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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aufstrich: 1806.90.60.19.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Aufstrich (1806.90.60.19.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Aufstrich unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Aufstrich Produktbild

Der Begriff Aufstrich umfasst eine breite Palette streichfähiger Lebensmittelzubereitungen. Maßgeblich für die zolltarifliche Einreihung ist die charaktergebende Zusammensetzung – ob Kakao, Milchbasis oder Gemüse. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Aufstrich beschreiben: Kakaogehalt, Milchfettgehalt, Zutaten, Gebindegröße

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  • Unterposition: 1806 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1806 9060 - kakaohaltige Brotaufstriche
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 1806 9060 11 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1806 9060 19 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt entscheidend von der Zusammensetzung ab. Fehlt Kakao oder überwiegen Milch- oder Gemüsebestandteile, kommt eine andere Nummer in Betracht. Prüfen Sie Ihr Produkt mit unserem Klassifizierungstool →

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufstrich

Der HS-Code für Aufstrich lautet 1806.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.90.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.90.60.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.60.19.0.

Einreihung von Aufstrich nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitelvorschriften erfolgt. Position 1806 erfasst kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen. AV 3a (spezifischere Warenbenennung) greift, da die KN-Unterposition 1806.90.60 ausdrücklich „kakaohaltige Brotaufstriche“ benennt. AV 6 gilt für die Unterpositionen derselben Hierarchieebene.

Die Anmerkung 1 zu Kapitel 18 definiert Kakaobutter und Kakaofett als Referenz. Für kakaohaltige Aufstriche ist ferner Anmerkung 2 zu Kapitel 18 zu beachten: kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 70 Gewichtsprozent Kakaobutter fallen unter 1804 oder 1805. Nur Zubereitungen mit geringerem Kakaobuttergehalt – typisch für Brotaufstriche – verbleiben in Position 1806.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufstrich

Alternative Einreihung

1806.90.60.99.0 8,3 %

1806.90.60.99.0 - Kakaohaltige Brotaufstriche, andere (Gebinde > 1 kg), andere

Alternative Einreihung

1901.90.91.00.0 8,3 %

1901.90.91.00.0 - Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401-0404 (Milchbasis), ohne/gering Milchfett, Zucker, Stärke

Alternative Einreihung

2001.90.97.99.0 8,3 %

2001.90.97.99.0 - Gemüsezubereitungen mit Essig, andere (Brotaufstrich auf Gemüsebasis)

Alternative Einreihung

2005.99.50.90.0 8,3 %

2005.99.50.90.0 - Mischungen von Gemüsen, anders zubereitet, nicht gefroren

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aufstrich (1806) ≠ 1806.90.60.99.0 - Kakaohaltige Brotaufstriche, andere (Gebinde > 1 kg), andere (1806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufstrich bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aufstrich (1806) ≠ 1901.90.91.00.0 - Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401-0404 (Milchbasis), ohne/gering Milchfett, Zucker, Stärke (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufstrich bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aufstrich (1806) ≠ 2001.90.97.99.0 - Gemüsezubereitungen mit Essig, andere (Brotaufstrich auf Gemüsebasis) (2001)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufstrich bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt eine ausschließlich auf Gemüse basierende Zusammensetzung ohne Kakao oder Milch vor, ist eine Einreihung in Kapitel 20 zu prüfen:

Alternative Einreihung

1901.90.91.00.0 8,3 %

1901.90.91.00.0 - Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401-0404 (Milchbasis), ohne/gering Milchfett, Zucker, Stärke

Alternative Einreihung

2001.90.97.99.0 8,3 %

2001.90.97.99.0 - Gemüsezubereitungen mit Essig, andere (Brotaufstrich auf Gemüsebasis)

