Zum Hauptinhalt springen
LandwirtschaftstechnikKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bodenverbesserer: 3824.99.93.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bodenverbesserer (3824.99.93.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bodenverbesserer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bodenverbesserer Produktbild

Bodenverbesserer umfassen eine heterogene Produktgruppe: mineralische Stoffe (Bentonit, Tonminerale), organische Mischungen (Kompost, Torfsubstrate), mikrobiologische Kulturen und chemische Zubereitungen. Die zolltarifliche Einreihung hängt entscheidend von der stofflichen Zusammensetzung ab. Übersicht über die korrekte Einreihung von Bodenverbesserern: Prüfen Sie die Zusammensetzung und Funktion Ihres Produkts – wir zeigen Ihnen die Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Bodenverbesserer beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zolltarif gliedert Bodenverbesserer hierarchisch von der Abschnittsebene (VI) bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer. Nachfolgend die Einordnung.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 3824 91 - andere
  • Unterposition: 3824 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3824 9992 - chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3824 9993 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3824 9993 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zusammensetzung Ihres Bodenverbesserers ist entscheidend. Reiner Bentonit, Torf, NPK-Dünger oder Mikroorganismenkulturen fallen unter eigene Positionen. Lassen Sie Ihr Produkt mit unserem Klassifizierungstool prüfen, bevor Sie eine Zollanmeldung abgeben.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bodenverbesserer

Der HS-Code für Bodenverbesserer lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.93.90.0.

Einreihung von Bodenverbesserer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die zolltarifliche Einreihung von Bodenverbesserern folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV). Die AV (Allgemeine Vorschrift 1) verlangt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bodenverbesserer

Alternative Einreihung

2508.10.00.00.0 6,5 %

Bentonit – gilt für mineralische Bodenverbesserer, die überwiegend aus Bentonit bestehen (vZTA DEF/8303/09-1)

Alternative Einreihung

2703.00.00.00.0 6,5 %

Torf – gilt für torfdominierte Bodenverbesserer (vZTA DEBTI38051/20-1)

Alternative Einreihung

3105.20.90.00.0 6,5 %

NPK-Düngemittel – gilt, wenn der Bodenverbesserer primär düngende Nährstoffe enthält

Alternative Einreihung

3002.49.00.20.0 6,5 %

Kulturen von Mikroorganismen – gilt für mikrobiologische Bodenverbesserer (vZTA DEBTI43896/21-1)

Alternative Einreihung

3824.99.96.99.0 6,5 %

Andere chemische Zubereitungen (Auffangposition für flüssige Zubereitungen)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bodenverbesserer (3824) ≠ Bentonit – gilt für mineralische Bodenverbesserer, die überwiegend aus Bentonit bestehen (vZTA DEF/8303/09-1) (2508)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenverbesserer bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bodenverbesserer (3824) ≠ Torf – gilt für torfdominierte Bodenverbesserer (vZTA DEBTI38051/20-1) (2703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenverbesserer bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bodenverbesserer (3824) ≠ NPK-Düngemittel – gilt, wenn der Bodenverbesserer primär düngende Nährstoffe enthält (3105)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenverbesserer bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt ein reiner mineralischer Bodenverbesserer vor, ist auch eine Einreihung in andere Kapitel möglich.

Alternative Einreihung

2508.10.00.00.0 6,5 %

Bentonit – gilt für mineralische Bodenverbesserer, die überwiegend aus Bentonit bestehen (vZTA DEF/8303/09-1)

Alternative Einreihung

2703.00.00.00.0 6,5 %

Torf – gilt für torfdominierte Bodenverbesserer (vZTA DEBTI38051/20-1)

Alternative Einreihung

3105.20.90.00.0 6,5 %

NPK-Düngemittel – gilt, wenn der Bodenverbesserer primär düngende Nährstoffe enthält

Alternative Einreihung

3002.49.00.20.0 6,5 %

Kulturen von Mikroorganismen – gilt für mikrobiologische Bodenverbesserer (vZTA DEBTI43896/21-1)

