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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ahornsirup: 1702.20.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Ahornsirup (1702.20.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Ahornsirup unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Ahornsirup Produktbild

Ahornsirup wird aus dem Saft von Ahornbäumen gewonnen und durch Eindampfen konzentriert. Die zolltarifliche Einreihung hängt davon ab, ob es sich um reinen Sirup ohne Zusätze handelt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ahornsirup beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1702.20.90.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1702 - Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
  • Unterposition: 1702 20 - Ahornzucker und Ahornsirup
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1702 2090 - anderer
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1702 2090 90 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Die Angaben dienen der Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine vZTA.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ahornsirup

Der HS-Code für Ahornsirup lautet 1702.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1702.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1702.20.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.20.90.90.0.

Einreihung von Ahornsirup nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Ahornsirup erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen auf gleicher Ebene).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ahornsirup

Alternative Einreihung

1702.20.90.90.0 8,0 %

Ahornzucker und Ahornsirup, anderer, anderer (Hauptcode)

Alternative Einreihung

1702.20.90.10.0 8,0 %

Ahornzucker und Ahornsirup, anderer, für Futterzwecke

Alternative Einreihung

1702.20.10.10.0 8,0 %

Fester Ahornzucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, für Futterzwecke

Alternative Einreihung

1702.20.10.90.0 8,0 %

Fester Ahornzucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, anderer

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 8,0 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ahornsirup (1702) ≠ Ahornzucker und Ahornsirup, anderer, für Futterzwecke (1702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ahornsirup bleibt die Zolltarifnummer 1702.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ahornsirup (1702) ≠ Fester Ahornzucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, für Futterzwecke (1702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ahornsirup bleibt die Zolltarifnummer 1702.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ahornsirup (1702) ≠ Fester Ahornzucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, anderer (1702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ahornsirup bleibt die Zolltarifnummer 1702.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Mögliche Einreihungen in andere Kapitel:

Alternative Einreihung

1702.20.10.10.0 8,0 %

Fester Ahornzucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, für Futterzwecke

Alternative Einreihung

1702.20.10.90.0 8,0 %

Fester Ahornzucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, anderer

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 8,0 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ahornsirup ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ahornsirup (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI5976/22-11702.20.90.90.0
Zuckersirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Ahornsirup. Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um reinen Ahornsirup, der aus dem Saft kanadischer Ahornbäume gewonnen wurde. Die Ware kennzeichnet sich als bernsteinfarbener Sirup und wird in Aufmachung für den Einzelverkauf zur... Mehr anzeigen
DEBTI53940/18-11702.20.90.90.0
Zuckersirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Ahornsirup. Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um reinen Ahornsirup, der aus dem Saft kanadischer Ahornbäume gewonnen wurde. Die Ware ist als Zuckersirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Ahornsirup, in die Unterposition 1702 2090... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz8,0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,0 %

Drittlandszoll

Vietnam1,0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Ahornsirup mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ahornsirupe

Welche Zolltarifnummer hat Ahornsirup?

Die zolltarifliche Einreihung von Ahornsirup erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 1702.20.90.90.0. Diese Nummer setzt sich aus dem HS-Code 1702.20, der Kombinierten Nomenklatur 1702.20.90 und dem TARIC-Code 1702.20.90.90 zusammen. Sie gilt für reinen Ahornsirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, der aus dem Saft von Ahornbäumen gewonnen wird.

Welchen HS-Code hat Ahornsirup?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Ahornsirup lautet 1702.20. Dieser 6-stellige Code ist international einheitlich und umfasst Ahornzucker und Ahornsirup. Die ersten vier Ziffern (1702) stehen für andere Zucker und Zuckersirupe, die fünfte und sechste Ziffer (20) spezifizieren Ahornzucker und Ahornsirup.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ahornsirup?

Der Drittlandszollsatz für Ahornsirup (Zolltarifnummer 1702.20.90.90.0) beträgt 8 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie z. B. China, USA oder Indien. Mit Freihandelspartnern wie Kanada (CETA) oder Südkorea kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Ahornsirup zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Ahornsirup erfolgt gegenüber anderen Süßungsmitteln wie Agavendicksaft (1702.60.95.00.0) oder aromatisierten Sirupen (2106.90.59.10.0). Eine Alternative wäre die Einreihung als Pflanzensaft (1302.19.70.00.0), die jedoch nur für unbehandeltes Ahornwasser gilt. Entscheidend sind Herkunft (Ahornbaum) und das Fehlen zugesetzter Aromen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ahornsirup verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der Generalzolldirektion.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ahornsirup?

Ja, für Ahornsirup gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse (Code 750) erfordert bei Bio-Ware eine gültige Kontrollbescheinigung. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Anmeldung beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ahornsirup?

Die vollständige Zolltarifnummer für Ahornsirup ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.20.90.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1702.20), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1702.20.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1702.20.90.90) zusammen, ergänzt um eine elfte Kontrollziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ahornsirup?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 1702.20 für Ahornzucker und Ahornsirup ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

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