Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Cocktails gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
- Position: 2208 - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80|% vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere Spirituosen; zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
- Unterposition: 2208 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2208 9041 - 2|l oder weniger
Kombinierte Nomenklatur: 2208 9045 - andere
Zolltarifnummer: 2208 9069 00 0 - andere alkoholhaltige Getränke
Hinweis zur Einreihung
Die zutreffende Zolltarifnummer hängt von der genauen Zusammensetzung, dem Alkoholgehalt und der Verpackung ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cocktail
Der HS-Code für Cocktail lautet 2208.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2208.90.69. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2208.90.69.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2208.90.69.00.0.
Einreihung von Cocktail nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Cocktails fallen als alkoholhaltige Mischgetränke unter Position 2208 (Ethylalkohol < 80 % vol, Branntwein, Likör und andere Spirituosen). AV 6 bestimmt die maßgebliche Unterposition auf der Grundlage des KN-Wortlauts. Da Cocktails keine Liköre (2208.70) und keine reinen Branntweine (2208.90.45) sind, werden sie als „andere alkoholhaltige Getränke“ in die Unterposition 2208.90.69.00.0 eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cocktail
Alternative Einreihung
Likör in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
Alternative Einreihung
Branntwein (andere)
Alternative Einreihung
2 l oder weniger (KN-Unterposition auf 8-Steller) – nicht die 11. Stelle
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Cocktail (2208) ≠ Likör in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger (2208)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cocktail bleibt die Zolltarifnummer 2208.90.69.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Cocktail (2208) ≠ Branntwein (andere) (2208)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cocktail bleibt die Zolltarifnummer 2208.90.69.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Cocktail (2208) ≠ 2 l oder weniger (KN-Unterposition auf 8-Steller) – nicht die 11. Stelle (2208)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cocktail bleibt die Zolltarifnummer 2208.90.69.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere Kapitel oder Positionen können für Cocktails relevant sein, wenn die Ware abweichende Eigenschaften aufweist:
Alternative Einreihung
Likör in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
Alternative Einreihung
Branntwein (andere)
Alternative Einreihung
2 l oder weniger (KN-Unterposition auf 8-Steller) – nicht die 11. Stelle
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Cocktail ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Cocktail (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Cocktail
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Cocktail: Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Menge ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Dattelpaste
0804.10.00.30.0 · 7,7 %
Himbeere
0810.20.10.00.0 · 8,8 %
Lactoferrin
3504.00.90.90.0 · 3,4 %
Falafel
2004.90.98.10.0 · 17.6 %
Moringa-Oleifera
1212.99.95.90.0 · nicht ermittelt
Hafermilch
2202.99.15.19.0 · 9,6 %
Maniok-Flocke
0714.10.00.99.0 · nicht ermittelt
Saft-Pulver
2009.89.38.91.0 · 33,6 %
Getrocknetes Gemüse
0712.90.90.90.0 · 12,8 %
