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IndustriechemieKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pulverlack: 3907.99.80.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pulverlack (3907.99.80.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pulverlack unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pulverlack Produktbild

Pulverlack ist ein pulverförmiger Beschichtungsstoff auf Kunststoffbasis, der elektrostatisch aufgetragen und eingebrannt wird. Die korrekte Einreihung hängt von der chemischen Zusammensetzung des Kunststoffträgers ab. Eine Übersicht über mögliche Einreihungsvarianten finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pulverlack beschreiben: Trägerharz (Polyester, Alkydharz), Zusammensetzung, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3907.99.80.90.0 ist Teil des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU und des deutschen TARIC. Die Hierarchie zeigt die Einordnung auf Abschnitts-, Kapitel-, Positions-, Unterpositions- und nationaler Ebene.

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3907 - Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
  • Unterposition: 3907 91 - andere Polyester
  • Unterposition: 3907 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3907 9980 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3907 9980 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3907.99.80.90.0 gilt für Pulverlack auf Basis gesättigter Polyester (Marktstandard). Bei abweichender Zusammensetzung (Alkydharz, Epoxidharz) kann eine andere Unterposition der Position 3907 einschlägig sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool unter zolltarifnummer.com für eine schnelle und verbindliche Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pulverlack

Der HS-Code für Pulverlack lautet 3907.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3907.99.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3907.99.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3907.99.80.90.0.

Einreihung von Pulverlack nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 5 a) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmt, dass Etuis, Schachteln und ähnliche Behältnisse mit der Ware eingereiht werden, wenn sie deren übliche Aufmachung darstellen. Dies ist hier nicht einschlägig. Maßgeblich ist die Zusammensetzung des Pulverlacks: Er liegt als Kunststoffpulver in Primärform vor und fällt daher unter Kapitel 39.

Nach Anmerkung 4 zu Kapitel 32 sind Lacke Lösungen in organischen Lösemitteln oder Dispersionen. Pulverlack enthält keine solchen Lösemittel – er wird als Pulver aufgetragen. Damit scheidet eine Einreihung in Kapitel 32 aus. Die Rechtsprechung des vZTA DEBTI23275/18-1 bestätigt dies ausdrücklich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pulverlack

Alternative Einreihung

3907.50.00.00.0 6,5 %

Alkydharze - für Pulverlack auf Alkydharzbasis

Alternative Einreihung

3208.90.91.00.0 6,5 %

Lacke auf Basis synthetischer Polymere - Ausgeschlossen, da Pulverlack kein Lack ist

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pulverlack (3907) ≠ Alkydharze - für Pulverlack auf Alkydharzbasis (3907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pulverlack bleibt die Zolltarifnummer 3907.99.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pulverlack (3907) ≠ Lacke auf Basis synthetischer Polymere - Ausgeschlossen, da Pulverlack kein Lack ist (3208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pulverlack bleibt die Zolltarifnummer 3907.99.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Hauptposition 3907 kann für spezielle Anwendungen auch diese Alternative relevant sein.

Alternative Einreihung

3907.50.00.00.0 6,5 %

Alkydharze - für Pulverlack auf Alkydharzbasis

Alternative Einreihung

3208.90.91.00.0 6,5 %

Lacke auf Basis synthetischer Polymere - Ausgeschlossen, da Pulverlack kein Lack ist

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pulverlack ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pulverlack (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI23275/18-13907.99.80.90.0
Beschichtungspulver auf Basis von Polyesterharzen – ausdrücklich als Polyester in Primärform, nicht als Lack eingereiht
DEBTI5959/23-13907.99.80.90.0
Beschichtungsstoff zur Pulverlackierung auf Basis von Alkydharz
DEBTI47729/19-13907.99.80.90.0
Beschichtungspulver (Copolyester) für Textilindustrie
DEBTI47727/19-13907.99.80.90.0
Beschichtungspulver (Copolyester) für Textilindustrie
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr von Pulverlack (CN → EU)

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Sondermaßnahmen

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrabgabenrechner für Pulverlack

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Pulverlack mit Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr von Pulverlack (EU → Drittland)

Ausfuhrbeschränkungen und Sondermaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pulverlacke

Welche Zolltarifnummer hat Pulverlack?

Die korrekte Zolltarifnummer für Pulverlack lautet 3907.99.80.90.0. Diese Nummer gilt für Pulverlack auf Basis gesättigter Polyester, die den Marktstandard darstellen. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 39 als Kunststoff in Primärform. Bei abweichender Harzbasis (z. B. Alkydharz) kann eine andere Unterposition der Position 3907 einschlägig sein, wie z. B. 3907.50.00.00.0.

Welchen HS-Code hat Pulverlack?

Der HS-Code für Pulverlack auf sechsstelliger Ebene ist 390799. Er umfasst „andere Polyester“ in Primärform, die nicht als ungesättigte Polyester (HS 3907.91) klassifiziert sind. Die Einreihung basiert auf dem chemischen Aufbau des Kunststoffträgers und schließt flüssige Lacke aus.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pulverlack?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für Pulverlack der Zolltarifnummer 3907.99.80.90.0 beträgt 6,5 % des Zollwerts. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) oder Zollunion (Türkei) kann der Satz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Pulverlack zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Pulverlack zu anderen Beschichtungsstoffen erfolgt über die fehlenden Lösemittel. Eine fachliche Abgrenzung zu flüssigen Lacken (Kapitel 32) ist zwingend erforderlich. Die Alternative 3907.50.00.00.0 für alkydharzbasierte Pulverlacke zeigt, dass die chemische Zusammensetzung das entscheidende Kriterium ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pulverlack verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschlägen sowie zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung führen. Bei einer fehlerhaften Einreihung als Lack in Kapitel 32 drohen zusätzlich formelle Fehler in der Zollanmeldung. Eine nachträgliche Korrektur ist aufwändig und kann Prüfungen durch die Zollverwaltung auslösen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pulverlack?

Ja, für Pulverlack gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhr unterliegt der Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase-Quotenregelung) und der Einfuhrkontrolle von Abfällen. Diese Maßnahmen erfordern zusätzliche Dokumente und Anmeldungen bei der Zollabfertigung. Die Einhaltung der Quotenregelung für F-Gase ist besonders relevant, wenn das Pulverlack fluorierte Treibhausgase enthält.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pulverlack?

Die vollständige Zolltarifnummer für Pulverlack ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3907.99.80.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (390799), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39079980) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3907998090) mit einer abschließenden nationalen Untergliederung als 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pulverlack?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU. Die aktuell gültige Nummer 3907.99.80.90.0 sollte regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) zu dieser Nummer bleiben in der Regel drei Jahre gültig.

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