Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1905.90.80.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingeteilt:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionBackwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren1905
- Unterpositionandere190590
- Kombinierte Nomenklaturandere19059030
- Kombinierte Nomenklaturandere19059070
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tortilla
Der HS-Code für Tortilla lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.80.00.0.
Einreihung von Tortilla nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tortilla erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Einreihung in die Unterpositionen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tortilla
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGesüßte Tortilla-Fladen (Zucker ≥ 5 GHT) – z. B. Karottentrester-Tortilla lt. vZTA DEBTI28049/21-1 | 1905.90.70.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungGetrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke | 1905.90.20.09.0 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tortilla (1905) ≠ Gesüßte Tortilla-Fladen (Zucker ≥ 5 GHT) – z. B. Karottentrester-Tortilla lt. vZTA DEBTI28049/21-1 (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortilla bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tortilla (1905) ≠ Getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortilla bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tortilla (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI28049/21-1 | Tortilla-Fladen aus Karottentrester, Saccharose 5 GHT oder mehr | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI28047/21-1 | Tortilla-Fladen aus Rote-Bete-Trester, Saccharose weniger als 5 GHT | 1905.90.80.00.0 |
| DEBTI28302/17-1 | Weizenteigfladen mit Bulgur-Füllung, Zucker weniger als 5 GHT | 1905.90.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importzollsätze
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Tortilla
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
Zollrechner für Tortilla
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Exportmaßnahmen
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