Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen2008
- Unterpositionandere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19200891
- Unterpositionandere200899
- Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Alkohol20089941
- Kombinierte Nomenklaturmit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20089951
- Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte20089963
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tamarinden-Paste
Der HS-Code für Tamarinden-Paste lautet 2008.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.99.63. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.99.63.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.99.63.90.0.
Einreihung von Tamarinden-Paste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 3a ist die spezifischste Warenbeschreibung maßgeblich. Die KN-Unterposition 2008.99.63 (tropische Früchte) beschreibt Tamarindenpaste genauer als die allgemeinere Position 2008.99.67 (andere). Daher ist der Code 2008.99.63.90.0 anzuwenden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tamarinden-Paste
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere (nicht tropische Früchte) — Kategorie aus älterem vZTA DEB/4711/09-1 | 2008.99.67.99.0 | 13 % |
| Alternative EinreihungAndere, ohne Zusatz von Zucker — für Waren ohne Zuckerzusatz | 2008.99.99.90.0 | 13 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tamarinden-Paste (2008) ≠ Andere (nicht tropische Früchte) — Kategorie aus älterem vZTA DEB/4711/09-1 (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tamarinden-Paste bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tamarinden-Paste (2008) ≠ Andere, ohne Zusatz von Zucker — für Waren ohne Zuckerzusatz (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tamarinden-Paste bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.63.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tamarinden-Paste (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI19102/20-1 | Tamarindenpaste, dunkelbraune fließfähige Masse, Zuckergehalt >9 GHT, Zuckerzusatz enthalten, ohne Alkohol, in Gebinden ≤1 kg | 2008.99.63.90.0 |
| DEB/4711/09-1 | Tamarindenpaste im Glas für Endverbraucher, Zuckergehalt >9 GHT, Zuckerzusatz enthalten | 2008.99.63.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
13 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 13 % | Drittlandszoll |
| USA | 13 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 13 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 13 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Tamarinden-Paste
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Tamarinden-Paste. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Tamarinden-Paste
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig mit Tamarinden-Paste verglichen oder in ähnlichen Zusammenhängen eingeführt.