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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Backmittel: 1901.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Backmittel (1901.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Backmittel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Backmittel Produktbild

Für Backmittel sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Backmittel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Backmittel leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1901 2000 00 0 - Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position|1905

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Backmittel

Der HS-Code für Backmittel lautet 1901.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0.

Einreihung von Backmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) ist die Einreihung von Backmittel nach dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel bestimmt. Position 1901 erfasst unter anderem Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Stärke oder Malzextrakt. Die Unterposition 1901.20 ist spezifisch für Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Backmittel in Pulverform, deren Hauptbestandteile Mehl oder Stärke sind und die zur Verbesserung der Backeigenschaften in gewerblichen Bäckereien verwendet werden, erfüllen diesen Wortlaut. Da die Ware bereits als Mischung zum Herstellen von Backwaren aufgemacht ist, kommt AV 3a (spezifischste Beschreibung) zur Anwendung, nicht die Auffangposition 1901.90.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Backmittel

Alternative Einreihung

2102.30.00.00.0 7,6 %

Zubereitete Backtriebmittel

Alternative Einreihung

1905.90.00.00.0 7,6 %

Backwaren, auch kakaohaltig

Alternative Einreihung

1901.90.00.00.0 7,6 %

Andere Lebensmittelzubereitungen der Position 1901

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Backmittel (1901) ≠ Zubereitete Backtriebmittel (2102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Backmittel (1901) ≠ Backwaren, auch kakaohaltig (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Backmittel (1901) ≠ Andere Lebensmittelzubereitungen der Position 1901 (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel oder eine andere Position kommt in Betracht, wenn das Produkt als fertige Backware vorliegt.

Alternative Einreihung

2102.30.00.00.0 7,6 %

Zubereitete Backtriebmittel

Alternative Einreihung

1905.90.00.00.0 7,6 %

Backwaren, auch kakaohaltig

Alternative Einreihung

1901.90.00.00.0 7,6 %

Andere Lebensmittelzubereitungen der Position 1901

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Backmittel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Backmittel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9793/11-11901.20.00.00.0
Backmittel für Feine Backwaren – Pulver zur Herstellung von Berlinern
DE8963/11-11901.20.00.00.0
Brotbackmittel – Pulver zur Herstellung von Brot
DE2428/13-11901.20.00.00.0
Feinbackmischung – Pulver zur Herstellung von Rührkuchen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

7,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,6 %

Drittlandszoll

USA7,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan5,7 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,6 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Backmittel

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Backmittel. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,6 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel) an. Bei Einfuhren aus Präferenzabkommen können reduzierte oder 0 %-Sätze gelten.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Backmittel

Welche Zolltarifnummer hat Backmittel?

Backmittel werden in der Regel unter der Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst Mischungen und Teig, die zum Herstellen von Backwaren der Position 1905, wie Brot, Brötchen oder Kuchen, bestimmt sind. Die Einreihung setzt voraus, dass das Backmittel Mehl oder Stärke als Hauptbestandteil enthält.

Welchen HS-Code hat Backmittel?

Der HS-Code für Backmittel lautet 1901.20. Dieser sechsstellige Code gilt im Harmonisieren System weltweit einheitlich für Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren. Die nationale Ausgestaltung erfolgt über die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Backmittel?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für Backmittel der Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 beträgt 7,6 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen, wie der Schweiz, Südkorea oder Vietnam, kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigte 7 %.

Wie unterscheidet sich Backmittel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Backmittel erfolgt vor allem zu Position 2102 (Backtriebmittel). Enthält das Produkt Mehl oder Stärke als mengenmäßig wesentlichen Bestandteil und dient es als Teiggrundlage, liegt Position 1901.20 vor. Eine Alternative ist reines Backpulver ohne Mehlbasis, das unter 2102.30 fällt. Die Abgrenzung wird durch vZTA gestützt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Backmittel verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Dies umfasst die Nachforderung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie mögliche Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Zudem kann die Warenabfertigung verzögert werden. Bei Zweifeln ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Backmittel?

Ja, für Backmittel unter 1901.20.00.00.0 sind besondere Maßnahmen zu beachten. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), die Veterinärkontrolle (Code 410) sowie die Möglichkeit von Zusatzzöllen (Code 695). Bei Einfuhren aus der Türkei kann ein Zollkontingent gelten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Backmittel?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für Backmittel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1901.20), der 2-stelligen KN-Unterposition (00), dem 2-stelligen TARIC-Code (00) und einer weiteren nationalen Unterteilung (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Backmittel?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen regelmäßigen Änderungen, insbesondere durch die jährliche Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU. Auch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) können alle fünf Jahre vorkommen. Es ist daher wichtig, die aktuelle Fassung zu verwenden. Die Position 1901.20 besteht jedoch seit Jahren unverändert.

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