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MedizintechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Beatmungsgerät: 9019.20.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Beatmungsgerät (9019.20.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Beatmungsgerät unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Beatmungsgerät Produktbild

Beatmungsgeräte werden in der Intensivmedizin, im Heimbereich und im Notfall eingesetzt. Die korrekte Einreihung hängt von der Bauart und der Art der Beatmung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Beatmungsgerät beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9019.20.10.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9019 - Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
  • Unterposition: 9019 20 - Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9019 2010 00 0 - Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung eines Beatmungsgeräts erfordert genaue Angaben zur Bauart und zum Verwendungszweck. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine erste Einschätzung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Beatmungsgerät

Der HS-Code für Beatmungsgerät lautet 9019.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9019.20.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9019.20.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9019.20.10.00.0.

Einreihung von Beatmungsgerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Beatmungsgeräte sind in Position 9019 genannt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Beatmungsgerät

Alternative Einreihung

9019.20.20.00.0 0 %

Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv

Alternative Einreihung

9019.20.90.00.0 0 %

andere, einschließlich Teile und Zubehör

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Beatmungsgerät (9019) ≠ Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv (9019)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beatmungsgerät bleibt die Zolltarifnummer 9019.20.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Beatmungsgerät (9019) ≠ andere, einschließlich Teile und Zubehör (9019)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Beatmungsgerät bleibt die Zolltarifnummer 9019.20.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb der spezifischen Unterposition für Beatmungsgeräte:

Alternative Einreihung

9019.20.20.00.0 0 %

Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv

Alternative Einreihung

9019.20.90.00.0 0 %

andere, einschließlich Teile und Zubehör

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Beatmungsgerät ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Beatmungsgerät (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI17323/22-19019.20.10.00.0
Frischgasentkoppeltes Kompaktatemsystem - Beatmungsapparat, Gerät für die mechanische Beatmung, für die invasive Beatmung geeignet
DEBTI19317/21-19019.20.90.00.0
Handbeatmungsbeutel-Set (Beatmungsapparat zum Wiederbeleben)
DEBTI19339/21-19019.20.20.00.0
Taschenmaske zur Mund-zu-Mund-Beatmung (Beatmungsapparat zum Wiederbeleben, nicht-invasiv)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrvorschriften

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Beatmungsgeräte

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Beatmungsgerät. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Besondere Ausfuhrvorschriften

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Beatmungsgeräte

Welche Zolltarifnummer hat Beatmungsgerät?

Die Zolltarifnummer für Beatmungsgeräte lautet 9019.20.10.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Geräte zur mechanischen Beatmung, die für die invasive Beatmung geeignet sind. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 90 (medizinische Instrumente), Position 9019 (Beatmungsapparate).

Welchen HS-Code hat Beatmungsgerät?

Der HS-Code (6-stellig) für Beatmungsgeräte lautet 901920. Er umfasst Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Beatmungsgerät?

Der Drittlandszollsatz für Beatmungsgeräte der Zolltarifnummer 9019.20.10.00.0 beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus allen Drittländern, z. B. China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Beatmungsgerät zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt gegenüber anderen medizinischen Geräten. Beatmungsgeräte (Position 9019) sind spezifisch für die mechanische Beatmung ausgelegt. Eine Alternative ist die Unterposition 9019.20.20.00.0 für nicht-invasive Geräte (CPAP/BiPAP). Die Abgrenzung zu Position 9018 (medizinische Instrumente) liegt in der Hauptfunktion: Beatmung statt Diagnose oder Chirurgie.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Beatmungsgerät verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder wegen falscher Angaben. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Beatmungsgerät?

Ja, für Beatmungsgeräte gelten besondere Maßnahmen. Bei der Einfuhr ist die Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (Code 724) zu beachten. Bei der Ausfuhr besteht eine Genehmigungspflicht durch das BAFA (Code 473) sowie Beschränkungen (Code 467) und Kontrollen für F-Gase (Code 765).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Beatmungsgerät?

Die Zolltarifnummer für Beatmungsgeräte ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9019.20.10.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (901920), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (90192010) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9019201000) sowie der 11. Stelle für die deutsche Umsatzsteuer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Beatmungsgerät?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Beatmungsgeräte ist die Position 9019 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

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