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Textilien & BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bandana: 6117.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bandana (6117.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bandana unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bandana Produktbild

Für Bandanas sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bandana beschreiben: Material (Baumwollgewirke, Polyestergestricke), Form (dreieckig, quadratisch, schlauchförmig), Konfektionierung (gesäumt, genäht)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Bandana:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6117 - Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6117 1000 00 0 - Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren

Hinweis zur Einreihung

Bandanas werden zolltariflich oft mit schlauchförmigen Multifunktionstüchern oder Kopfbedeckungen verwechselt. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware präzise einreihen zu lassen und Abgabenfehler zu vermeiden.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bandana

Der HS-Code für Bandana lautet 6117.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6117.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6117.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6117.10.00.00.0.

Einreihung von Bandana nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bandanas folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV 1, AV 3b, AV 4) für das Harmonisierte System. Bandanas sind konfektionierte Waren, die nach der Vorschrift 7 der Kombinierten Nomenklatur als konfektioniert gelten (gesäumt, mit Nähten, Druckknöpfen oder Klettverschluss). Maßgeblich ist AV 1: die Einreihung erfolgt nach der Warenbeschreibung und nach den Anmerkungen zu den Kapiteln. Anmerkung 13 zu Abschnitt XI und die Anmerkungen zu Kapitel 61 schließen Bandanas aus Webstoffen (Geweben) aus – diese fallen in Kapitel 62.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bandana

Alternative Einreihung

6117.80.80.00.0 12,0 %

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken – anderes Bekleidungszubehör – anderes

Alternative Einreihung

6214.20.00.90.0 12,0 %

Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier – aus Wolle oder feinen Tierhaaren – andere

Alternative Einreihung

6003.30.90.00.0 12,0 %

Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm – aus synthetischen Chemiefasern – andere

Alternative Einreihung

6505.00.90.00.0 12,0 %

Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bandana (6117) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken – anderes Bekleidungszubehör – anderes (6117)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandana bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bandana (6117) ≠ Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier – aus Wolle oder feinen Tierhaaren – andere (6214)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandana bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bandana (6117) ≠ Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm – aus synthetischen Chemiefasern – andere (6003)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bandana bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln können relevant sein, wenn Material oder Verwendungszweck abweichen:

Alternative Einreihung

6117.80.80.00.0 12,0 %

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken – anderes Bekleidungszubehör – anderes

Alternative Einreihung

6214.20.00.90.0 12,0 %

Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier – aus Wolle oder feinen Tierhaaren – andere

Alternative Einreihung

6003.30.90.00.0 12,0 %

Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm – aus synthetischen Chemiefasern – andere

Alternative Einreihung

6505.00.90.00.0 12,0 %

Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bandana ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bandana (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI44435/21-16117.10.00.00.0
Halstuchähnliche Ware (Dreiecktuch), sog. Bandana Halstuch, Größe 0+, annähernd dreieckig, zweilagig aus 100 % Baumwollgewirken, konfektioniert, mit Druckknopfverschluss
DEBTI29272/21-16117.10.00.00.0
Halstuch, sog. Dreieckstuch 'Bandana', für Kinder, doppellagig aus Gewirken, 100 % Baumwolle, konfektioniert
DEBTI4259/25-16117.10.00.00.0
Halstuch, sog. Dreieckstuch 'Bandana', für Kinder, mit Kunststoff beschichteter Innenlage, 100 % Baumwolle
DEF/541/05-16117.10.00.00.0
Halstuch (Bekleidungszubehör), sog. Bandana für Babys, dreieckiger Gewirkezuschnitt, 95 % Baumwolle/5 % Elasthan, gesäumt
DE4798/15-16117.10.00.00.0
Halstücher, sog. 3 Pack Halstücher, dreieckig aus 100 % Baumwollgewirken, mit Klettverschluss
DE15480/16-16117.10.00.00.0
Halstuch, sog. Tuch für Kleinkinder, Dreieckhalstuch aus Baumwollgewirken
DE9320/17-16117.10.00.00.0
Bekleidungszubehör, sog. Halstuch/Bandana, schlauchförmig aus Polyestergewirken, wird als Rollkragen-Ersatz getragen
DEBTI2651/25-16117.10.00.00.0
Multifunktionstuch, sog. Schlauchtuch/Bandana, aus Polyester-Schlauchgewirke, multifunktional
DEBTI48780/20-16117.10.00.00.0
Multifunktionstuch, sog. Schlauchtuch/Bandana, aus Polyester-Schlauchgewirke
DE544/16-16117.10.00.00.0
Bekleidungszubehör, sog. Multifunktionstuch, aus Polyestergewirken, schlauchförmig zusammengenäht
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzoll

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Bandana

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Bandanas aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bandanas

Welche Zolltarifnummer hat ein Bandana?

Ein typisches, konfektioniertes Bandana aus Gewirken oder Gestricken (z. B. Baumwolle oder Polyester) wird unter der Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren. Voraussetzung ist die Konfektionierung durch Säume, Nähte oder Verschlüsse sowie die Dreiecks- oder Quadratform.

Welchen HS-Code hat ein Bandana?

Der HS-Code (6-stellig) für Bandanas lautet 611710. Dieser Code ist international harmonisiert und wird weltweit von Zollbehörden verwendet. Die darauf aufbauende Kombinierte Nomenklatur (8-stellig) lautet 61171000 und die TARIC-Unterposition (10-stellig) 6117100000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bandana?

Der Drittlandszollsatz für Bandanas der Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 beträgt 12,0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, die auf den Zollwert inklusive Zoll berechnet wird. Aus vielen Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % gesenkt werden.

Wie unterscheidet sich Bandana zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Bandanas hängt von seiner Form, seinem Material und seiner Konfektionierung ab. Eine Alternative ist das schlauchförmige Multifunktionstuch unter 6117.80.80.00.0, das als Rollkragen-Ersatz dient. Eine weitere Abgrenzung besteht zu Bandanas aus Webstoffen (Kapitel 62) sowie zu nicht konfektionierten Schlauchgewirken (Kapitel 60). Die konkrete Einreihung bestimmt die Form.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bandana verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgeldern führen. Im Rahmen einer Zollprüfung drohen Nacherhebungen für bis zu drei Jahre. Zudem kann es zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung kommen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bandana?

Ja, für Bandanas unter 6117.10.00.00.0 gelten Einfuhrkontrollen für Katzen- und Hundefelle (Maßnahme 745) und Robbenerzeugnisse (Maßnahme 746) sowie die CITES-Artenschutzkontrolle (Maßnahme 710). Sofern Ihr Bandana kein Pelz aus geschützten Tierarten enthält, sind diese Maßnahmen reine Formalkontrollen. Exportseitig bestehen analoge Ausfuhrkontrollen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bandana?

Die vollständige Zolltarifnummer für Bandana ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6117.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur, dem 10-stelligen TARIC-Code und einer abschließenden 11. Stelle für die deutsche Verzollung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bandana?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle fünf Jahre) oder Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 6117.10 bleibt auf HS-Ebene stabil, die 8. bis 11. Stelle können jedoch durch TARIC-Änderungen oder nationale Streichungen variieren. Eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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