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Zolltarifnummer für Saft-Pulver: 2009.89.38.91.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Saft-Pulver (2009.89.38.91.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Saft-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

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Für Saft-Pulver sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

01 · Hierarchie

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Aufbau der Zolltarifnummer. Von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Nummer, die für die Zollabfertigung in Deutschland maßgeblich ist.

Abb. 1 · Einreihungspfad
Kapitel 20
KN / TARIC
  • AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
    IV
  • KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
    20
  • PositionFruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
    2009
  • UnterpositionSaft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)
    200981
  • Unterpositionanderer
    200989
  • Kombinierte Nomenklaturmit einem Brixwert von mehr als 67
    20098911
  • Kombinierte Nomenklaturanderer
    20098934
  • Kombinierte Nomenklaturanderer
    20098936
  • Kombinierte Nomenklaturanderer
    20098938
  • TARICanderer
    2009893891
  • Zolltarifnummerin Pulverform
02 · Begründung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saft-Pulver

Der HS-Code für Saft-Pulver lautet 2009.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.89.38. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.89.38.91. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.89.38.91.0.

03 · Alternativen

Einreihung von Saft-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Position 2009.89.38.91.0 erfasst Saft-Pulver, das durch Trocknung von Fruchtsaftkonzentrat gewonnen wird. Voraussetzung ist ein Brixwert von mehr als 67, ein Wert von über 30 Euro/100 kg Eigengewicht und die Eignung zur Herstellung von Fruchtsaftgetränken nach Zugabe von Wasser. Die vZTA-Rechtsprechung bestätigt, dass Zusätze wie Maltodextrin oder Gummi Arabicum den Charakter als Saft der Position 2009 nicht verändern, solange der Fruchtsaftcharakter erhalten bleibt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saft-Pulver

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungOrangensaft, nicht gefroren, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform2009.19.19.91.033,6 %
Alternative EinreihungSaft aus anderen Zitrusfrüchten, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform2009.39.19.10.033,6 %
Alternative EinreihungZitrusfrüchte in anderer Weise zubereitet, Pulverform2008.30.79.91.033,6 %
Alternative EinreihungFrüchte, Nüsse, anderweit zubereitet, Pulverform2008.99.49.10.033,6 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Saft-Pulver (2009) ≠ Orangensaft, nicht gefroren, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform (2009)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Saft-Pulver (2009) ≠ Saft aus anderen Zitrusfrüchten, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform (2009)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Saft-Pulver (2009) ≠ Zitrusfrüchte in anderer Weise zubereitet, Pulverform (2008)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
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Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

04 · Referenzen

Zollentscheidungen zur Einreihung von Saft-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI52910/20-1Acerolafruchtsaftkonzentratpulver mit Gummi Arabicum2009.89.38.91.0
DE12794/12-1Kohlpalmfruchtpulver (Acaipulver), sprühgetrocknet mit Maltodextrin2009.89.38.91.0
DEBTI37435/19-1Acerolasaftpulver2009.89.38.91.0
DEBTI41704/18-1Acerola Fruchtpulver, vakuumbandgetrocknet mit Maltodextrin2009.89.38.91.0
DEBTI37438/19-1Orangensaftpulver2009.89.38.91.0
DE18757/10-1Zitronensaftpulver (sprühgetrocknet)2009.89.38.91.0
DEB/38/09-1Calamansipulver (Instant-Getränkepulver)2009.89.38.91.0
DE3934/11-1Açai Fruchtpulver (Fruchtpulver, nicht als Saft)2009.89.38.91.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU
05 · Zollsätze

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

33,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China33,6 %Drittlandszoll
USA33,6 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien11,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand33,6 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Nichtpräferentielles ZollkontingentEine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner für Saft-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Saft-Pulver in wenigen Schritten. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz an.

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Ausfuhr aus der EU

Ausfuhranforderungen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
06 · Ähnliche Produkte

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Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Saft-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Saft-Pulver?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Saft-Pulver lautet 2009.89.38.91.0. Sie gilt für Fruchtsaft in Pulverform, der durch Trocknung von Fruchtsaftkonzentrat hergestellt wird, nicht gegoren ist und einen Brixwert von mehr als 67 aufweist. Die Einreihung erfolgt in die Position 2009 (Fruchtsäfte).

Welchen HS-Code hat Saft-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Saft-Pulver lautet 2009.89. Auf dieser 6-stelligen Ebene werden Säfte aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen) erfasst, soweit sie nicht gegoren sind und keinen Alkoholzusatz enthalten.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Saft-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Saft-Pulver der Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 beträgt 33,6 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, beispielsweise bei Einfuhren aus Großbritannien oder Südkorea.

Wie unterscheidet sich Saft-Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung zu Alternativen erfolgt über das Herstellungsverfahren. Wird Saft-Pulver durch Trocknung von Fruchtsaftkonzentrat gewonnen, verbleibt es in Position 2009. Wird dagegen die ganze Frucht verarbeitet (Fruchtpulver), kommt die Position 2008 in Betracht. Die Alternative Orangensaftpulver wird unter 2009.19.19.91.0 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Saft-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachforderung von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie zu Bußgeldern führen. Bei unrichtiger Angabe droht zudem ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Es ist daher ratsam, die Einreihung sorgfältig zu prüfen oder durch ein vZTA absichern zu lassen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Saft-Pulver?

Ja. Für Saft-Pulver gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), Zusatzzölle (Code 695) und die Möglichkeit eines nichtpräferentiellen Zollkontingents (Code 122) mit einem reduzierten Zollsatz von 20 %. Außerdem unterliegen Lebensmittel der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr mit Beschränkung (Code 722).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Saft-Pulver?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Saft-Pulver setzt sich aus der 6-stelligen HS-Code-Ebene (2009.89), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2009.89.38), dem 10-stelligen TARIC-Code (2009.89.38.91) und der 11. Stelle für die nationale Zolltarifnummer (2009.89.38.91.0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Saft-Pulver?

Zolltarifnummern können sich im Rahmen der jährlichen Änderungen des TARIC und der Kombinierten Nomenklatur ändern. Auch Änderungen im Harmonisierten System der Weltzollorganisation sind möglich. Es empfiehlt sich, die aktuell gültige Nummer regelmäßig in offiziellen Quellen oder mit einem vZTA zu überprüfen.
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