameisensäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9619/12-12915.13.00.90.0
Ethylformiat (Ameisensäureethylester) – bestätigt Einreihung in Position 2915 für Ester der Ameisensäure.
DEBTI12518/22-12915.12.00.00.0
Calciumformiat (Salz der Ameisensäure) – bestätigt Einreihung in Unterposition 291512 für Salze.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle und Abgaben

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Anwendbare Maßnahmen bei der Einfuhr

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Ameisensäure

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ameisensäure aus jedem Land mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Zolltarifnummer und Ursprungsland ein, um den Zollbetrag, die Einfuhrumsatzsteuer und die Gesamtbelastung zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrkontrollen

Anwendbare Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ameisensäuren

Welche Zolltarifnummer hat Ameisensäure?

Ameisensäure (Methansäure, HCOOH) wird unter der Zolltarifnummer 2915.11.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt in Deutschland für die Einfuhr der reinen chemischen Verbindung. Die Position 2915 umfasst gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren. Die Unterposition 291511 ist spezifisch für Ameisensäure und ihre Salze und Ester, wobei die deutsche Zolltarifnummer 2915.11.00.00.0 exklusiv für die freie Säure steht.

Welchen HS-Code hat Ameisensäure?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Ameisensäure lautet 291511. Dieses sechsstellige Code-Paar wird weltweit von allen Zollverwaltungen genutzt. Die ersten vier Ziffern (2915) stehen für die Gruppe der gesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäuren. Die Ziffern 11 kennzeichnen spezifisch die Ameisensäure. Auf dieser Grundlage wird in der EU die 8-stellige KN-Nummer 29151100 und die 11-stellige Zolltarifnummer 2915.11.00.00.0 abgeleitet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ameisensäure?

Der Drittlandszollsatz für Ameisensäure (TARIC-Code 2915110000) beträgt 5,5 %. Dieser Zollsatz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne präferenzielles Abkommen mit der EU, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Aus der Schweiz, Großbritannien, Japan oder Südkorea kann der Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Ameisensäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Ameisensäure erfolgt zu ihren Salzen und Estern sowie zu anderen Carbonsäuren. Salze wie Calciumformiat oder Natriumformiat fallen unter die Alternative 2915.12.00.00.0. Ester wie Ethylformiat werden unter 2915.13.00.90.0 eingereiht. Essigsäure (C2) ist von der C1-Ameisensäure zu unterscheiden und trägt den Code 2915.21.00.00.0. Diese Abgrenzung ist für die korrekte Anmeldung entscheidend.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ameisensäure verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer für Ameisensäure kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Abfertigung sowie Bußgelder wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen. Auch die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen kann unwirksam werden. Bei Zweifeln ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) oder eine professionelle Klassifizierung zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ameisensäure?

Für die Einfuhr von Ameisensäure bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es gelten die allgemeinen Vorschriften für chemische Stoffe (REACH). Bei der Ausfuhr ist die Maßnahme 751 zu beachten: Der Export von Abfällen (auch von Ameisensäure, wenn als Abfall deklariert) ist genehmigungspflichtig. Zudem besteht eine Aussetzung des Zolls (Maßnahme 117) für Waren, die für Schiffe und Bohrplattformen bestimmt sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ameisensäure?

Die Zolltarifnummer für Ameisensäure ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (291511), der 8-stelligen KN-Nummer (29151100), dem 10-stelligen TARIC-Code (2915110000) und der abschließenden 11. Stelle für die deutsche nationale Statistik. In der lesbaren Form wird sie mit Punkten gegliedert: 2915.11.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ameisensäure?

Die Zolltarifnummer für Ameisensäure (2915.11.00.00.0) ist im HS-System und in der Kombinierten Nomenklatur langfristig stabil, da es sich um eine grundlegende chemische Verbindung handelt. Dennoch können sich Änderungen durch die jährlich aktualisierte Kombinierte Nomenklatur der EU (gültig ab 1. Januar) oder durch das alle fünf Jahre überarbeitete HS-Übereinkommen ergeben. Aktuell gilt die Nummer 2915.11.00.00.0 für das Jahr 2025.

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