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Lebensmittel & GetränkeKapitel 08Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Dattelpaste: 0804.10.00.30.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Dattelpaste (0804.10.00.30.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Dattelpaste unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Dattelpaste Produktbild

Für Dattelpasten sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Dattelpaste beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer von Dattelpaste leitet sich aus folgender Hierarchie des Zolltarifs ab:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 08 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  • Position: 0804 - Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet
  • Unterposition: 0804 10 - Datteln
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0804 1000 30 0 - Datteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder Lebensmittelindustrie

Hinweis zur Einreihung

Dattelpaste ohne Zusätze bleibt in Kapitel 8. Sobald Zucker oder Dattelsirup zugesetzt wird, ist die Ware in Kapitel 20 als Fruchtzubereitung einzureihen. Nutzen Sie den , um die genaue Beschaffenheit Ihrer Ware zu prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dattelpaste

Der HS-Code für Dattelpaste lautet 0804.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0804.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0804.10.00.30. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0804.10.00.30.0.

Einreihung von Dattelpaste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und Abschnitte zu erfolgen hat. Position 0804 umfasst Datteln, die nur getrocknet und mechanisch zerkleinert sind. Die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass Dattelpaste ohne weitere Behandlung eine Waren der Position 0804 bleibt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dattelpaste

Alternative Einreihung

2008.99.49.80.0 7,7 %

Dattelpaste mit Zusatz von Zucker/Sirup, in Gebinden > 1 kg (z. B. 12 kg Kartons, 25 kg Eimer) — gestützt auf vZTA DEBTI28088/22-2

Alternative Einreihung

2008.99.67.99.0 7,7 %

Dattelpaste mit Zusatz von Zucker/Sirup, in Gebinden ≤ 1 kg (z. B. 450 g oder 930 g Dosen) — gestützt auf vZTA DEBTI28088/22-3

Alternative Einreihung

0804.10.00.91.0 7,7 %

Datteln, getrocknet, andere (nicht für Lebensmittelindustrie bestimmt), in Umschließungen ≤ 35 kg

Alternative Einreihung

0804.10.00.99.0 7,7 %

Datteln, getrocknet, andere (nicht für Lebensmittelindustrie bestimmt), in Großgebinden > 35 kg

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Dattelpaste (0804) ≠ Dattelpaste mit Zusatz von Zucker/Sirup, in Gebinden > 1 kg (z. B. 12 kg Kartons, 25 kg Eimer) — gestützt auf vZTA DEBTI28088/22-2 (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dattelpaste bleibt die Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Dattelpaste (0804) ≠ Dattelpaste mit Zusatz von Zucker/Sirup, in Gebinden ≤ 1 kg (z. B. 450 g oder 930 g Dosen) — gestützt auf vZTA DEBTI28088/22-3 (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dattelpaste bleibt die Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Dattelpaste (0804) ≠ Datteln, getrocknet, andere (nicht für Lebensmittelindustrie bestimmt), in Umschließungen ≤ 35 kg (0804)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dattelpaste bleibt die Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte Ihre Ware über das reine Zerkleinern hinausgehen oder Zusätze enthalten, kommen andere Positionen in Betracht:

Alternative Einreihung

2008.99.49.80.0 7,7 %

Dattelpaste mit Zusatz von Zucker/Sirup, in Gebinden > 1 kg (z. B. 12 kg Kartons, 25 kg Eimer) — gestützt auf vZTA DEBTI28088/22-2

Alternative Einreihung

2008.99.67.99.0 7,7 %

Dattelpaste mit Zusatz von Zucker/Sirup, in Gebinden ≤ 1 kg (z. B. 450 g oder 930 g Dosen) — gestützt auf vZTA DEBTI28088/22-3

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dattelpaste ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Dattelpaste (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI28088/22-10804.10.00.30.0
Datteln, getrocknet, als Paste, ohne Zusätze. Ausschließlich hergestellt aus getrockneten, entkernten Datteln.
DEBTI4848/22-10804.10.00.30.0
Dattelpaste, braune weiche homogenisierte Paste, zur Verwendung in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie.
DEBTI28088/22-20804.10.00.30.0
Dattelpaste unter Zusatz von Dattelsirup, in Großgebinden (12 kg/25 kg/280 kg).
DEBTI28088/22-30804.10.00.30.0
Dattelpaste unter Zusatz von Dattelsirup, in Endverbraucherpackungen (450 g/930 g).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

7,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,7 %

Drittlandszoll

USA7,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz7,7 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,2 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Autonome Aussetzung aufgrund der Endverwendung

Der Zoll ist ausgesetzt (0%), aber nur wenn die Ware nachweislich für einen bestimmten, begünstigten Zweck verwendet wird.

Zollrechner für Dattelpaste

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Dattelpaste mit unserem interaktiven Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Dattelpasten

Welche Zolltarifnummer hat Dattelpaste?

Reine Dattelpaste ohne Zusätze wird unter der Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für getrocknete Datteln, die zur Verwendung in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie bestimmt sind. Bei Zusatz von Zucker oder Sirup erfolgt die Einreihung in Kapitel 20.

Welchen HS-Code hat Dattelpaste?

Der HS-Code für Dattelpaste lautet 080410. Er umfasst getrocknete Datteln, unabhängig vom Zerkleinerungsgrad. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 bilden diesen international harmonisierten Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Dattelpaste?

Der Drittlandszollsatz für Dattelpaste der Zolltarifnummer 0804.10.00.30.0 beträgt 7,7 %. Für Waren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Türkei, Japan) kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Dattelpaste zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zwischen reiner Dattelpaste (Kapitel 8) und Dattelpaste mit Zuckerzusatz (Kapitel 20). Eine Alternative ist die Einreihung als Fruchtzubereitung. Entscheidend ist, ob die Paste nur mechanisch zerkleinert wurde oder zusätzliche Zutaten enthält.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Dattelpaste verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und in schweren Fällen zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Beschaffenheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Dattelpaste?

Ja, für Dattelpaste gelten besondere Maßnahmen: eine Einfuhrkontrolle für Bio-Produkte, mögliche Zusatzzölle sowie eine autonome Aussetzung des Zolls bei bestimmter Endverwendung. Zudem können retrospektive Überwachungen nach Zollverfahren 41 stattfinden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Dattelpaste?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Dattelpaste lautet 0804.10.00.30.0. Die ersten 6 Ziffern bilden den HS-Code, die 8. Ziffer die Kombinierte Nomenklatur, die 10. den TARIC-Code und die 11. Stelle die nationale Ausschreibung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Dattelpaste?

Die Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Änderungen betreffen meist die nationale Ausschreibung (Stellen 11) oder TARIC-Codes. Die grundlegende Position 0804 für Datteln bleibt jedoch seit Jahren stabil.

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