Alternative Einreihung

3824.99.96.99.0 6,5 %

Andere chemische Zubereitungen (Auffangposition für flüssige Zubereitungen)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bodenverbesserer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bodenverbesserer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/8303/09-12508.10.00.00.0
natürlicher, organischer, biologischer Dünger und Bodenverbesserer – Bentonit
DE3717/16-13105.20.90.00.0
organisch-mineralischer NPK-Dünger (5+2+5) zur Bodenaktivierung
DEBTI43896/21-13002.49.00.20.0
Kulturen von Mikroorganismen zur Bodenverbesserung
DEBTI38047/20-13824.99.93.90.0
Pflanzenerde aus Torf, Kompost und Dünger
DEBTI38052/20-13824.99.93.90.0
Pflanzenerde aus Torf und Pinienrinde mit Dünger
DEBTI25397/21-13824.99.93.90.0
Pflanzenerde aus Mischtorf, Sand, Perlite, Dünger
DE6804/17-13824.99.93.90.0
Kokos-Pflanzerde mit NPK-Dünger
DE10985/17-13824.99.93.90.0
Gartenfaser-Mulchmaterial mit Dünger
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollkostenrechner

Berechnen Sie die Importkosten für Bodenverbesserer aus Drittländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien

Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bodenverbesserer

Welche Zolltarifnummer hat Bodenverbesserer?

Die zolltarifliche Einreihung für Bodenverbesserer lautet 3824.99.93.90.0. Diese 11-stellige Zolltarifnummer gilt für chemische Zubereitungen und Mischungen von Naturprodukten zur Bodenverbesserung. Die Zusammensetzung des Produkts ist entscheidend: Reiner Bentonit fällt unter 2508, reiner Torf unter 2703 und reine NPK-Düngemittel unter Kapitel 31.

Welchen HS-Code hat Bodenverbesserer?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Bodenverbesserer lautet 3824.99 auf der 6-stelligen Ebene. Dies ist der international gültige Code für chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die nationale Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 erweitert diesen Code auf 11 Stellen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bodenverbesserer?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für Bodenverbesserer der Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 beträgt 6,5 %. Bei Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen fällt zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 % an. Mit vielen Ländern bestehen jedoch Abkommen, sodass der Zollsatz auf 0 % sinken kann.

Wie unterscheidet sich Bodenverbesserer zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu Düngemitteln (Kapitel 31) ist zentral: Enthält der Bodenverbesserer primär düngende Nährstoffe, ist Kapitel 31 vorrangig. Eine Alternative stellt die Einreihung als reiner Torf (2703) oder Bentonit (2508) dar. Die Hauptunterscheidung erfolgt über die stoffliche Zusammensetzung und die Hauptfunktion des Produkts.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bodenverbesserer verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder zur Folge haben. Im schlimmsten Fall kann die Zollabfertigung verzögert werden und die Ware beim Zoll gestellt werden. Prüfen Sie daher die Zusammensetzung genau.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bodenverbesserer?

Ja, für die Einfuhr von Bodenverbesserern der Position 3824 können mehrere Maßnahmen gelten. Dazu zählen die Einfuhrkontrolle (Code 714), die REACH-Kontrolle auf Einhaltung der EU-Chemikalienverordnung (Code 761) und die Abfallverbringungskontrolle (Code 755), falls das Produkt Abfälle enthält. Der Zoll prüft die Konformität bei der Einfuhr.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bodenverbesserer?

Die vollständige Zolltarifnummer für Bodenverbesserer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.93.90.0. Sie setzt sich aus dem 4-stelligen HS-Code (3824), der 6-stelligen HS-Unterposition (382499), dem 8-stelligen KN-Code (38249993), dem 10-stelligen TARIC-Code (3824999390) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer (3824.99.93.90.0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bodenverbesserer?

Ja, Zolltarifnummern für Bodenverbesserer können sich jährlich ändern, da die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU und der TARIC jährlich aktualisiert werden. Die letzten Änderungen für Position 3824 betrafen die Aufteilung der Unterpositionen für chemische Zubereitungen. Aktuelle Änderungen finden Sie in der TARIC-Datenbank der EU-Kommission oder über den EBTI-Dienst.

Lassen Sie Ihre Bodenverbesserer in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unser KI-gestütztes Klassifizierungstool, um für Ihren Bodenverbesserer die richtige Zolltarifnummer zu ermitteln. Geben Sie einfach die Zusammensetzung und Funktion des Produkts an.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer