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LandwirtschaftstechnikKapitel 23Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Futter: 2309.90.96.95.0

Futter (Tierfutter, Futtermittel, Viehfutter) wird zolltariflich unter der Position 2309 als „Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“ eingereiht. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer lautet 2309.90.96.95.0.

Futter Produktbild

Neben der allgemeinen Einreihung gibt es spezifischere Unterpositionen für Hunde- und Katzenfutter, pflanzliche Futtermittel oder Futterpflanzen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Futter beschreiben, z. B. Mischfutter für Rinder, pelletiert

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen – vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer. Jede Ebene grenzt die Warengenauigkeit weiter ein.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  • Position: 2309 - Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
  • Unterposition: 2309 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 9031 - andere, einschließlich Vormischungen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 9091 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 9096 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2309 9096 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2309 9096 95 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Futter

Der HS-Code für Futter lautet 2309.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.90.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.90.96.95. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.90.96.95.0.

Einreihung von Futter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Futter

Alternative Einreihung

2309.10.00.00.0 0 %

Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf – spezifische Position für abgepacktes Heimtierfutter

Alternative Einreihung

2309.90.96.91.0 0 %

Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf – für lose Heimtiernahrung

Alternative Einreihung

2308.00.90.00.0 0 %

Pflanzliche Stoffe und Abfälle der zur Fütterung verwendeten Art – für unverarbeitete pflanzliche Futtermittel

Alternative Einreihung

1214.90.00.00.0 0 %

Futterpflanzen – für frische/getrocknete Futterpflanzen (Heu, Luzerne)

Alternative Einreihung

2304.00.00.00.0 0 %

Ölkuchen aus der Gewinnung von Sojaöl – Futtermittel auf Sojabasis

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Futter (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf – spezifische Position für abgepacktes Heimtierfutter (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Futter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.96.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Futter (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf – für lose Heimtiernahrung (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Futter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.96.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Futter (2309) ≠ Pflanzliche Stoffe und Abfälle der zur Fütterung verwendeten Art – für unverarbeitete pflanzliche Futtermittel (2308)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Futter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.96.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

2309.10.00.00.0 0 %

Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf – spezifische Position für abgepacktes Heimtierfutter

Alternative Einreihung

2308.00.90.00.0 0 %

Pflanzliche Stoffe und Abfälle der zur Fütterung verwendeten Art – für unverarbeitete pflanzliche Futtermittel

Alternative Einreihung

1214.90.00.00.0 0 %

Futterpflanzen – für frische/getrocknete Futterpflanzen (Heu, Luzerne)

Alternative Einreihung

2304.00.00.00.0 0 %

Ölkuchen aus der Gewinnung von Sojaöl – Futtermittel auf Sojabasis

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Futter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Futter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI15444/23-12309.90.31.91.0
Antragsangaben: Mischfuttermittel für Heimtiere und Pferde. Karotten, die als Rückstand in der Lebensmittelindustrie anfallen, werden geschnitten, blanchiert, mit Glucose versetzt und getrocknet. Hergestellt und deklariert für die ausschließliche Verwendung als Futterzusatz. Verpackung: 20 kg netto im Karton, in... Mehr anzeigen
DEBTI26711/21-12308.00.90.00.0
Antragsangaben: Mischfuttermittel aus Blättern für Nager, Zwergkaninchen und Meerschweinchen in Aufmachung für den Einzelverkauf als Tierfutter. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit... Mehr anzeigen
DEBTI26777/21-12308.00.90.00.0
Antragsangaben: Mischfuttermittel aus getrockneten Blüten für Nager, Zwergkaninchen und Meerschweinchen aufgemacht für den Einzelverkauf als Tierfutter. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets,... Mehr anzeigen
DEBTI3701/24-12308.00.90.00.0
Antragsangaben: Mischfuttermittel für Nager, Zwergkaninchen und Meerschschweinchen aus Pflanzenteilen, nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Warenbeschaffenheit (Foto): Mischung getrockneter, gelber, grüner und brauner Blätter und Blütenblätter. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände... Mehr anzeigen
DEBTI10869/20-12309.90.96.95.0
Antragsangaben: Vormischung für Tierfuttermittel auf Basis von Hefezellwänden und Tonmineralien. Beschaffenheit (laut Angabe): Grau-grünes Granulat. Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup oder Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art,... Mehr anzeigen
DEBTI43547/19-12309.90.96.95.0
Vormischung mit Trägerstoff für die Tierfütterung. Antragsangaben: Zubereitung für die Futtermittelindustrie. Es liegen vertrauliche Informationen vor. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: weißes, frei fließendes, feinkörniges Pulver. Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup oder Stärke oder... Mehr anzeigen
DEBTI35856/24-12309.90.96.95.0
Antragsangaben: Vormischung für Tierfuttermittel auf Basis von Hefezellwänden und Tonmineralien. Beschaffenheit (laut Angabe): grün-graues Pulver. Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup oder Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art,... Mehr anzeigen
DEBTI35847/24-12309.90.96.95.0
Antragsangaben: Vormischung für Tierfuttermittel auf Basis von Hefezellwänden und Tonmineralien. Beschaffenheit (laut Angabe): grau-grünliches, feines Pulver. Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup oder Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung... Mehr anzeigen
DEBTI35848/24-12309.90.96.95.0
Antragsangaben: Vormischung für Tierfuttermittel auf Basis von Hefezellwänden und Tonmineralien. Beschaffenheit (laut Angabe): grau-grünes Granulat. Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup oder Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art,... Mehr anzeigen
DEBTI10869/20-12309.90.96.95.0
Antragsangaben: Vormischung für Tierfuttermittel auf Basis von Hefezellwänden und Tonmineralien. Beschaffenheit (laut Angabe): Grau-grünes Granulat. Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup oder Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art,... Mehr anzeigen
DEBTI10940/20-12309.90.96.95.0
Antragsangaben: Vormischung für Tierfuttermittel auf Basis von Hefezellwänden und Tonmineralien. Beschaffenheit (laut Angabe): Grün-graues Pulver. Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup oder Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art,... Mehr anzeigen
DEBTI35856/24-12309.90.96.95.0
Antragsangaben: Vormischung für Tierfuttermittel auf Basis von Hefezellwänden und Tonmineralien. Beschaffenheit (laut Angabe): grün-graues Pulver. Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup oder Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art,... Mehr anzeigen
DEBTI35847/24-12309.90.96.95.0
Antragsangaben: Vormischung für Tierfuttermittel auf Basis von Hefezellwänden und Tonmineralien. Beschaffenheit (laut Angabe): grau-grünliches, feines Pulver. Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup oder Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung... Mehr anzeigen
DEBTI43547/19-12309.90.96.95.0
Vormischung mit Trägerstoff für die Tierfütterung. Antragsangaben: Zubereitung für die Futtermittelindustrie. Es liegen vertrauliche Informationen vor. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: weißes, frei fließendes, feinkörniges Pulver. Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup oder Stärke oder... Mehr anzeigen
DEBTI10876/20-12309.90.96.95.0
Antragsangaben: Vormischung für Tierfuttermittel auf Basis von Hefezellwänden und Tonmineralien. Beschaffenheit (laut Angabe): Grau-grünliches, feines Pulver. Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup oder Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung... Mehr anzeigen
DEBTI10856/20-12309.90.96.95.0
Antragsangaben: Mineralfutter für Wiederkäuer, Schweine und Geflügel. Beschaffenheit (laut Angabe): Grün-graues Pulver. Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup oder Milcherzeugnisse (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Vorläufiger Antidumpingzoll

Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Futter

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Futter. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Antidumpingzölle zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Futter

Welche Zolltarifnummer hat Futter?

Futter (Tierfutter, Futtermittel) wird unter der Zolltarifnummer 2309.90.96.95.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer fällt unter Position 2309 (Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art) und ist die allgemeinste Kategorie für zubereitete Futtermittel ohne spezifische Zusammensetzung.

Welchen HS-Code hat Futter?

Der HS-Code (6-stellig) für Futter lautet 230990. Er umfasst alle Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, die nicht anderweitig spezifiziert sind. Die ersten vier Stellen 2309 stehen für die Position, die fünfte und sechste Stelle 90 für die Unterposition „andere“.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Futter?

Der Drittlandszollsatz für Futter unter 2309.90.96.95.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 % an. Für bestimmte Ursprungsländer wie China gilt ein vorläufiger Antidumpingzoll von 67,4 %.

Wie unterscheidet sich Futter zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt hauptsächlich zur Position 2309.10 (Hunde- und Katzenfutter im Einzelverkauf) und zu pflanzlichen Futtermitteln unter 2308. Während Futter unter 2309.90 als „andere“ eingereiht wird, sind spezifischere Alternativen wie 2309.10 für abgepacktes Heimtierfutter oder 2308 für unverarbeitete pflanzliche Stoffe vorgesehen. Die Wahl der richtigen Alternative hängt von der Zusammensetzung und Aufmachung ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Futter verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen oder Maßnahmen wie der Antidumpingzoll nicht korrekt angewendet werden. Eine genaue Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Futter?

Ja, für Futter unter 2309.90.96.95.0 gelten mehrere Maßnahmen: eine Veterinärkontrolle (Code 410) für tierische Bestandteile, eine Einfuhrkontrolle für Bio-Erzeugnisse (Code 750) und eine Abfallkontrolle (Code 755). Zudem besteht ein vorläufiger Antidumpingzoll von 67,4 % für Ursprung China (Code 551) sowie ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Code 122).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Futter?

Die Zolltarifnummer für Futter ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.90.96.95.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (230990), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (23099096), dem 10-stelligen TARIC-Code (2309909695) und der 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Futter?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Für Futter ist die Position 2309 stabil, aber die Unterpositionen und TARIC-Codes können angepasst werden. Es empfiehlt sich, die aktuellen Codes regelmäßig zu prüfen.

Lassen Sie Ihre Futter in Sekunden klassifizieren

Ermitteln Sie die passende Zolltarifnummer mit Begründung, vZTA-Vergleich und aktuellen Maßnahmen.

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