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Lebensmittel & GetränkeKapitel 04Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Eipulver: 0408.91.80.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Eipulver (0408.91.80.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Eipulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Eipulver Produktbild

Eipulver wird durch Sprüh- oder Gefriertrocknung von Hühnereiern hergestellt und dient als haltbare Zutat in der Lebensmittelindustrie. Die korrekte Einreihung hängt von der Zusammensetzung (Vollei, Eigelb oder Eiweiß) und der Genießbarkeit ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Eipulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Eipulver gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN):

  • Abschnitt: I - Kap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
  • Kapitel: 04 - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  • Position: 0408 - Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  • Unterposition: 0408 91 - andere
  • Unterposition: 0408 91 - getrocknet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0408 9180 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Eipulver hängt von der genauen Zusammensetzung und Verwendung ab. Verwenden Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um eine verbindliche Einreihung zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Eipulver

Der HS-Code für Eipulver lautet 0408.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0408.91.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0408.91.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0408.91.80.00.0.

Einreihung von Eipulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Eipulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position 0408, da es sich um Vogeleier ohne Schale handelt. AV 6 legt die Unterposition 0408.91 (andere) fest, da Volleipulver weder reines Eigelb noch ungenießbare Ware ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Eipulver

Alternative Einreihung

0408.11.80.00.0 137,4 %

Eigelb, getrocknet, anderes – Nur für reines Eigelbpulver (ohne Eiweiß)

Alternative Einreihung

0408.91.20.00.0 137,4 %

Vogeleier, nicht in der Schale, getrocknet, ungenießbar oder ungenießbar gemacht

Alternative Einreihung

2106.10.20.90.0 137,4 %

Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Eipulver (0408) ≠ Eigelb, getrocknet, anderes – Nur für reines Eigelbpulver (ohne Eiweiß) (0408)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eipulver bleibt die Zolltarifnummer 0408.91.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Eipulver (0408) ≠ Vogeleier, nicht in der Schale, getrocknet, ungenießbar oder ungenießbar gemacht (0408)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eipulver bleibt die Zolltarifnummer 0408.91.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Eipulver (0408) ≠ Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eipulver bleibt die Zolltarifnummer 0408.91.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Produkt nicht mehr als reines Vogelei gilt:

Alternative Einreihung

0408.11.80.00.0 137,4 %

Eigelb, getrocknet, anderes – Nur für reines Eigelbpulver (ohne Eiweiß)

Alternative Einreihung

0408.91.20.00.0 137,4 %

Vogeleier, nicht in der Schale, getrocknet, ungenießbar oder ungenießbar gemacht

Alternative Einreihung

2106.10.20.90.0 137,4 %

Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Eipulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Eipulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE14737/09-10408.91.80.00.0
Hühnervolleipulver, sprühgetrocknet, pasteurisiert, mit Maissirup und Salz
DEBTI33206/21-10408.91.80.00.0
Gefriergetrocknetes Hühnervolleipulver (Vollei, Eigelb und Eiweiß)
DE12698/13-10408.91.80.00.0
Hühnervolleipulver mit Zucker
DEM/2728/05-10408.91.80.00.0
Volleipulver mit Zucker und Salz (30,8% Saccharose)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

137,4 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China137,4 %

Drittlandszoll

USA137,4 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz137,4 %

EFTA Freihandel

Türkei137,4 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien137,4 %

Drittlandszoll

Vietnam137,4 %

EVFTA

Thailand137,4 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner für Eipulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Eipulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Präferenzen zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Eipulver

Welche Zolltarifnummer hat Eipulver?

Eipulver wird unter der Zolltarifnummer 0408.91.80.00.0 eingereiht. Diese Position umfasst getrocknete Vogeleier ohne Schale, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Die Einreihung gilt für Volleipulver, das durch Sprüh- oder Gefriertrocknung von Hühnereiern hergestellt wird.

Welchen HS-Code hat Eipulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Eipulver lautet 040891. Er steht für Vogeleier, nicht in der Schale, getrocknet, andere (genießbar). Die ersten vier Ziffern 0408 bezeichnen die Position für Vogeleier ohne Schale und Eigelb.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Eipulver?

Der Drittlandszollsatz für Eipulver beträgt 137,40 EUR pro 100 kg netto (spezifischer Zollsatz). Bei Einfuhr aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Großbritannien) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Eipulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt vor allem zu reinem Eigelbpulver (0408.11) und zu ungenießbaren Eiprodukten (0408.91.20). Eine Alternative ist die Einreihung als Eiweißkonzentrat (2106.10), wenn das Produkt über das reine Trocknen hinaus verarbeitet wurde.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Eipulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für einen reibungslosen Import.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Eipulver?

Ja, für Eipulver gelten eine Veterinärkontrolle (Maßnahme 410) und eine Einfuhrkontrolle für Bio-Erzeugnisse (Maßnahme 750). Zudem besteht ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Maßnahme 122) und es können Zusatzzölle (Maßnahme 695) anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Eipulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Eipulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0408.91.80.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur, zwei TARIC-Stellen und einer nationalen Schlüsselnummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Eipulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 0408 für Vogeleier ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen betreffen meist die TARIC-Unterpositionen oder Maßnahmen. Prüfen Sie regelmäßig die aktuelle Fassung.

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