Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8708.30.99.00.0 ist in die folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingegliedert:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8708 - Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701|bis 8705
- Unterposition: 8708 30 - Bremsen und Servobremsen; Teile davon
Kombinierte Nomenklatur: 8708 3091 - andere
Zolltarifnummer: 8708 3099 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung eines Bremspedals unter 8708.30.99.00.0 ist eindeutig, solange es sich um ein einzelnes Pedal aus Metall für Fahrzeuge der Kapitel 8701 bis 8705 handelt. Für Pedalboxen (Kombination aus Bremspedal und Kupplungspedal) kann eine andere Einreihung gelten. Prüfen Sie Ihre genaue Ware mit unserem Klassifizierungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bremspedal
Der HS-Code für Bremspedal lautet 8708.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.30.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.30.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.30.99.00.0.
Einreihung von Bremspedal nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Maßgeblich ist die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) – der Wortlaut der Positionen und Unterpositionen. Das Bremspedal ist eindeutig ein Teil einer Bremse (Position 8708.30). Lediglich bei einer kombinierten Pedalbox (Bremspedal und Kupplungspedal in einem Stück) kann die Allgemeine Vorschrift 3 c (AV 3c) zur Einreihung nach der Position 8708.93 (Kupplungen) führen, wenn die Kupplung die wesentliche Funktion darstellt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bremspedal
Alternative Einreihung
Schaltkupplungen und Teile davon – für Pedalboxen mit Bremspedal UND Kupplungspedal (AV 3c), jedoch nicht für ein einzelnes Bremspedal
Alternative Einreihung
andere, für Scheibenbremsen – nicht zutreffend, da das Bremspedal kein scheibenspezifisches Bauteil ist
Alternative Einreihung
Teile von Bremsen für Krafträder – zutreffend für Motorrad-Bremshebel, nicht für Kfz-Bremspedal
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Bremspedal (8708) ≠ Schaltkupplungen und Teile davon – für Pedalboxen mit Bremspedal UND Kupplungspedal (AV 3c), jedoch nicht für ein einzelnes Bremspedal (8708)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bremspedal bleibt die Zolltarifnummer 8708.30.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bremspedal (8708) ≠ andere, für Scheibenbremsen – nicht zutreffend, da das Bremspedal kein scheibenspezifisches Bauteil ist (8708)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bremspedal bleibt die Zolltarifnummer 8708.30.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bremspedal (8708) ≠ Teile von Bremsen für Krafträder – zutreffend für Motorrad-Bremshebel, nicht für Kfz-Bremspedal (8714)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bremspedal bleibt die Zolltarifnummer 8708.30.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt bei abweichender Beschaffenheit oder Verwendung in Betracht:
Alternative Einreihung
Schaltkupplungen und Teile davon – für Pedalboxen mit Bremspedal UND Kupplungspedal (AV 3c), jedoch nicht für ein einzelnes Bremspedal
Alternative Einreihung
andere, für Scheibenbremsen – nicht zutreffend, da das Bremspedal kein scheibenspezifisches Bauteil ist
Alternative Einreihung
Teile von Bremsen für Krafträder – zutreffend für Motorrad-Bremshebel, nicht für Kfz-Bremspedal
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bremspedal ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bremspedal (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Teil für ein Kraftfahrzeug, sog. Pedalboxen für Bremssysteme für Nutzfahrzeuge, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigte Pedaleinheit für Kraftfahrzeuge, - in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus: - - einem Bremspedal als Betätigungshebel des Fußbremsventils, das... Mehr anzeigenTeil für ein Kraftfahrzeug, sog. Pedalboxen für Bremssysteme für Nutzfahrzeuge, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigte Pedaleinheit für