Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2917 - Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- Unterposition: 2917 11 - acyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
- Unterposition: 2917 19 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2917 1980 - andere
Zolltarifnummer: 2917 1980 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 gilt für Bernsteinsäure ohne Nachweis eines 100-%igen biobasierten Kohlenstoffgehalts. Liegt ein solcher Nachweis vor, ist der spezifische TARIC-Code 2917.19.20.00.0 zu verwenden. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bernsteinsäure
Der HS-Code für Bernsteinsäure lautet 2917.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2917.19.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2917.19.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2917.19.80.90.0.
Einreihung von Bernsteinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bernsteinsäure erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Als chemisch einheitliche acyclische Dicarbonsäure fällt sie unter Position 2917. Die Unterposition 2917 19 erfasst 'andere' acyclische mehrbasische Carbonsäuren.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bernsteinsäure
Alternative Einreihung
Ethan-1,2-Dicarboxylsäure oder Butandisäure (Bernsteinsäure) mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT – spezifische Position, sofern der Biobased-Anteil von 100 GHT nachgewiesen wird
Alternative Einreihung
andere – Auffangposition für Bernsteinsäure ohne 100-%-Biobased-Nachweis
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Bernsteinsäure (2917) ≠ Ethan-1,2-Dicarboxylsäure oder Butandisäure (Bernsteinsäure) mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT – spezifische Position, sofern der Biobased-Anteil von 100 GHT nachgewiesen wird (2917)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bernsteinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur bei abweichender chemischer Struktur in Betracht:
Alternative Einreihung
Ethan-1,2-Dicarboxylsäure oder Butandisäure (Bernsteinsäure) mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT – spezifische Position, sofern der Biobased-Anteil von 100 GHT nachgewiesen wird
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bernsteinsäure ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bernsteinsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliche L-Äpfelsäure. Synonyme Bezeichnungen der Äpfelsäure sind Hydroxybernsteinsäure und Hydroxybutandisäure. Die CAS-Nummer lautet 97-67-6. Die Reinheit beträgt mindestens 99%. Die Ware liegt als weißes,... Mehr anzeigenCarbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliche L-Äpfelsäure. Synonyme Bezeichnungen der Äpfelsäure sind Hydroxybernsteinsäure und Hydroxybutandisäure. Die CAS-Nummer lautet 97-67-6. Die Reinheit beträgt mindestens 99%. Die Ware liegt als weißes, geruchloses Granulat vor und wird in Säcken zu 25 kg gehandelt. Die Ware ist als andere Carbonsäure mit Alkoholfunktion in die Unterposition 291819 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliche L-Äpfelsäure. Synonyme Bezeichnungen der Äpfelsäure sind Hydroxybernsteinsäure und Hydroxybutandisäure. Die CAS-Nummer lautet 97-67-6. Die Reinheit beträgt mindestens 99%. Die Ware liegt als weißes,... Mehr anzeigenCarbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliche L-Äpfelsäure. Synonyme Bezeichnungen der Äpfelsäure sind Hydroxybernsteinsäure und Hydroxybutandisäure. Die CAS-Nummer lautet 97-67-6. Die Reinheit beträgt mindestens 99%. Die Ware liegt als weißes, geruchloses Granulat vor und wird in Säcken zu 25 kg gehandelt. Die Ware ist als andere Carbonsäure mit Alkoholfunktion in die Unterposition 291819 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-(+)-Weinsäure Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliche L-(+)-Weinsäure. Die CAS-Nummer lautet 87-69-4. Synonyme Bezeichnungen sind (+)-(R,R)-Weinsäure und (+)-(R,R)-2,3-Dihydroxybutandisäure. Die Reinheit beträgt mindestens 99,5%. Die Ware liegt in Form... Mehr anzeigenCarbonsäure mit Alkoholfunktion; L-(+)-Weinsäure Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliche L-(+)-Weinsäure. Die CAS-Nummer lautet 87-69-4. Synonyme Bezeichnungen sind (+)-(R,R)-Weinsäure und (+)-(R,R)-2,3-Dihydroxybutandisäure. Die Reinheit beträgt mindestens 99,5%. Die Ware liegt in Form von weißen Kristallen vor. Die Ware ist als Weinsäure in die Unterposition 2918 1200 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
