Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Bandana:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6117 - Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
Zolltarifnummer: 6117 1000 00 0 - Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
Hinweis zur Einreihung
Bandanas werden zolltariflich oft mit schlauchförmigen Multifunktionstüchern oder Kopfbedeckungen verwechselt. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware präzise einreihen zu lassen und Abgabenfehler zu vermeiden.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bandana
Der HS-Code für Bandana lautet 6117.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6117.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6117.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6117.10.00.00.0.
Einreihung von Bandana nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bandanas folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV 1, AV 3b, AV 4) für das Harmonisierte System. Bandanas sind konfektionierte Waren, die nach der Vorschrift 7 der Kombinierten Nomenklatur als konfektioniert gelten (gesäumt, mit Nähten, Druckknöpfen oder Klettverschluss). Maßgeblich ist AV 1: die Einreihung erfolgt nach der Warenbeschreibung und nach den Anmerkungen zu den Kapiteln. Anmerkung 13 zu Abschnitt XI und die Anmerkungen zu Kapitel 61 schließen Bandanas aus Webstoffen (Geweben) aus – diese fallen in Kapitel 62.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bandana
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken – anderes Bekleidungszubehör – anderes | 6117.80.80.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungSchals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier – aus Wolle oder feinen Tierhaaren – andere | 6214.20.00.90.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungGewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm – aus synthetischen Chemiefasern – andere | 6003.30.90.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungHüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt | 6505.00.90.00.0 | 12,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bandana (6117) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken – anderes Bekleidungszubehör – anderes (6117) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandana bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bandana (6117) ≠ Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier – aus Wolle oder feinen Tierhaaren – andere (6214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandana bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bandana (6117) ≠ Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm – aus synthetischen Chemiefasern – andere (6003) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandana bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln können relevant sein, wenn Material oder Verwendungszweck abweichen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken – anderes Bekleidungszubehör – anderes | 6117.80.80.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungSchals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier – aus Wolle oder feinen Tierhaaren – andere | 6214.20.00.90.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungGewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm – aus synthetischen Chemiefasern – andere | 6003.30.90.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungHüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt | 6505.00.90.00.0 | 12,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bandana ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bandana (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI44435/21-1 | Halstuchähnliche Ware (Dreiecktuch), sog. Bandana Halstuch, Größe 0+, annähernd dreieckig, zweilagig aus 100 % Baumwollgewirken, konfektioniert, mit Druckknopfverschluss | 6117.10.00.00.0 |
| DEBTI29272/21-1 | Halstuch, sog. Dreieckstuch 'Bandana', für Kinder, doppellagig aus Gewirken, 100 % Baumwolle, konfektioniert | 6117.10.00.00.0 |
| DEBTI4259/25-1 | Halstuch, sog. Dreieckstuch 'Bandana', für Kinder, mit Kunststoff beschichteter Innenlage, 100 % Baumwolle | 6117.10.00.00.0 |
| DEF/541/05-1 | Halstuch (Bekleidungszubehör), sog. Bandana für Babys, dreieckiger Gewirkezuschnitt, 95 % Baumwolle/5 % Elasthan, gesäumt | 6117.10.00.00.0 |
| DE4798/15-1 | Halstücher, sog. 3 Pack Halstücher, dreieckig aus 100 % Baumwollgewirken, mit Klettverschluss | 6117.10.00.00.0 |
| DE15480/16-1 | Halstuch, sog. Tuch für Kleinkinder, Dreieckhalstuch aus Baumwollgewirken | 6117.10.00.00.0 |
| DE9320/17-1 | Bekleidungszubehör, sog. Halstuch/Bandana, schlauchförmig aus Polyestergewirken, wird als Rollkragen-Ersatz getragen | 6117.10.00.00.0 |
| DEBTI2651/25-1 | Multifunktionstuch, sog. Schlauchtuch/Bandana, aus Polyester-Schlauchgewirke, multifunktional | 6117.10.00.00.0 |
| DEBTI48780/20-1 | Multifunktionstuch, sog. Schlauchtuch/Bandana, aus Polyester-Schlauchgewirke | 6117.10.00.00.0 |
| DE544/16-1 | Bekleidungszubehör, sog. Multifunktionstuch, aus Polyestergewirken, schlauchförmig zusammengenäht | 6117.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzoll
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Bandana
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Bandanas aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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