Kraftfahrzeuge, - in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus: - - einem Bremspedal als Betätigungshebel des Fußbremsventils, das dazu dient die Bremskraft dosiert an die Bremsanlage weiterzugeben, - - einem Kupplungspedal mit einem Geberzylinder, - auf einer gemeinsamen Montagebasis (Metallpatte) zusammen mit zwei Schaltern mit Signalstellung für die Anzeige der Pedalstellungen und einer Dichtung montiert, - wird als Pedaleinheit im Führerhaus eines Lastkraftwagens verbaut und dient zur Kupplungs- und Bremsbetätigung, - erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an Kraftfahrzeugen, - hinsichtlich der Verwendung und des Umfangs sind das Bremspedal und das Kupplungspedal als gleichbedeutend anzusehen, somit kann keinem Bestandteil eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8708 30 / 8708 93) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Pedaleinheit), Teil einer Schaltkupplung, nicht zur industriellen Montage" Weniger anzeigen
Pedalboxen für Bremssysteme für Nutzfahrzeuge, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - speziell nach technischer Zeichnung gefertigte Pedaleinheit für Kraftfahrzeuge, - - in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Bremspedal als Betätigungshebel des Fußbremsventils, das dazu... Mehr anzeigenPedalboxen für Bremssysteme für Nutzfahrzeuge, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - speziell nach technischer Zeichnung gefertigte Pedaleinheit für Kraftfahrzeuge, - - in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Bremspedal als Betätigungshebel des Fußbremsventils, das dazu dient die Bremskraft dosiert an die Bremsanlage weiterzugeben, - - - einem Kupplungspedal mit einem Geberzylinder, - - auf einer gemeinsamen Montagebasis (Metallpatte) zusammen mit zwei Schaltern mit Signalstellung für die Anzeige der Pedalstellungen und einer Dichtung montiert, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - wird als Pedaleinheit im Führerhaus eines Lastkraftwagens verbaut und dient zur Kupplungs- und Bremsbetätigung, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - hinsichtlich der Verwendung und des Umfangs sind das Bremspedal und das Kupplungspedal als gleichbedeutend anzusehen, somit kann keinem Bestandteil eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8708 30 / 8708 93) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Pedaleinheit), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage" Weniger anzeigen
Fußbremshebelauftritt, sog. Auftritt Fußbremshebel, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gestalteten, annähernd dreieckigen, auf der Oberseite mit elf rutsch- hemmenden Noppen sowie diversen Aussparungen versehenen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus Stahl, - - mit einer Länge von ca. 43 mm, einer Breite... Mehr anzeigenFußbremshebelauftritt, sog. Auftritt Fußbremshebel, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gestalteten, annähernd dreieckigen, auf der Oberseite mit elf rutsch- hemmenden Noppen sowie diversen Aussparungen versehenen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus Stahl, - - mit einer Länge von ca. 43 mm, einer Breite von ca. 34,3 mm und einer Höhe von ca. 12,6 mm, - wird am äußeren Ende eines Fußbremshebels eines Geländemotorrades befestigt, - dient dem Betätigen der Bremse, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Krafträder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftrad der Position 8711 (Fußbremshebelauftritt), Teil von Bremsen" Weniger anzeigen
Fußbremshebelauftritt, sog. Auftritt Fußbremshebel, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gestalteten, annähernd dreieckigen, auf der Oberseite mit elf rutschhemmenden Noppen sowie diversen Aussparungen versehenen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus Stahl, - - mit einer Länge von ca. 43 mm, einer Breite von... Mehr anzeigenFußbremshebelauftritt, sog. Auftritt Fußbremshebel, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gestalteten, annähernd dreieckigen, auf der Oberseite mit elf rutschhemmenden Noppen sowie diversen Aussparungen versehenen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus Stahl, - - mit einer Länge von ca. 43 mm, einer Breite von ca. 34,3 mm und einer Höhe von ca. 12,6 mm, - wird am äußeren Ende eines Fußbremshebels eines Geländemotorrades befestigt, - dient dem Betätigen der Bremse, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Krafträder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftrad der Position 8711 (Fußbremshebelauftritt), Teil von Bremsen" Weniger anzeigen
