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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pudding-Pulver: 1901.90.99.36.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pudding-Pulver (1901.90.99.36.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pudding-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pudding-Pulver Produktbild

Ob klassisches Vanillepulver oder fruchtige Variante – Pudding-Pulver wird aus Maisstärke, Zucker, Aromen und Farbstoffen hergestellt. Der Zuckergehalt liegt meist über 60 GHT, weshalb die Waren in die TARIC-Unterposition mit Saccharose ≥ 60 GHT fallen. Für zuckerreduzierte oder alternative Rezepturen gibt es abweichende Codes. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pudding-Pulver beschreiben: Zuckergehalt, Stärkeart, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 1901 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1901 9091 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1901 9099 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 1901 9099 33 - mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 60|GHT oder mehr
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1901 9099 36 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Eine fehlerhafte Zolltarifnummer für Pudding-Pulver kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren digitalen Klassifizierungs-Assistenten, um Ihre Ware präzise einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pudding-Pulver

Der HS-Code für Pudding-Pulver lautet 1901.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.90.99.36. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.90.99.36.0.

Einreihung von Pudding-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Pudding-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 schreibt vor, dass der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften maßgeblich ist. Position 1901 erfasst Zubereitungen aus Stärke, sofern der Kakaogehalt unter 40 GHT liegt. AV 3a ist nicht einschlägig, da keine Vermischung verschiedener Positionen vorliegt. AV 6 bestimmt den Vergleich auf der Ebene der Unterpositionen und TARIC-Codes. Die AV zur KN und zum TARIC führen zur spezifischen Unterposition für Saccharosegehalt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pudding-Pulver

Alternative Einreihung

1901.90.99.33.0 7,6 %

ZTN für Pudding-Pulver mit Saccharosegehalt <70 GHT (z. B. zuckerreduzierte Varianten)

Alternative Einreihung

1901.90.99.90.0 7,6 %

ZTN für Pudding-Pulver mit Saccharosegehalt <60 GHT

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pudding-Pulver (1901) ≠ ZTN für Pudding-Pulver mit Saccharosegehalt <70 GHT (z. B. zuckerreduzierte Varianten) (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pudding-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.99.36.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pudding-Pulver (1901) ≠ ZTN für Pudding-Pulver mit Saccharosegehalt <60 GHT (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pudding-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.99.36.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte das Produkt nicht auf Stärkebasis basieren oder einen hohen Milchanteil aufweisen, kann eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen erforderlich sein.

Nicht auf Stärkebasis, sondern z. B. Gelatinebasis oder sonstige Verdickungsmittel

2106.90.99.99.0 7,6 %

Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pudding-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pudding-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI39112/22-11901.90.99.36.0
Enthält Reiskörner, fachlich abgrenzbar zu Pudding-Pulver auf reiner Stärkebasis.
DEBTI30969/22-11901.90.99.36.0
Zeigt Einreihung von Pudding-Produkten in Position 1901, jedoch andere Zusammensetzung (Milchbasis, geringer Stärkeanteil).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

7,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,6 %

Drittlandszoll

USA7,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan6,2 %

EU-Japan EPA

Südkorea7,6 %

EU-KR Freihandel

Indien4,1 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,6 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zoll-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Pudding-Pulver aus Drittländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pudding-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Pudding-Pulver?

Pudding-Pulver wird in die Zolltarifnummer 1901.90.99.36.0 eingereiht. Der Code umfasst Lebensmittelzubereitungen aus Stärke mit einem Saccharosegehalt von mindestens 60 GHT. Voraussetzung ist, dass der Kakaogehalt unter 40 GHT liegt und das Pulver nicht als Säuglingsnahrung oder Backmischung aufgemacht ist.

Welchen HS-Code hat Pudding-Pulver?

Der HS-Code für Pudding-Pulver lautet 1901.90. Er fasst die Position 1901 (Lebensmittelzubereitungen aus Stärke) mit der Unterposition 1901.90 (andere) zusammen. Auf dieser 6-stelligen Ebene werden noch keine Unterscheidungen nach Zuckergehalt vorgenommen – diese folgen erst auf KN- und TARIC-Ebene.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pudding-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Pudding-Pulver aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA beträgt 7,6 %. Bei Importen aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Zusätzlich fällt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an.

Wie unterscheidet sich Pudding-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Pudding-Pulver erfolgt über den Zuckergehalt und die Stärkebasis. Alternativen wie die Code 1901.90.99.33.0 für zuckerreduziertes Pulver (60 bis unter 70 GHT) oder 1901.90.99.90.0 für Pulver mit weniger als 60 GHT Saccharose sind möglich. Im Unterschied zu Position 2106 (Auffangposition) ist Position 1901 spezifischer, da Pudding-Pulver auf Stärke basiert. Die Abgrenzung zu Backmischungen (1901.20) ergibt sich aus der Zubereitungsart (Kochen statt Backen).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pudding-Pulver verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Importer sollten daher die Zusammensetzung des Pulvers (Zuckergehalt, Stärkeart) genau prüfen oder eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pudding-Pulver?

Für Pudding-Pulver gelten bei der Einfuhr in die EU die üblichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen. Bei Bio-Produkten ist eine Kontrollbescheinigung nach Code 750 erforderlich. Sofern das Produkt tierische Bestandteile enthält, kann eine Veterinärkontrolle (Code 410) anfallen. Außerdem können Zusatzzölle (Code 695) oder nichtpräferenzielle Zollkontingente (Code 122) relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pudding-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Pudding-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.90.99.36.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1901.90), der 8-stelligen KN (1901.90.99), dem 10-stelligen TARIC (1901.90.99.36) und der 11. Stelle (0) zusammen, die für die deutsche nationale Statistik steht.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pudding-Pulver?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC. Die EU veröffentlicht jedes Jahr im Oktober die neue KN für das folgende Jahr. Importeure sollten die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere wenn sich der Zuckergehalt oder die Zusammensetzung des Produkts ändert.

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