Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Backmittel leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 1901 2000 00 0 - Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position|1905
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Backmittel
Der HS-Code für Backmittel lautet 1901.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0.
Einreihung von Backmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) ist die Einreihung von Backmittel nach dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel bestimmt. Position 1901 erfasst unter anderem Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Stärke oder Malzextrakt. Die Unterposition 1901.20 ist spezifisch für Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Backmittel in Pulverform, deren Hauptbestandteile Mehl oder Stärke sind und die zur Verbesserung der Backeigenschaften in gewerblichen Bäckereien verwendet werden, erfüllen diesen Wortlaut. Da die Ware bereits als Mischung zum Herstellen von Backwaren aufgemacht ist, kommt AV 3a (spezifischste Beschreibung) zur Anwendung, nicht die Auffangposition 1901.90.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Backmittel
Alternative Einreihung
Zubereitete Backtriebmittel
Alternative Einreihung
Backwaren, auch kakaohaltig
Alternative Einreihung
Andere Lebensmittelzubereitungen der Position 1901
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Backmittel (1901) ≠ Zubereitete Backtriebmittel (2102)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Backmittel (1901) ≠ Backwaren, auch kakaohaltig (1905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Backmittel (1901) ≠ Andere Lebensmittelzubereitungen der Position 1901 (1901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel oder eine andere Position kommt in Betracht, wenn das Produkt als fertige Backware vorliegt.
Alternative Einreihung
Zubereitete Backtriebmittel
Alternative Einreihung
Backwaren, auch kakaohaltig
Alternative Einreihung
Andere Lebensmittelzubereitungen der Position 1901
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Backmittel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Backmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
7,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Backmittel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Backmittel. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,6 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel) an. Bei Einfuhren aus Präferenzabkommen können reduzierte oder 0 %-Sätze gelten.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgende Produkte sind zolltariflich verwandt oder ergänzend zur Einreihung von Backmitteln.