Fußbremshebelauftritt, sog. Auftritt Fußbremshebel, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - auf der Ober- und Unterseite geriffelt und mit mehreren Aussparungen versehen, - laut Antrag: - - aus Stahl, - - mit einer Länge von ca. 54 mm, einer Breite von ca. 32 mm und einer Höhe... Mehr anzeigenFußbremshebelauftritt, sog. Auftritt Fußbremshebel, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - auf der Ober- und Unterseite geriffelt und mit mehreren Aussparungen versehen, - laut Antrag: - - aus Stahl, - - mit einer Länge von ca. 54 mm, einer Breite von ca. 32 mm und einer Höhe von ca. 16 mm, - wird als Fußauftritt am Bremssystem eines Motorrads angebracht, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Krafträder des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftrad der Position 8711 (Fußbremshebelauftritt), Teil von Bremsen" Weniger anzeigen
Auftritt Fußbremshebel, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - auf der Ober- und Unterseite geriffelt und mit mehreren Aussparungen versehen, - laut Antrag aus Stahl (Werkstoffnummer: 1.7231) gefertigt, - wird als Fußauftritt am Bremssystem eines Motorrads angebracht, -... Mehr anzeigenAuftritt Fußbremshebel, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - auf der Ober- und Unterseite geriffelt und mit mehreren Aussparungen versehen, - laut Antrag aus Stahl (Werkstoffnummer: 1.7231) gefertigt, - wird als Fußauftritt am Bremssystem eines Motorrads angebracht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar zur ausschließlichen Verwendung an Krafträdern der Position 8711 bestimmt. "Teil für Kraftrad der Position 8711 (Auftritt), Teil von Bremsen" Weniger anzeigen
Teil für Kraftfahrzeug, sog. Bowdenzug, Artikel: 1015355, Foto siehe Anlage, - aus einem Seil aus zahlreichen Einzeldrähten aus Stahl mit zwei Endstücken aus anderen unedlen Metallen, - eingezogen in einem biegsamen Schlauch aus spiralförmig gewickeltem Stahlband mit einem Außenmantel und Endstück aus... Mehr anzeigenTeil für Kraftfahrzeug, sog. Bowdenzug, Artikel: 1015355, Foto siehe Anlage, - aus einem Seil aus zahlreichen Einzeldrähten aus Stahl mit zwei Endstücken aus anderen unedlen Metallen, - eingezogen in einem biegsamen Schlauch aus spiralförmig gewickeltem Stahlband mit einem Außenmantel und Endstück aus Kunststoff, - die Ware wird lt. Antrag in Handbremshebeln von Kfz verbaut und dient dort dem Lösen der Handbremse, - stellt sich als erkennbares Teil für Bremsen von Kraftfahrzeugen dar. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Teil von Bremse (Bowdenzug), nicht für die industrielle Montage, nicht für Scheibenbremsen" Weniger anzeigen
Teil von Trommelbremsen für Kraftfahrzeuge der Position 8703, sog. Bremstrommel, Pkw, Art. BT-0060, Foto siehe Anlage, - aus einem speziell geformten, zylinderartigen Hohlkörper aus (lt. Antrag) unedlen Metallen, - (lt. Antrag: Außendurchmesser: 201 mm, Innendurchmesser: 56 mm, Höhe ca. 58 mm), - dient dazu,... Mehr anzeigenTeil von Trommelbremsen für Kraftfahrzeuge der Position 8703, sog. Bremstrommel, Pkw, Art. BT-0060, Foto siehe Anlage, - aus einem speziell geformten, zylinderartigen Hohlkörper aus (lt. Antrag) unedlen Metallen, - (lt. Antrag: Außendurchmesser: 201 mm, Innendurchmesser: 56 mm, Höhe ca. 58 mm), - dient dazu, gemeinsam mit den Bremsbacken ein Reibepaar zu bilden, das die Drehbewegung des Rades abbremst; hat zu dem die Aufgabe, die beim Bremsen entstehende Wärme aufzunehmen und abzuleiten, - erkennbar zur ausschließlichen Verwendung in Trommelbremsen von Kraftfahrzeugen bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Teil von Trommelbremse (Bremstrommel), nicht für die industrielle Montage" Weniger anzeigen
