Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Amla-Früchte leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN08
- PositionFrüchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels0813
- Unterpositionandere Früchte081340
- Kombinierte Nomenklaturandere08134095
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Amla
Der HS-Code für Amla lautet 0813.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0813.40.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0813.40.95.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0813.40.95.80.0.
Einreihung von Amla nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Maßgeblich für die Einreihung von Amla ist Allgemeine Vorschrift 1 des Harmonisierten Systems. Der HS-Code 0813 erfasst getrocknete Früchte der Kapitel 8, soweit sie nicht in den vorhergehenden Positionen 0801 bis 0806 spezifisch genannt sind (z. B. Datteln, Feigen, Bananen). Amla fällt als nicht einzeln aufgeführte Trockenfrucht unter 0813 40 (andere Früchte). Nach AV 1 bestimmen sich die Positionen – und damit Unterpositionen – ausschließlich nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Amla
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAmla-Pulver (durchgängig durch drei direkte Amla-vZTA bestätigt: DEBTI54530/19-1, DEBTI12960/23-1, DEBTI7041/24-1) | 1106.30.90.80.0 | 2,4 % |
| Alternative EinreihungFrische Amla-Früchte | 0810.90.75.90.0 | 2,4 % |
| Alternative EinreihungAmla-Mus/zubreitete Amla-Erzeugnisse mit Zuckerzusatz (vZTA DEB/346/05-1) | 2008.99.49.80.0 | 2,4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Amla (0813) ≠ Amla-Pulver (durchgängig durch drei direkte Amla-vZTA bestätigt: DEBTI54530/19-1, DEBTI12960/23-1, DEBTI7041/24-1) (1106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amla bleibt die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Amla (0813) ≠ Frische Amla-Früchte (0810) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amla bleibt die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Amla (0813) ≠ Amla-Mus/zubreitete Amla-Erzeugnisse mit Zuckerzusatz (vZTA DEB/346/05-1) (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amla bleibt die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Alternativen innerhalb von Kapitel 8 und 11 kann eine Einreihung in andere Abschnitte des Zolltarifs in Betracht kommen, wenn die Ware weiterverarbeitet ist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAmla-Pulver (durchgängig durch drei direkte Amla-vZTA bestätigt: DEBTI54530/19-1, DEBTI12960/23-1, DEBTI7041/24-1) | 1106.30.90.80.0 | 2,4 % |
| Alternative EinreihungAmla-Mus/zubreitete Amla-Erzeugnisse mit Zuckerzusatz (vZTA DEB/346/05-1) | 2008.99.49.80.0 | 2,4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Amla (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI50461/18-1 | Physalis, getrocknet | 0813.40.95.80.0 |
| DEBTI18546/24-1 | Aroniafrüchte, getrocknet | 0813.40.95.80.0 |
| DEBTI19172/24-1 | Holunderfrüchte, getrocknet | 0813.40.95.80.0 |
| DEBTI54530/19-1 | Bio Amla Pulver; Herstellung: Vermahlung von getrockneten, entsteinten Früchten | 1106.30.90.80.0 |
| DEBTI12960/23-1 | Bio Amla Pulver | 1106.30.90.80.0 |
| DEBTI7041/24-1 | Bio Amlapulver | 1106.30.90.80.0 |
| DEB/346/05-1 | Amlamus, aseptisch abgefüllt | 2008.99.49.80.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2.4
Einfuhrumsatzsteuer
7
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,4 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 2,4 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,4 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
Zollrechner für Amla
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Amla-Sendung: Zollwert, Drittlandszollsatz und Einfuhrumsatzsteuer. Für die korrekte Kalkulation benötigen wir den Warenwert, das Ursprungsland und die genaue Zolltarifnummer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhranforderungen
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