Alternative Einreihung

2005.99.50.90.0 8,3 %

2005.99.50.90.0 - Mischungen von Gemüsen, anders zubereitet, nicht gefroren

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufstrich ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufstrich (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI12284/20-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, bedruckt mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung. Inhalt:... Mehr anzeigen
DEBTI12289/20-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, bedruckt mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung. Inhalt:... Mehr anzeigen
DEBTI62995/19-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Bedruckte Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, u. a. mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung.... Mehr anzeigen
DEBTI10701/20-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, bedruckt mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung. Inhalt:... Mehr anzeigen
DEBTI10705/20-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Bedruckte Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, u. a. mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung.... Mehr anzeigen
DEBTI38447/19-12001.90.97.99.0
Brotaufstrich auf der Grundlage von Gemüse. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Brotaufstrich mit Tomatenmark, Paprika und Chili. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung der Ware gemacht. Aufmachung: in 125 g-Schraubdeckelgläsern. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: etikettiertes... Mehr anzeigen
DEBTI12287/20-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, bedruckt mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung. Inhalt:... Mehr anzeigen
DEB/1262/07-12005.99.50.90.0
Brotaufstrich auf der Grundlage von Roter Bete und Meerrettich. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Brotaufstrich aus Roter Bete und Meerrettich. Zutatenliste: Rote Bete 38%, Sonnenblumenkerne 28 %, Sonnenblumenöl, Wasser, Meerrettich 6%, Meersalz, Zitronensaft, Branntweinessig 1%, Verdickungsmittel... Mehr anzeigen
DEBTI12284/20-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, bedruckt mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung. Inhalt:... Mehr anzeigen
DEBTI12289/20-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, bedruckt mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung. Inhalt:... Mehr anzeigen
DEBTI10701/20-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, bedruckt mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung. Inhalt:... Mehr anzeigen
DEBTI12287/20-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, bedruckt mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung. Inhalt:... Mehr anzeigen
DEBTI62995/19-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Bedruckte Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, u. a. mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung.... Mehr anzeigen
DEBTI10705/20-11901.90.91.00.0
Brotaufstrich Antragsangaben: Brotaufstrich aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Bedruckte Kunststoffschale für den Einzelverkauf, verschlossen mit Aluminiumfolie und Kunststoffdeckel, u. a. mit Angaben zum Hersteller, zur Bezeichnung und zur Zusammensetzung.... Mehr anzeigen
DEM/564/06-11901.90.91.00.0
Joghurt mit Zusatz von Stanolester Untersuchungsergebnis: Hellgelbe, halbflüssige, joghurtartige Masse, im Geschmack leicht süß, nach Joghurt und Pfirsich. Gesamtfett (Weibull-Stoldt): 2,4 GHT; Milchfett: laut Angabe weniger als 1,5 GHT; Saccharose, Isoglucose, Glucose, Stärke: laut Angabe jeweils weniger als 5... Mehr anzeigen
DEM/565/06-11901.90.91.00.0
Joghurt mit Zusatz von Stanolester Untersuchungsergebnis: Hellrote, halbflüssige, joghurtartige Masse, im Geschmack leicht süß, nach Joghurt und Erdbeere. Gesamtfett (Weibull-Stoldt): 2,5 GHT; Milchfett: laut Angabe weniger als 1,5 GHT; Saccharose, Isoglucose, Glucose, Stärke: laut Angabe jeweils weniger als 5... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,3 %

Drittlandszoll

USA8,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Aufstrich

Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie schnell und präzise die Einfuhrabgaben für Ihren Aufstrich – inklusive Drittlandszollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Exportzollsätze

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aufstriche

Welche Zolltarifnummer hat Aufstrich?

Die Zolltarifnummer für kakaohaltige Aufstriche in Verbrauchergebinden bis 1 kg lautet 1806.90.60.19.0. Für milchbasierte oder gemüsebasierte Aufstriche ohne Kakao kommen andere Nummern in Betracht, etwa 1901.90.91.00.0 oder 2001.90.97.99.0.

Welchen HS-Code hat Aufstrich?

Der sechsstellige HS-Code für kakaohaltige Brotaufstriche lautet 1806.90. Er deckt alle kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 ab, die als Brotaufstrich verwendet werden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Aufstrich?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für Aufstrich der Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 beträgt 8,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel).

Wie unterscheidet sich Aufstrich zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach der Zusammensetzung. Kakaohaltige Aufstriche fallen unter Position 1806. Milchbasierte Aufstriche ohne Kakao sind unter 1901 einzuordnen (Alternative). Gemüsebasierte Aufstriche mit Essig finden sich in 2001, ohne Essig in 2005. Entscheidend sind die jeweils charaktergebenden Bestandteile.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Aufstrich verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im Falle einer Betriebsprüfung drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Bei Unsicherheit ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aufstrich?

Ja. Für die Einfuhr von Aufstrich der Position 1806 sind mehrere Maßnahmen zu beachten: Einfuhrkontrolle für Bio-Erzeugnisse (Code 750), Veterinärkontrolle bei Milchbestandteilen (Code 410), ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122) mit einem Zollsatz von 43 % sowie Zusatzzölle (Code 695).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Aufstrich?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Aufstrich lautet 1806.90.60.19.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1806.90), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1806.90.60) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1806.90.60.19) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Aufstrich?

Die Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Für Aufstriche der Position 1806 sind Anpassungen der Warennummer auf Ebene der 8. und 11. Stelle möglich. Importeure sollten die jährliche Neufassung der KN (Amtsblatt der EU, Serie L) prüfen.

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