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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bernsteinsäure: 2917.19.80.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bernsteinsäure (2917.19.80.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bernsteinsäure unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bernsteinsäure Produktbild

Bernsteinsäure ist eine acyclische Dicarbonsäure (C₄H₆O₄) und wird als Zwischenprodukt, Säuerungsmittel oder pharmazeutischer Rohstoff verwendet. Die korrekte Einreihung hängt vom Nachweis des biobasierten Kohlenstoffgehalts ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bernsteinsäure beschreiben: Reinheit, Biobased-Anteil, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2917 - Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2917 11 - acyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Unterposition: 2917 19 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2917 1980 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2917 1980 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 gilt für Bernsteinsäure ohne Nachweis eines 100-%igen biobasierten Kohlenstoffgehalts. Liegt ein solcher Nachweis vor, ist der spezifische TARIC-Code 2917.19.20.00.0 zu verwenden. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bernsteinsäure

Der HS-Code für Bernsteinsäure lautet 2917.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2917.19.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2917.19.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2917.19.80.90.0.

Einreihung von Bernsteinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bernsteinsäure erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Als chemisch einheitliche acyclische Dicarbonsäure fällt sie unter Position 2917. Die Unterposition 2917 19 erfasst 'andere' acyclische mehrbasische Carbonsäuren.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bernsteinsäure

Alternative Einreihung

2917.19.20.00.0 6,3 %

Ethan-1,2-Dicarboxylsäure oder Butandisäure (Bernsteinsäure) mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT – spezifische Position, sofern der Biobased-Anteil von 100 GHT nachgewiesen wird

Alternative Einreihung

2917.19.80.90.0 6,3 %

andere – Auffangposition für Bernsteinsäure ohne 100-%-Biobased-Nachweis

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bernsteinsäure (2917) ≠ Ethan-1,2-Dicarboxylsäure oder Butandisäure (Bernsteinsäure) mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT – spezifische Position, sofern der Biobased-Anteil von 100 GHT nachgewiesen wird (2917)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bernsteinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur bei abweichender chemischer Struktur in Betracht:

Alternative Einreihung

2917.19.20.00.0 6,3 %

Ethan-1,2-Dicarboxylsäure oder Butandisäure (Bernsteinsäure) mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT – spezifische Position, sofern der Biobased-Anteil von 100 GHT nachgewiesen wird

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bernsteinsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bernsteinsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI2315/22-12918.19.98.20.0
Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliche L-Äpfelsäure. Synonyme Bezeichnungen der Äpfelsäure sind Hydroxybernsteinsäure und Hydroxybutandisäure. Die CAS-Nummer lautet 97-67-6. Die Reinheit beträgt mindestens 99%. Die Ware liegt als weißes,... Mehr anzeigen
DE4965/16-12918.19.98.20.0
Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliche L-Äpfelsäure. Synonyme Bezeichnungen der Äpfelsäure sind Hydroxybernsteinsäure und Hydroxybutandisäure. Die CAS-Nummer lautet 97-67-6. Die Reinheit beträgt mindestens 99%. Die Ware liegt als weißes,... Mehr anzeigen
DEBTI31634/23-12918.12.00.00.0
Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-(+)-Weinsäure Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliche L-(+)-Weinsäure. Die CAS-Nummer lautet 87-69-4. Synonyme Bezeichnungen sind (+)-(R,R)-Weinsäure und (+)-(R,R)-2,3-Dihydroxybutandisäure. Die Reinheit beträgt mindestens 99,5%. Die Ware liegt in Form... Mehr anzeigen
DEBTI31678/23-22918.12.00.00.0
L-(+)-Weinsäure Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche organische Verbindung L-(+)-Weinsäure (CAS RN 87-69-4). Synonyme Bezeichnungen sind (+)-(R,R)-Weinsäure und (+)-(R,R)-2,3-Dihydroxybutandisäure. Die Reinheit beträgt nach den Angaben 97 %. Der Ware ist als Antibackmittel 3 % Siliziumdioxid... Mehr anzeigen
DEBTI12463/23-12916.19.95.40.0
Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung Sorbinsäure mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 110-44-1. Eine synonyme Bezeichnung ist 2,4-(E,E)-Hexadiensäure. Die Ware... Mehr anzeigen
DEBTI11225/20-12916.19.95.40.0
Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung Sorbinsäure mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 110-44-1. Eine synonyme Bezeichnung ist 2,4-(E,E)-Hexadiensäure. Die Ware... Mehr anzeigen
DE86/12-12922.49.85.90.0
Editinsäure Gemäß Spezifikation handelt es sich bei der Ware um chemisch einheitliche Edetinsäure mit einer Reinheit von mindestens 98 %. Eine systematische Bezeichnung ist Ethylendiamintetraessigsäure. Die CAS-Nummer lautet 60-00-4. Die Ware liegt bei Raumtemperatur als weißer kristalliner Feststoff vor. Sie wird als... Mehr anzeigen
DEK/3/08-12925.29.00.90.0
Zirkasorb R. Gemäß Spezifikation handelt es sich bei der Ware um chemisch einheitliches 4-(((Methylphenylamino)methylen)-amino)benzoesäureethylester mit einer Reinheit von 100 %. Eine alternative Bezeichnung ist N2-(4-Ethoxycarbonylphenylformamidyl)-N1-methyl-N1-anilid, die CAS-Nummer ist 57834-33-0. Die Ware wird als... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,3 %

Drittlandszoll

USA6,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Bernsteinsäure unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Präferenzabkommen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bernsteinsäuren

Welche Zolltarifnummer hat Bernsteinsäure?

Die Zolltarifnummer für Bernsteinsäure (Butandisäure) ohne Nachweis eines 100-%igen biobasierten Kohlenstoffgehalts lautet 2917.19.80.90.0. Liegt ein solcher Nachweis vor, ist der spezifische TARIC-Code 2917.19.20.00.0 zu verwenden.

Welchen HS-Code hat Bernsteinsäure?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Bernsteinsäure ist 2917.19. Er umfasst acyclische mehrbasische Carbonsäuren, die nicht anderweitig genannt sind. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 entsprechen diesem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bernsteinsäure?

Der Drittlandszollsatz für Bernsteinsäure unter der Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 beträgt 6,3 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Bernsteinsäure zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zu Bernsteinsäure (Position 2917) sind Hydroxycarbonsäuren wie Äpfelsäure oder Weinsäure, die unter Position 2918 fallen. Der entscheidende Unterschied ist das Vorhandensein einer Hydroxygruppe. Auch einbasische Carbonsäuren (Position 2916) wie Sorbinsäure sind abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bernsteinsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt oder ein Klassifizierungstool genutzt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bernsteinsäure?

Ja, für Bernsteinsäure gilt die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 761). Der Importeur muss sicherstellen, dass die Chemikalie gemäß der EU-Verordnung REACH registriert ist. Zudem besteht eine Zollaussetzung für Waren, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind (Code 117).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bernsteinsäure?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Bernsteinsäure lautet 2917.19.80.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2917.19), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2917.19.80) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2917.19.80.90) sowie der elften Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bernsteinsäure?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Bernsteinsäure ist die Position 2917.19.80.90.0 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollte die Aktualität vor jeder Einfuhr geprüft werden, insbesondere bei neuen Biobased-Nachweisen.

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