Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Aufbau der Zolltarifnummer. Von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Nummer, die für die Zollabfertigung in Deutschland maßgeblich ist.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln2009
- UnterpositionSaft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)200981
- Unterpositionanderer200989
- Kombinierte Nomenklaturmit einem Brixwert von mehr als 6720098911
- Kombinierte Nomenklaturanderer20098934
- Kombinierte Nomenklaturanderer20098936
- Kombinierte Nomenklaturanderer20098938
- TARICanderer2009893891
- Zolltarifnummerin Pulverform
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saft-Pulver
Der HS-Code für Saft-Pulver lautet 2009.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.89.38. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.89.38.91. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.89.38.91.0.
Einreihung von Saft-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Position 2009.89.38.91.0 erfasst Saft-Pulver, das durch Trocknung von Fruchtsaftkonzentrat gewonnen wird. Voraussetzung ist ein Brixwert von mehr als 67, ein Wert von über 30 Euro/100 kg Eigengewicht und die Eignung zur Herstellung von Fruchtsaftgetränken nach Zugabe von Wasser. Die vZTA-Rechtsprechung bestätigt, dass Zusätze wie Maltodextrin oder Gummi Arabicum den Charakter als Saft der Position 2009 nicht verändern, solange der Fruchtsaftcharakter erhalten bleibt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saft-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungOrangensaft, nicht gefroren, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform | 2009.19.19.91.0 | 33,6 % |
| Alternative EinreihungSaft aus anderen Zitrusfrüchten, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform | 2009.39.19.10.0 | 33,6 % |
| Alternative EinreihungZitrusfrüchte in anderer Weise zubereitet, Pulverform | 2008.30.79.91.0 | 33,6 % |
| Alternative EinreihungFrüchte, Nüsse, anderweit zubereitet, Pulverform | 2008.99.49.10.0 | 33,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Saft-Pulver (2009) ≠ Orangensaft, nicht gefroren, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Saft-Pulver (2009) ≠ Saft aus anderen Zitrusfrüchten, Brix >67, Wert >30 EUR/100kg, in Pulverform (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Saft-Pulver (2009) ≠ Zitrusfrüchte in anderer Weise zubereitet, Pulverform (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.38.91.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Saft-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI52910/20-1 | Acerolafruchtsaftkonzentratpulver mit Gummi Arabicum | 2009.89.38.91.0 |
| DE12794/12-1 | Kohlpalmfruchtpulver (Acaipulver), sprühgetrocknet mit Maltodextrin | 2009.89.38.91.0 |
| DEBTI37435/19-1 | Acerolasaftpulver | 2009.89.38.91.0 |
| DEBTI41704/18-1 | Acerola Fruchtpulver, vakuumbandgetrocknet mit Maltodextrin | 2009.89.38.91.0 |
| DEBTI37438/19-1 | Orangensaftpulver | 2009.89.38.91.0 |
| DE18757/10-1 | Zitronensaftpulver (sprühgetrocknet) | 2009.89.38.91.0 |
| DEB/38/09-1 | Calamansipulver (Instant-Getränkepulver) | 2009.89.38.91.0 |
| DE3934/11-1 | Açai Fruchtpulver (Fruchtpulver, nicht als Saft) | 2009.89.38.91.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
33,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 33,6 % | Drittlandszoll |
| USA | 33,6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 33,6 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
Zollrechner für Saft-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Saft-Pulver in wenigen Schritten. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz an.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhranforderungen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.