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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Arabica-Kaffee: 0901.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Arabica-Kaffee (0901.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Arabica-Kaffee unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Arabica-Kaffee Produktbild

Arabica-Kaffee wird als Rohkaffee in Form ungerösteter, nicht entkoffeinierter, ganzer Kaffeebohnen gehandelt. Die botanische Bezeichnung Coffea arabica L. kennzeichnet die am weitesten verbreitete hochwertige Kaffeeart. Für die zolltarifliche Einreihung sind der Röstzustand und der Koffeingehalt entscheidend. Eine Abweichung hiervon führt zu einer anderen Zolltarifnummer – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Arabica-Kaffee beschreiben: Sorte, Röstzustand, Koffeingehalt, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
  • Unterposition: 0901 11 - Kaffee, nicht geröstet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0901 1100 00 0 - nicht entkoffeiniert

Hinweis zur Einreihung

Diese Einreihung gilt für ungerösteten, nicht entkoffeinierten Arabica-Kaffee als Rohware. Abweichungen in der Verarbeitung führen zu anderen Zolltarifnummern. Lassen Sie Ihr Produkt im Zweifel mit unserem Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Arabica-Kaffee

Der HS-Code für Arabica-Kaffee lautet 0901.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.11.00.00.0.

Einreihung von Arabica-Kaffee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Arabica-Kaffee in die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Arabica-Kaffee

Alternative Einreihung

0901.12.00.00.0 0 %

Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert

Alternative Einreihung

0901.21.00.00.0 0 %

Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Arabica-Kaffee (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arabica-Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Arabica-Kaffee (0901) ≠ Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arabica-Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Kaffee, der sich in der Verarbeitungsstufe grundlegend unterscheidet, kann in anderen Kapiteln eingereiht werden:

Alternative Einreihung

0901.12.00.00.0 0 %

Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert

Alternative Einreihung

0901.21.00.00.0 0 %

Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Arabica-Kaffee ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Arabica-Kaffee (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE5440/13-10901.11.00.00.0
Kaffeebohnen, Rohware, unverarbeitet, ungeröstet, ungemahlen, unbehandelt
DEBTI27673/17-10901.11.00.00.0
Grünes Kaffeepulver aus Coffea Arabica L., ungeröstet, nicht entkoffeiniert
DE14578/09-10901.11.00.00.0
Nicht geröstete Kaffeebohnen (Samen)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Drittlandszollsatz und Einfuhrumsatzsteuer

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Arabica-Kaffee

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Arabica-Kaffee. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Arabica-Kaffees

Welche Zolltarifnummer hat Arabica-Kaffee?

Ungerösteter, nicht entkoffeinierter Arabica-Kaffee wird unter der Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 eingereiht. Gerösteter oder entkoffeinierter Kaffee erhält eine andere Nummer innerhalb der Position 0901.

Welchen HS-Code hat Arabica-Kaffee?

Der HS-Code (6-stellig) für ungerösteten, nicht entkoffeinierten Arabica-Kaffee lautet 090111. Auf Ebene der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Code 09011100, der TARIC-Code 0901110000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Arabica-Kaffee?

Der Drittlandszollsatz für ungerösteten, nicht entkoffeinierten Arabica-Kaffee (0901.11) beträgt 0 %. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird mit dem ermäßigten Satz von 7 % erhoben, da es sich um ein Lebensmittel handelt.

Wie unterscheidet sich Arabica-Kaffee zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu Arabica-Kaffee ergibt sich aus dem Röstzustand und dem Koffeingehalt. Ungerösteter, nicht entkoffeinierter Rohkaffee unterscheidet sich von geröstetem Kaffee (0901.21) und entkoffeiniertem Kaffee (0901.12).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Arabica-Kaffee verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Bußgelder. Im Extremfall kann die Zollabfertigung verzögert oder die Ware zurückgewiesen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Arabica-Kaffee?

Ja, für Arabica-Kaffee können Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) sowie Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind abhängig von der Beschaffenheit der Ware und dem Ursprungsland.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Arabica-Kaffee?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Arabica-Kaffee lautet 0901.11.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen KN und der 10-stelligen TARIC-Nummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Arabica-Kaffee?

Die Zolltarifnummern des Harmonisierten Systems werden in der Regel alle fünf Jahre überarbeitet. Die aktuelle Nummer 0901.11.00.00.0 ist gültig bis zur nächsten turnusmäßigen Änderung. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich aktualisiert.

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