01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6108.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6108.21.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6108.21.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6108.21.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0?
- ×Unterkleider und Unterröcke6108.11.00.00.0, 6108.19.00.00.0
- ×Nachthemden und Schlafanzüge6108.31.00.00.0, 6108.32.00.00.0, 6108.39.00.00.0
- ×andere, also nicht: Slips und andere Unterhosen6108.91.00.00.0, 6108.92.00.00.0, 6108.99
- ×aus Chemiefasern6108.22.00.00.0
- ×aus anderen Spinnstoffen6108.29.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 6108.21.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 6108.21.00.00.0 | aus Baumwolle |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6108.21.00 eingereiht
3 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI9438/26-1Deutschland | Unterhose, Größe M/38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Baumwolle … | 25.05.2029 |
| DEBTI38836/25-1Deutschland | Slip, Größe 3XL, Foto siehe Anlage – aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % … | 02.11.2028 |
| SEBTITV-2024-10779Schweden | Unterwäsche in Form eines Slips im Stringstil. Der Slip ist einfarbig (schwarz), hat einen gefütterten Schritt und ist … | 24.07.2027 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0?
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (3)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7023 | Costa Rica | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7064 | Panama | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7912 | Neuseeland | 0 % | seit 01.05.2024 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 10,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,6 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0
Anmerkungen (2)
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 350/9317.02.1993 | Eine Unisexunterhose aus Gewirken oder Gestricken aus 95 % Baumwolle und 5 % Lycra, elastisch in Taille und an den Beinenden und ohne vordere Öffnung, wurde in die Warennummer 6108.21.00 eingereiht. | 6108.21.00 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-80/9615.01.1998 | Der Gerichtshof erklärte die Verordnung 1966/94 insoweit für ungültig, als sie in Nummer 6 ihres Anhangs für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen, die aus einem Büstenhalter und einem Slip bestehen, getrennt in die Warennummern 6108.21.00 und 6212.10.00 einreihte. |
| C-395/9309.08.1994 | 1) Schlafanzuege im Sinne der Position 6108 der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 6108.21.00
- 01.01.19726108.21.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Baumwolle“
- 01.01.19726108.21.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Baumwolle“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0
Gehört ein konfektionierter Slip aus Baumwolle unter 6108.21.00.00.0 zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60?
Nein. Nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0 liegt in Kapitel 61, außerhalb dieser Kapitel.
Gehören Tangas aus Baumwolle unter 6108.21.00.00.0?
Ja, Tangas aus Baumwolle gehören in die Zolltarifnummer 6108.21.00.00.0, die Slips und andere Unterhosen aus Baumwolle erfasst.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



