01Ausführungen
Damenunterwäsche: Welche Zolltarifnummer gilt?
Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.
- 01 · HS-Code6108.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6108.21.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6108.21.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6108.21.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
Zolltarifnummer finden
Welche Zolltarifnummer gilt für Ihr Produkt?
Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Einreihung
Damenunterwäsche: Worauf es bei der Einreihung ankommt
Wenn nur „Damenunterwäsche“ bekannt ist
Mit der Angabe „Damenunterwäsche“ allein gibt es keine eindeutige Nummer. Die Einreihungsprüfung stellt dann diese Rückfragen.
| Frage | Antwort im Beispiel | Weitere Antworten |
|---|---|---|
| 1. Wie ist der Stoff der Damen-Slips hergestellt? | Gewirkt oder gestrickt (Maschen bilden den Stoff, wie bei T‑Shirts oder Jersey) | Gewebt (Fäden kreuzen sich regelmäßig, wie bei Hemdenstoff) · Anders hergestellt, zum Beispiel Vliesstoff (nicht gewebt und nicht aus Maschen) |
Mit den Antworten im Beispiel ergibt sich 6108.21.00.00.0.
03Abgrenzung
Damenunterwäsche: Häufige Verwechslungen
| Verwechslung | Richtig | Grund |
|---|---|---|
| Damen-Slips aus gewirkter Synthetikfaser | Position 6108 | Die Unterposition 6108.21 gilt nur für Slips und andere Unterhosen aus Baumwolle. Andere Slips aus Gewirken oder Gestricken für Frauen oder Mädchen bleiben in der Position 6108. |
| Unisex-Unterhose aus Gewirk oder Gestrick aus Baumwolle (95 % Baumwolle, 5 % Lycra) mit breitem Zwischenstück für eine Einlage | 6108.21.00.00.0 | Die Verordnung 350/93 ordnet nur diese Unisexunterhose mit 95 % Baumwolle und 5 % Lycra in die Unterposition 6108.21 ein. |
04vZTA
Damenunterwäsche: So hat der Zoll eingereiht (vZTA)
Gültige vZTA je Nummer
| vZTA | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| DEBTI9438/26-1Deutschland · bis 25.05.2029 | Unterhose, Größe M/38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Baumwolle … | 6108.21.00 |
| DEBTI38836/25-1Deutschland · bis 02.11.2028 | Slip, Größe 3XL, Foto siehe Anlage – aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % … | 6108.21.00 |
2 vZTA nennen „Damenunterwäsche“, verteilt auf eine Nummer
Die häufigsten. Dunkel: Nummern aus den Ausführungen oben.
05Abgaben
Damenunterwäsche: Zollsatz und Einfuhrabgaben
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenz: 0 % mit Ursprungsnachweis für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, neu seit 2026: Armenien, USA.
06Maßnahmen
Damenunterwäsche: Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr
07Rechtsgrundlagen
Damenunterwäsche: Rechtsgrundlagen
Anmerkungen (2)
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 350/9317.02.1993 | Eine Unisexunterhose aus Gewirk oder Gestrick (95 % Baumwolle, 5 % Lycra) mit breitem Zwischenstück für eine Einlage wurde in die Warennummer 6108.21.00 eingereiht. | 6108.21.00 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-80/9615.01.1998 | Der Gerichtshof erklärte die Verordnung (EG) Nr. 1966/94 insoweit für ungültig, als sie einen Büstenhalter und einen Slip als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf getrennt in die Unterpositionen 6108.21 und 6212.10 einreiht. |
| C-395/9309.08.1994 | 1) Schlafanzuege im Sinne der Position 6108 der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 … |
08Ähnliche Waren
Ähnliche und verwechselte Waren
Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile









