Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Bakterium leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelPHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE30
- PositionMenschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse3002
- UnterpositionVaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse300241
- Unterpositionandere300249
- TARICKulturen von Mikroorganismen3002490010
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bakterium
Der HS-Code für Bakterium lautet 3002.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3002.49.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3002.49.00.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3002.49.00.20.0.
Einreihung von Bakterium nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Bakterienkulturen gelten besondere AV-Regelungen. Die Ausfuhr unterliegt der Dual-Use-Kontrolle (EU-Dual-Use-Verordnung) und erfordert in vielen Fällen eine Ausfuhrgenehmigung. Zusätzlich ist bei bestimmten Stämmen das CITES-Abkommen zu beachten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bakterium
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPathogene und Pathogenkulturen – für pathogene Bakterienstämme | 3002.49.00.10.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZubereitete Nährsubstrate zum Züchten von Mikroorganismen – gilt für das Nährmedium, nicht die Bakterien selbst | 3821.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend – für getrocknete, nicht lebensfähige Bakterien | 2102.20.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bakterium (3002) ≠ Pathogene und Pathogenkulturen – für pathogene Bakterienstämme (3002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bakterium bleibt die Zolltarifnummer 3002.49.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bakterium (3002) ≠ Zubereitete Nährsubstrate zum Züchten von Mikroorganismen – gilt für das Nährmedium, nicht die Bakterien selbst (3821) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bakterium bleibt die Zolltarifnummer 3002.49.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bakterium (3002) ≠ Andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend – für getrocknete, nicht lebensfähige Bakterien (2102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bakterium bleibt die Zolltarifnummer 3002.49.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Folgende Alternativen außerhalb der exakten 8-stelligen KN-Unterposition 30024900 können bei abweichender Beschaffenheit in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZubereitete Nährsubstrate zum Züchten von Mikroorganismen – gilt für das Nährmedium, nicht die Bakterien selbst | 3821.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend – für getrocknete, nicht lebensfähige Bakterien | 2102.20.90.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bakterium (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI47689/21-1 | Escherichia coli-Bakterien in Nährsubstrat als Träger für Plasmide | 3002.49.00.20.0 |
| DEBTI37931/23-1 | Getrocknete Bakterien (Limosilactobacillus reuteri) in Maltodextrin | 3002.49.00.20.0 |
| DEBTI42720/24-1 | Bifidobacterium breve auf Trägermaterial (Maisstärke) | 3002.49.00.20.0 |
| DEBTI37932/23-1 | Bifidobacterium lactis in Maltodextrin-Träger | 3002.49.00.20.0 |
| DEBTI21131/24-1 | Mischung probiotischer Bakterien (8 Arten) als Pulver | 3002.49.00.20.0 |
| DEBTI4023/23-1 | Genetisch modifizierte Escherichia coli-Bakterien | 3002.49.00.20.0 |
| DEBTI43896/21-1 | Gefriergetrocknete Kulturen (Azospirillum, Pseudomonas, Bacillus) | 3002.49.00.20.0 |
| DEBTI7676/22-1 | Bacillus atrophaeus-Sporen als biologischer Indikator | 3002.49.00.20.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz und Einfuhrumsatzsteuer
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Importmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Bakterium
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Bakterium aus einem beliebigen Ursprungsland. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhrregelungen
Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte, die zolltariflich ebenfalls in Kapitel 30 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht werden: