Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Sprudelwasser leitet sich aus folgender Hierarchie des Zolltarifs ab:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelGETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG22
- PositionWasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee2201
- UnterpositionMineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser220110
- Kombinierte Nomenklaturnatürliches Mineralwasser22011011
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sprudelwasser
Der HS-Code für Sprudelwasser lautet 2201.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2201.10.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2201.10.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2201.10.19.00.0.
Einreihung von Sprudelwasser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von kohlensäurehaltigem Wasser in die Position 2201 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sprudelwasser
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, andere – für Tafelwasser oder Quellwasser mit Kohlensäure, das nicht als natürliches Mineralwasser anerkannt ist | 2201.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, andere | 2201.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAndere Wasser (nicht Mineralwasser/kohlensäurehaltig) | 2201.90.00.00.9 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sprudelwasser (2201) ≠ Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, andere – für Tafelwasser oder Quellwasser mit Kohlensäure, das nicht als natürliches Mineralwasser anerkannt ist (2201) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sprudelwasser bleibt die Zolltarifnummer 2201.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sprudelwasser (2201) ≠ Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, andere (2201) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sprudelwasser bleibt die Zolltarifnummer 2201.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sprudelwasser (2201) ≠ Andere Wasser (nicht Mineralwasser/kohlensäurehaltig) (2201) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sprudelwasser bleibt die Zolltarifnummer 2201.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sprudelwasser (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/905/04-1 | Mineralwasser mit Kohlensäure. Natürliches Mineralwasser mit quelleneigener Kohlensäure (mindestens 4,9 g/l). | 2201.10.19.00.0 |
| DEB/904/04-1 | Mineralwasser mit Kohlensäure. Natürliches Mineralwasser mit quelleneigener Kohlensäure (mindestens 3,5 g/l). | 2201.10.19.00.0 |
| DEBTI7161/18-1 | Mineralwasser mit Kohlensäure (Medium), in Aufmachung für den Einzelverkauf. Natürliches Mineralwasser i.S. Richtlinie 2009/54/EG. | 2201.10.19.00.0 |
| DEBTI7160/18-1 | Mineralwasser mit Kohlensäure (Spritzig), in Aufmachung für den Einzelverkauf. Natürliches Mineralwasser i.S. Richtlinie 2009/54/EG. | 2201.10.19.00.0 |
| DEBTI7157/18-1 | Mineralwasser mit Kohlensäure (Spritzig), 500 ml. Natürliches Mineralwasser i.S. Richtlinie 2009/54/EG. | 2201.10.19.00.0 |
| DE14530/17-1 | Tafelwasser mit Zusatz von Kohlensäure, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Quelle nicht genannt. Eingereiht unter 2201 1090 000. | 2201.10.90.00.0 |
| DE14527/17-1 | Tafelwasser mit Zusatz von Kohlensäure, 330 ml. Eingereiht unter 2201 1090 000. | 2201.10.90.00.0 |
| DEB/3209/07-1 | Regenwasser mit Kohlensäure versetzt. Eingereiht unter 2201 1090 000. | 2201.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr von Sprudelwasser
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Sprudelwasser
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sprudelwasser aus jedem beliebigen Ursprungsland. Berücksichtigt werden der Drittlandszollsatz (0 %), die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sowie etwaige Zusatzzölle.
Ausfuhr von Sprudelwasser
Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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