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Lebensmittel & GetränkeKapitel 20Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Saft-Pulver: 2009.89.38.91.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Saft-Pulver (2009.89.38.91.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Saft-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Saft-Pulver Produktbild

Für Saft-Pulver sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Saft-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Aufbau der Zolltarifnummer. Von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Nummer, die für die Zollabfertigung in Deutschland maßgeblich ist.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  • Position: 2009 - Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  • Unterposition: 2009 81 - Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)
  • Unterposition: 2009 89 - anderer
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2009 8911 - mit einem Brixwert von mehr als 67
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2009 8934 - anderer
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2009 8936 - anderer
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2009 8938 - anderer
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2009 8938 91 - anderer
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2009 8938 91 0 - in Pulverform

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Saft-Pulver erfordert genaue Kenntnis des Herstellungsverfahrens und der Inhaltsstoffe. Bei Zweifeln hilft unser Klassifizierungstool, das auf Basis Ihrer Angaben den passenden Code ermittelt.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saft-Pulver

Der HS-Code für Saft-Pulver lautet 2009.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.89.38. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.89.38.91. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.89.38.91.0.

Einreihung von Saft-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Position 2009.89.38.91.0 erfasst Saft-Pulver, das durch Trocknung von Fruchtsaftkonzentrat gewonnen wird. Voraussetzung ist ein Brixwert von mehr als 67, ein Wert von über 30 Euro/100 kg Eigengewicht und die Eignung zur Herstellung von Fruchtsaftgetränken nach Zugabe von Wasser. Die vZTA-Rechtsprechung bestätigt, dass Zusätze wie Maltodextrin oder Gummi Arabicum den Charakter als Saft der Position 2009 nicht verändern, solange der Fruchtsaftcharakter erhalten bleibt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saft-Pulver

Alternative Einreihung

2009.19.19.91.0 33,6 %

Orangensaft, nicht gefroren, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform

Alternative Einreihung

2009.39.19.10.0 33,6 %

Saft aus anderen Zitrusfrüchten, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform

Alternative Einreihung

2008.30.79.91.0 33,6 %

Zitrusfrüchte in anderer Weise zubereitet, Pulverform

Alternative Einreihung

2008.99.49.10.0 33,6 %

Früchte, Nüsse, anderweit zubereitet, Pulverform

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Saft-Pulver (2009) ≠ Orangensaft, nicht gefroren, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saft-Pulver (2009) ≠ Saft aus anderen Zitrusfrüchten, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saft-Pulver (2009) ≠ Zitrusfrüchte in anderer Weise zubereitet, Pulverform (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern die Ware nicht als Saft eingereiht werden kann, kommen andere Kapitel in Betracht.

Alternative Einreihung

2009.19.19.91.0 33,6 %

Orangensaft, nicht gefroren, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform

Alternative Einreihung

2009.39.19.10.0 33,6 %

Saft aus anderen Zitrusfrüchten, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform

Alternative Einreihung

2008.30.79.91.0 33,6 %

Zitrusfrüchte in anderer Weise zubereitet, Pulverform

Alternative Einreihung

2008.99.49.10.0 33,6 %

Früchte, Nüsse, anderweit zubereitet, Pulverform

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Saft-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Saft-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI52910/20-12009.89.38.91.0
Acerolafruchtsaftkonzentratpulver mit Gummi Arabicum
DE12794/12-12009.89.38.91.0
Kohlpalmfruchtpulver (Acaipulver), sprühgetrocknet mit Maltodextrin
DEBTI37435/19-12009.89.38.91.0
Acerolasaftpulver
DEBTI41704/18-12009.89.38.91.0
Acerola Fruchtpulver, vakuumbandgetrocknet mit Maltodextrin
DEBTI37438/19-12009.89.38.91.0
Orangensaftpulver
DE18757/10-12009.89.38.91.0
Zitronensaftpulver (sprühgetrocknet)
DEB/38/09-12009.89.38.91.0
Calamansipulver (Instant-Getränkepulver)
DE3934/11-12009.89.38.91.0
Açai Fruchtpulver (Fruchtpulver, nicht als Saft)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

33,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China33,6 %

Drittlandszoll

USA33,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien11,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand33,6 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner für Saft-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Saft-Pulver in wenigen Schritten. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhranforderungen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Saft-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Saft-Pulver?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Saft-Pulver lautet 2009.89.38.91.0. Sie gilt für Fruchtsaft in Pulverform, der durch Trocknung von Fruchtsaftkonzentrat hergestellt wird, nicht gegoren ist und einen Brixwert von mehr als 67 aufweist. Die Einreihung erfolgt in die Position 2009 (Fruchtsäfte).

Welchen HS-Code hat Saft-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Saft-Pulver lautet 2009.89. Auf dieser 6-stelligen Ebene werden Säfte aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen) erfasst, soweit sie nicht gegoren sind und keinen Alkoholzusatz enthalten.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Saft-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Saft-Pulver der Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 beträgt 33,6 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, beispielsweise bei Einfuhren aus Großbritannien oder Südkorea.

Wie unterscheidet sich Saft-Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung zu Alternativen erfolgt über das Herstellungsverfahren. Wird Saft-Pulver durch Trocknung von Fruchtsaftkonzentrat gewonnen, verbleibt es in Position 2009. Wird dagegen die ganze Frucht verarbeitet (Fruchtpulver), kommt die Position 2008 in Betracht. Die Alternative Orangensaftpulver wird unter 2009.19.19.91.0 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Saft-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachforderung von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie zu Bußgeldern führen. Bei unrichtiger Angabe droht zudem ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Es ist daher ratsam, die Einreihung sorgfältig zu prüfen oder durch ein vZTA absichern zu lassen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Saft-Pulver?

Ja. Für Saft-Pulver gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), Zusatzzölle (Code 695) und die Möglichkeit eines nichtpräferentiellen Zollkontingents (Code 122) mit einem reduzierten Zollsatz von 20 %. Außerdem unterliegen Lebensmittel der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr mit Beschränkung (Code 722).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Saft-Pulver?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Saft-Pulver setzt sich aus der 6-stelligen HS-Code-Ebene (2009.89), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2009.89.38), dem 10-stelligen TARIC-Code (2009.89.38.91) und der 11. Stelle für die nationale Zolltarifnummer (2009.89.38.91.0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Saft-Pulver?

Zolltarifnummern können sich im Rahmen der jährlichen Änderungen des TARIC und der Kombinierten Nomenklatur ändern. Auch Änderungen im Harmonisierten System der Weltzollorganisation sind möglich. Es empfiehlt sich, die aktuell gültige Nummer regelmäßig in offiziellen Quellen oder mit einem vZTA zu überprüfen.

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