L-(+)-Weinsäure Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche organische Verbindung L-(+)-Weinsäure (CAS RN 87-69-4). Synonyme Bezeichnungen sind (+)-(R,R)-Weinsäure und (+)-(R,R)-2,3-Dihydroxybutandisäure. Die Reinheit beträgt nach den Angaben 97 %. Der Ware ist als Antibackmittel 3 % Siliziumdioxid... Mehr anzeigenL-(+)-Weinsäure Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche organische Verbindung L-(+)-Weinsäure (CAS RN 87-69-4). Synonyme Bezeichnungen sind (+)-(R,R)-Weinsäure und (+)-(R,R)-2,3-Dihydroxybutandisäure. Die Reinheit beträgt nach den Angaben 97 %. Der Ware ist als Antibackmittel 3 % Siliziumdioxid zugesetzt. Das Erzeugnis liegt in Form eines weißen, kristallinen Pulvers vor. Es wird in 25 kg - Papiersäcken bzw. in Big Bags gehandelt. Die Ware ist als "Carbonsäure mit Alkoholfunktion; andere Weinsäure" in die Unterposition 2918 1200 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung Sorbinsäure mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 110-44-1. Eine synonyme Bezeichnung ist 2,4-(E,E)-Hexadiensäure. Die Ware... Mehr anzeigenUngesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung Sorbinsäure mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 110-44-1. Eine synonyme Bezeichnung ist 2,4-(E,E)-Hexadiensäure. Die Ware kennzeichnet sich als farbloses, kristallines Pulver und wird zur Verwendung bei der Herstellung von Tierfutter eingesetzt. Die Ware ist als ungesättigte, acyclische, einbasische Carbonsäure in die Position 2916 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung Sorbinsäure mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 110-44-1. Eine synonyme Bezeichnung ist 2,4-(E,E)-Hexadiensäure. Die Ware... Mehr anzeigenUngesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung Sorbinsäure mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 110-44-1. Eine synonyme Bezeichnung ist 2,4-(E,E)-Hexadiensäure. Die Ware kennzeichnet sich als farbloses, kristallines Pulver und wird zur Verwendung bei der Herstellung von Tierfutter eingesetzt. Die Ware ist als ungesättigte, acyclische, einbasische Carbonsäure in die Position 2916 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Editinsäure Gemäß Spezifikation handelt es sich bei der Ware um chemisch einheitliche Edetinsäure mit einer Reinheit von mindestens 98 %. Eine systematische Bezeichnung ist Ethylendiamintetraessigsäure. Die CAS-Nummer lautet 60-00-4. Die Ware liegt bei Raumtemperatur als weißer kristalliner Feststoff vor. Sie wird als... Mehr anzeigenEditinsäure Gemäß Spezifikation handelt es sich bei der Ware um chemisch einheitliche Edetinsäure mit einer Reinheit von mindestens 98 %. Eine systematische Bezeichnung ist Ethylendiamintetraessigsäure. Die CAS-Nummer lautet 60-00-4. Die Ware liegt bei Raumtemperatur als weißer kristalliner Feststoff vor. Sie wird als Ausgangsprodukt für pharmazeutisch relevante Erzeugnisse, für Nahrungsergänzungsmittel sowie Foto- und Agrochemikalien verwendet. Es liegt ein Amin mit Sauerstofffunktion vor, das in die Position 2922 des Zolltarifs einzureihen ist. Weniger anzeigen
Zirkasorb R. Gemäß Spezifikation handelt es sich bei der Ware um chemisch einheitliches 4-(((Methylphenylamino)methylen)-amino)benzoesäureethylester mit einer Reinheit von 100 %. Eine alternative Bezeichnung ist N2-(4-Ethoxycarbonylphenylformamidyl)-N1-methyl-N1-anilid, die CAS-Nummer ist 57834-33-0. Die Ware wird als... Mehr anzeigenZirkasorb R. Gemäß Spezifikation handelt es sich bei der Ware um chemisch einheitliches 4-(((Methylphenylamino)methylen)-amino)benzoesäureethylester mit einer Reinheit von 100 %. Eine alternative Bezeichnung ist N2-(4-Ethoxycarbonylphenylformamidyl)-N1-methyl-N1-anilid, die CAS-Nummer ist 57834-33-0. Die Ware wird als Stabilisator verwendet. Sie liegt bei Raumtemperatur als gelbliche viskose Flüssigkeit vor. Die Angaben werden als zutreffend unterstellt. Es liegt eine isolierte chemisch einheitliche Verbindung vor, die als Amidin in die Position 2925 des Zolltarifs einzureihen ist. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Bernsteinsäure unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Präferenzabkommen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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Pulverlack
3907.99.80.90.0 · 6,5 %
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Petroleumharz
3911.10.00.90.0 · 6,5 %
Natriumchlorid
2501.00.51.90.0 · 1,7 % (Endverwendung)
Redispergierbares Polymer-Pulver
3905.29.00.90.0 · 6,5 %
Dichtstoff
3214.10.10.00.0 · 5 %
Filterpapier
4823.20.00.00.0 · 0 %
Calciumformiat
2915.12.00.00.0 · 5,5 %
Ferrosilicium
7202.21.00.00.0 · 5,7 %
