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LandwirtschaftstechnikKapitel 31Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Calcium-Ammonium-Nitrat: 3102.40.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Calcium-Ammonium-Nitrat (3102.40.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Calcium-Ammonium-Nitrat unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Calcium-Ammonium-Nitrat Produktbild

Calcium-Ammonium-Nitrat (Kalkammonsalpeter) ist der am häufigsten eingesetzte mineralische Stickstoffdünger in der Landwirtschaft. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Stickstoffgehalt ab. Typische CAN-Dünger mit 27 % N fallen unter die Zolltarifnummer 3102.40.10.00.0. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Calcium-Ammonium-Nitrat beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3102.40.10.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 31 - DÜNGEMITTEL
  • Position: 3102 - Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
  • Unterposition: 3102 40 - Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3102 4010 00 0 - mit einem Gehalt an Stickstoff von 28|GHT oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Calcium-Ammonium-Nitrat hängt vom genauen Stickstoffgehalt ab. Bei Abweichungen von ≤28 GHT N kann eine andere Zolltarifnummer (3102.40.90.00.0) erforderlich sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calcium-Ammonium-Nitrat

Der HS-Code für Calcium-Ammonium-Nitrat lautet 3102.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3102.40.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3102.40.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3102.40.10.00.0.

Einreihung von Calcium-Ammonium-Nitrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Calcium-Ammonium-Nitrat erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Calcium-Ammonium-Nitrat ist ein mineralisches Stickstoffdüngemittel und fällt daher in Kapitel 31 (Düngemittel), Position 3102. Die Unterposition 310240 erfasst ausdrücklich Mischungen von Ammoniumnitrat und Calciumcarbonat. Nach AV 6 wird auf der Ebene der Unterpositionen der Stickstoffgehalt als weiteres Kriterium herangezogen: Bei ≤28 GHT N erfolgt die Einreihung in 31024010, bei >28 GHT N in 31024090.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calcium-Ammonium-Nitrat

Alternative Einreihung

3102.40.90.00.0 0 %

Mischungen von Ammoniumnitrat und Calciumcarbonat - mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3102.40.90.00.0 0 %

Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen - mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Calcium-Ammonium-Nitrat (3102) ≠ Mischungen von Ammoniumnitrat und Calciumcarbonat - mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT (3102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calcium-Ammonium-Nitrat bleibt die Zolltarifnummer 3102.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Calcium-Ammonium-Nitrat (3102) ≠ Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen - mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT (3102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Calcium-Ammonium-Nitrat bleibt die Zolltarifnummer 3102.40.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel oder Positionen sind denkbar, wenn das Produkt nicht als Mischung von Ammoniumnitrat und Calciumcarbonat vorliegt:

Alternative Einreihung

3102.40.90.00.0 0 %

Mischungen von Ammoniumnitrat und Calciumcarbonat - mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3102.40.90.00.0 0 %

Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen - mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Calcium-Ammonium-Nitrat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Calcium-Ammonium-Nitrat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI3810/19-13102.40.10.00.0
Reines Ammoniumnitrat (99,5%) – kein Kalkammonsalpeter
DEBTI3812/19-13102.40.10.00.0
Reines Ammoniumnitrat (99,5%) – kein Kalkammonsalpeter
DEBTI3811/19-13102.40.10.00.0
Reines Ammoniumnitrat (99,5%) – kein Kalkammonsalpeter
DEBTI3802/19-13102.40.10.00.0
Kristallines Ammoniumnitrat (99,9%) – kein Kalkammonsalpeter
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importmaßnahmen

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Zollrechner für Calcium-Ammonium-Nitrat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Calcium-Ammonium-Nitrat. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Calcium-Ammonium-Nitrate

Welche Zolltarifnummer hat Calcium-Ammonium-Nitrat?

Calcium-Ammonium-Nitrat (Kalkammonsalpeter) wird unter der Zolltarifnummer 3102.40.10.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Mischungen von Ammoniumnitrat und Calciumcarbonat mit einem Stickstoffgehalt von 28 GHT oder weniger, wie sie bei typischen CAN-Düngern (z. B. CAN 27) vorliegen.

Welchen HS-Code hat Calcium-Ammonium-Nitrat?

Der HS-Code (6-stellig) für Calcium-Ammonium-Nitrat lautet 310240. Er umfasst Mischungen von Ammoniumnitrat und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen. Die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach dem Stickstoffgehalt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Calcium-Ammonium-Nitrat?

Der Drittlandszollsatz für Calcium-Ammonium-Nitrat (Zolltarifnummer 3102.40.10.00.0) beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Aufgrund des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) besteht eine Meldepflicht für die eingeführten Emissionen.

Wie unterscheidet sich Calcium-Ammonium-Nitrat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zum reinen Ammoniumnitrat (310230) und zu Mischungen von Calciumnitrat mit Ammoniumnitrat (310260). Calcium-Ammonium-Nitrat enthält als Mischungskomponente Calciumcarbonat, was die Einreihung in die Unterposition 310240 begründet. Eine Alternative bei höherem Stickstoffgehalt (>28 GHT) ist der Code 3102.40.90.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Calcium-Ammonium-Nitrat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen Zollordnungswidrigkeit führen. Bei Calcium-Ammonium-Nitrat ist besonders der Stickstoffgehalt entscheidend: Ein CAN-Dünger mit 30 % N müsste in 3102.40.90.00.0 eingereiht werden, nicht in 3102.40.10.00.0.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Calcium-Ammonium-Nitrat?

Ja, für Calcium-Ammonium-Nitrat gelten besondere Maßnahmen: Zum einen besteht eine CBAM-Meldepflicht (CO2-Grenzausgleich) bei der Einfuhr. Zum anderen unterliegt die Ausfuhr einer Genehmigungspflicht nach der Dual-Use-Verordnung, da Ammoniumnitrat als explosionsgefährlicher Stoff eingestuft werden kann. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Calcium-Ammonium-Nitrat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Calcium-Ammonium-Nitrat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3102.40.10.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (310240), der 8-stelligen KN-Code (31024010) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3102401000) sowie einer weiteren Untergliederung für die deutsche Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Calcium-Ammonium-Nitrat?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Calcium-Ammonium-Nitrat ist die Position 310240 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der Stickstoffgehaltsgrenzen oder neuer Maßnahmen wie CBAM.

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