Handbremsseil, Foto siehe Anlage, - mit einem Seilzug aus einer flexiblen Außenhülle aus Kunststoff und Kautschuk, - mit einem beweglichen inneren Kabel aus kunststoffüberzogenem Stahl, - mit einer Länge von ca. 164 cm, - an den Enden mit speziellen Befestigungs- bzw. Anschlussstücken aus unedlem Metall versehen,... Mehr anzeigenHandbremsseil, Foto siehe Anlage, - mit einem Seilzug aus einer flexiblen Außenhülle aus Kunststoff und Kautschuk, - mit einem beweglichen inneren Kabel aus kunststoffüberzogenem Stahl, - mit einer Länge von ca. 164 cm, - an den Enden mit speziellen Befestigungs- bzw. Anschlussstücken aus unedlem Metall versehen, - wird zwischen Handbremshebel und Feststellbremse der gebremsten Achse von Kraftfahrzeugen eingebaut und dient als Bremsseil, - ist laut Antrag gleichermaßen für Scheibenbremsen als auch für Trommelbremsen verwendbar; in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift -AV- 3 c) in Verbindung mit der AV 6 wird die Ware daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8708 3091 / 8708 3099) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zugewiesen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Handbremsseil) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Teil für Bremsen, nicht für die industrielle Montage bestimmt, kein Teil für Scheibenbremsen" Weniger anzeigen
Radbremse, sog. Nutzfahrzeugbremse, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form einer pneumatisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Bremssattel in Monoblockbauweise, - - - Sattellagerungen, - - - einer optischen Verschleißkontrolle, - - - einem Bremsträger, - - - zwei... Mehr anzeigenRadbremse, sog. Nutzfahrzeugbremse, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form einer pneumatisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Bremssattel in Monoblockbauweise, - - - Sattellagerungen, - - - einer optischen Verschleißkontrolle, - - - einem Bremsträger, - - - zwei Bremsbelägen (Belagfläche: ca. 196 mm) mit Bremsbelaghaltebügel und - - - einer Bremsscheibe (Durchmesser: ca. 430 mm, Dicke: ca. 45 mm), - - mit einem Gesamtgewicht von ca. 44,6 kg, - unvollständig (ohne Bremszylinder (Membran- oder Kombizylinder) - weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird in Nutzfahrzeugen verbaut, - dient als Reibungsbremse (Bremskraft wird durch Reibung in Wärme umgewandelt) dem Abbremsen des Nutzfahrzeugrades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. höheres Gewicht und Bremsdruck) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt. "Teil (Radbremse) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, nicht für die industrielle Montage, kein Teil für Scheibenbremsen" Weniger anzeigen
Radbremse, sog. Nutzfahrzeugbremse, - laut Antrag: - - in Form einer pneumatisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Bremssattel in Monoblockbauweise, - - - Sattellagerungen, - - - einer optischen Verschleißkontrolle, - - - einem Bremsträger, - - - zwei Bremsbelägen (Belagfläche: ca.... Mehr anzeigenRadbremse, sog. Nutzfahrzeugbremse, - laut Antrag: - - in Form einer pneumatisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Bremssattel in Monoblockbauweise, - - - Sattellagerungen, - - - einer optischen Verschleißkontrolle, - - - einem Bremsträger, - - - zwei Bremsbelägen (Belagfläche: ca. 196 mm) mit Bremsbelaghaltebügel und - - - einer Bremsscheibe (Durchmesser: ca. 430 mm, Dicke: ca. 45 mm), - - mit einem Gesamtgewicht von ca. 44,6 kg, - unvollständig (ohne Bremszylinder (Membran- oder Kombizylinder) - weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird in Nutzfahrzeugen verbaut, - dient als Reibungsbremse (Bremskraft wird durch Reibung in Wärme umgewandelt) dem Abbremsen des Nutzfahrzeugrades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. höheres Gewicht und Bremsdruck) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt. "Teil (Radbremse) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, nicht für die industrielle Montage, kein Teil für Scheibenbremsen" Weniger anzeigen
