Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif gliedert Bodenverbesserer hierarchisch von der Abschnittsebene (VI) bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer. Nachfolgend die Einordnung.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 3824 91 - andere
- Unterposition: 3824 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9992 - chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9993 - andere
Zolltarifnummer: 3824 9993 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zusammensetzung Ihres Bodenverbesserers ist entscheidend. Reiner Bentonit, Torf, NPK-Dünger oder Mikroorganismenkulturen fallen unter eigene Positionen. Lassen Sie Ihr Produkt mit unserem Klassifizierungstool prüfen, bevor Sie eine Zollanmeldung abgeben.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bodenverbesserer
Der HS-Code für Bodenverbesserer lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.93.90.0.
Einreihung von Bodenverbesserer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Bodenverbesserern folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV). Die AV (Allgemeine Vorschrift 1) verlangt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bodenverbesserer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBentonit – gilt für mineralische Bodenverbesserer, die überwiegend aus Bentonit bestehen (vZTA DEF/8303/09-1) | 2508.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungTorf – gilt für torfdominierte Bodenverbesserer (vZTA DEBTI38051/20-1) | 2703.00.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungNPK-Düngemittel – gilt, wenn der Bodenverbesserer primär düngende Nährstoffe enthält | 3105.20.90.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungKulturen von Mikroorganismen – gilt für mikrobiologische Bodenverbesserer (vZTA DEBTI43896/21-1) | 3002.49.00.20.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere chemische Zubereitungen (Auffangposition für flüssige Zubereitungen) | 3824.99.96.99.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bodenverbesserer (3824) ≠ Bentonit – gilt für mineralische Bodenverbesserer, die überwiegend aus Bentonit bestehen (vZTA DEF/8303/09-1) (2508) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenverbesserer bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bodenverbesserer (3824) ≠ Torf – gilt für torfdominierte Bodenverbesserer (vZTA DEBTI38051/20-1) (2703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenverbesserer bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bodenverbesserer (3824) ≠ NPK-Düngemittel – gilt, wenn der Bodenverbesserer primär düngende Nährstoffe enthält (3105) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenverbesserer bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt ein reiner mineralischer Bodenverbesserer vor, ist auch eine Einreihung in andere Kapitel möglich.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBentonit – gilt für mineralische Bodenverbesserer, die überwiegend aus Bentonit bestehen (vZTA DEF/8303/09-1) | 2508.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungTorf – gilt für torfdominierte Bodenverbesserer (vZTA DEBTI38051/20-1) | 2703.00.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungNPK-Düngemittel – gilt, wenn der Bodenverbesserer primär düngende Nährstoffe enthält | 3105.20.90.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungKulturen von Mikroorganismen – gilt für mikrobiologische Bodenverbesserer (vZTA DEBTI43896/21-1) | 3002.49.00.20.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere chemische Zubereitungen (Auffangposition für flüssige Zubereitungen) | 3824.99.96.99.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bodenverbesserer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bodenverbesserer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/8303/09-1 | natürlicher, organischer, biologischer Dünger und Bodenverbesserer – Bentonit | 2508.10.00.00.0 |
| DE3717/16-1 | organisch-mineralischer NPK-Dünger (5+2+5) zur Bodenaktivierung | 3105.20.90.00.0 |
| DEBTI43896/21-1 | Kulturen von Mikroorganismen zur Bodenverbesserung | 3002.49.00.20.0 |
| DEBTI38047/20-1 | Pflanzenerde aus Torf, Kompost und Dünger | 3824.99.93.90.0 |
| DEBTI38052/20-1 | Pflanzenerde aus Torf und Pinienrinde mit Dünger | 3824.99.93.90.0 |
| DEBTI25397/21-1 | Pflanzenerde aus Mischtorf, Sand, Perlite, Dünger | 3824.99.93.90.0 |
| DE6804/17-1 | Kokos-Pflanzerde mit NPK-Dünger | 3824.99.93.90.0 |
| DE10985/17-1 | Gartenfaser-Mulchmaterial mit Dünger | 3824.99.93.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollkostenrechner
Berechnen Sie die Importkosten für Bodenverbesserer aus Drittländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Entdecken Sie Produkte, die zolltariflich eng mit Bodenverbesserer verwandt sind oder als alternative Einreihung in Frage kommen.
Sonnenblume
0603.19.70.90.0 · nicht ermittelt
Reisschalen-Asche
2621.90.00.00.0 · 0 %
Zuckerrohr
1212.93.00.00.0 · 4,6 %
Kokostorf
1404.90.00.90.0 · 0 %
Schattennetz
6307.90.10.00.0 · 12 %
Sprinkler
8424.82.10.00.0 · 1,7 %
Fischmehl
2301.20.00.00.0 · 0 %
Sojaschrot
2304.00.00.00.0 · 0 %
Hühnerfutter
2309.90.51.90.0 · 0 %
