Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Tomate gliedert sich wie folgt:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN07
- PositionTomaten, frisch oder gekühlt0702
- Kombinierte Nomenklaturandere07020091
- Kombinierte Nomenklaturandere07020099
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tomate
Der HS-Code für Tomate lautet 0702.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0702.00.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0702.00.99.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0702.00.99.99.0.
Einreihung von Tomate nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tomate
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKirschentomaten, Durchmesser < 47 mm | 0702.00.10.07.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Tomaten, Durchmesser < 47 mm (nicht Kirsch) | 0702.00.10.99.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTomaten in Rispen | 0702.00.91.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Kirschentomaten (Durchmesser >= 47 mm) | 0702.00.99.07.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (Kapitel 20) | 2002.10.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tomate (0702) ≠ Kirschentomaten, Durchmesser < 47 mm (0702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomate bleibt die Zolltarifnummer 0702.00.99.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tomate (0702) ≠ Andere Tomaten, Durchmesser < 47 mm (nicht Kirsch) (0702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomate bleibt die Zolltarifnummer 0702.00.99.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tomate (0702) ≠ Tomaten in Rispen (0702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomate bleibt die Zolltarifnummer 0702.00.99.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (Kapitel 20) | 2002.10.90.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tomate (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI26964/17-1 | Tomaten, in Stücken, mariniert, tiefgekühlt | 2002.10.90.00.0 |
| DEB/617/06-1 | Tomaten-Bruschetta, zubereitet | 2002.10.90.00.0 |
| DE21665/16-1 | Ganze Tomaten, eingelegt, zubereitet | 2002.10.90.00.0 |
| DE24201/16-1 | Tomaten, getrocknet und gesalzen | 2002.10.90.00.0 |
| DEBTI9648/25-1 | Paprikamus mit Tomate | 2005.99.50.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
| Pauschaler Einfuhrwert | Für bestimmtes Obst und Gemüse wird der Zollwert pauschal festgesetzt, um Preisunterbietungen zu verhindern, sofern kein genauer Transaktionspreis nachgewiesen wird. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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