Radbremse, sog. Nutzfahrzeugbremse, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form einer pneumatisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: -- einem Bremssattel in Monoblockbauweise, -- Sattellagerungen, -- einer optischen Verschleißkontrolle, -- einem Bremsträger, -- zwei Bremsbelägen (Belagfläche: ca.... Mehr anzeigenRadbremse, sog. Nutzfahrzeugbremse, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form einer pneumatisch betätigten Scheibenbremse, im Wesentlichen bestehend aus: -- einem Bremssattel in Monoblockbauweise, -- Sattellagerungen, -- einer optischen Verschleißkontrolle, -- einem Bremsträger, -- zwei Bremsbelägen (Belagfläche: ca. 196 mm) mit Bremsbelaghaltebügel und -- einer Bremsscheibe (Durchmesser: ca. 430 mm, Dicke: ca. 45 mm), - mit einem Gesamtgewicht von ca. 44,6 kg, - unvollständig (ohne Bremszylinder (Membran- oder Kombizylinder) - weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - wird in Nutzfahrzeugen verbaut, - dient als Reibungsbremse (Bremskraft wird durch Reibung in Wärme umgewandelt) dem Abbremsen des Nutzfahrzeugrades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. höheres Gewicht und Bremsdruck) erkennbar hauptsächlich für Nutzfahrzeuge bestimmt, "Teil (Radbremse) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, nicht für die industrielle Montage" kein Teil für Scheibenbremsen" Weniger anzeigen
Erkennbares Teil einer Trommelbremse für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705, nicht zur industriellen Montage unter zollamtlicher Überwachung bestimmt, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus vier Bremsbacken (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung),... Mehr anzeigenErkennbares Teil einer Trommelbremse für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705, nicht zur industriellen Montage unter zollamtlicher Überwachung bestimmt, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus vier Bremsbacken (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung), einer Montageanleitung und Befestigungsmaterial zur Montage der Backen. Die vier Bremsbacken (auch als Trommelbremsbeläge bezeichnet) bestehen aus jeweils einer gebogenen Stahlrückenplatte und einem asbestfreien Reibbelag. Das Befestigungsmaterial besteht je nach Ausführung aus Schrauben, Haken, Klammern oder ähnlichen Teilen. Die Bremsbacken werden in Trommelbremsen von Kraftfahrzeugen als Ersatz eingebaut. Sie sind in einer bedruckten Pappschachtel verpackt. Weniger anzeigen
Bremstrommel, Foto siehe Anlage, - spezifisch geformtes, zylinderartiges, hohlkörperartiges Erzeugnis, - mit einer zentralen Bohrung für die Aufnahme der Radnabe sowie sechs kleineren Löchern, - laut Antrag: - - aus Gusseisen (GG20), - - mit einem Außendurchmesser von ca. 239 mm, einer Höhe von ca. 59,1 mm und... Mehr anzeigenBremstrommel, Foto siehe Anlage, - spezifisch geformtes, zylinderartiges, hohlkörperartiges Erzeugnis, - mit einer zentralen Bohrung für die Aufnahme der Radnabe sowie sechs kleineren Löchern, - laut Antrag: - - aus Gusseisen (GG20), - - mit einem Außendurchmesser von ca. 239 mm, einer Höhe von ca. 59,1 mm und einem Gewicht von 3,68 kg, - - erzeugt zusammen mit dem Bremsbelag ein Bremsmoment (Bremskraft), der auf die Radnabe und von dort auf die Radfelge übertragen wird, - - nicht zur industriellen Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird in der hinteren Trommelbremsanlage von Personenkraftwagen verbaut, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703, Teil von Trommelbremse (Bremstrommel), nicht für die industrielle Montage" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen für Bremspedal
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Bremspedal
Berechnen Sie die Importkosten für Ihr Bremspedal mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und ggf. das Präferenzabkommen an.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen für Bremspedal
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Weitere Produkte aus Fahrzeug- & Motorenteile
Hier finden Sie verwandte Fahrzeugteile und -komponenten mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
