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Lebensmittel & GetränkeKapitel 22Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Erfrischungsgetränk: 2202.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Erfrischungsgetränk (2202.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Erfrischungsgetränk unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Erfrischungsgetränk Produktbild

Erfrischungsgetränke wie Limonaden, Cola-Getränke oder Brausen werden zolltariflich nach ihrer Beschaffenheit beurteilt. Maßgeblich sind der Kohlensäuregehalt, der Zusatz von Zucker oder Aromen und die fehlende Alkoholizität. Die Ware ist unmittelbar trinkbar und in Aufmachung für den Einzelverkauf abgefüllt. Neben dem Hauptcode 2202.10.00.00.0 können bei besonderen Zusammensetzungen wie hohem Fruchtsaftanteil auch andere Unterpositionen in Betracht kommen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Erfrischungsgetränk beschreiben: Kohlensäuregehalt, Geschmacksrichtung, Zuckergehalt

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs verortet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  • Position: 2202 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position|2009
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2202 1000 00 0 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 ist der Standardcode für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke mit Zucker oder Aromen. Abweichungen in der Zusammensetzung – etwa ein signifikanter Fruchtsaftanteil, der das Getränk als Fruchtsaftgetränk charakterisiert – können zu einer anderen Einreihung führen. Lassen Sie Ihr Produkt zur Sicherheit durch unseren Klassifizierungsassistenten prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Erfrischungsgetränk

Der HS-Code für Erfrischungsgetränk lautet 2202.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2202.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2202.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2202.10.00.00.0.

Einreihung von Erfrischungsgetränk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die 11-stellige Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 kann um nationale Codes der Außenwirtschaftsstatistik (AV-Codes) ergänzt werden. Für Erfrischungsgetränke sind folgende AV-Codes relevant:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Erfrischungsgetränk

Alternative Einreihung

2202.99.19.11.0 9,6 %

Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig (KN 2202.99.19.11)

Alternative Einreihung

2202.91.00.10.0 9,6 %

Alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend (KN 2202.91.00.10)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Erfrischungsgetränk (2202) ≠ Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig (KN 2202.99.19.11) (2202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Erfrischungsgetränk bleibt die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Erfrischungsgetränk (2202) ≠ Alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend (KN 2202.91.00.10) (2202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Erfrischungsgetränk bleibt die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb des Kapitels 22 kommt für Erfrischungsgetränke nur in Ausnahmefällen in Betracht:

Alternative Einreihung

2202.99.19.11.0 9,6 %

Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig (KN 2202.99.19.11)

Alternative Einreihung

2202.91.00.10.0 9,6 %

Alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend (KN 2202.91.00.10)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Erfrischungsgetränk ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Erfrischungsgetränk (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE16096/09-12202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk – kohlensäurehaltiges Getränk mit Zucker und Aroma, in 330ml-Dose
DEBTI16973/21-12202.10.00.00.0
Kohlensäurehaltige Limonade in Aufmachung für den Einzelverkauf (0,2-0,5 l)
DE16097/09-12202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk (Orange) – kohlensäurehaltig mit Zucker und Aroma
DE17583/11-12202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk mit Zitronengeschmack – kohlensäurehaltig, in 0,5l-Glasflasche
DEBTI24901/24-12202.10.00.00.0
Kohlensäurehaltige Limonade mit Kola-Orangengeschmack
DEBTI51295/19-12202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk mit fermentiertem Limettensaft (4%)
DE16098/09-12202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk (Cola/Orange) – kohlensäurehaltig, koffeinhaltig
DE17581/11-12202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk mit Traubengeschmack
DEBTI6578/18-12202.10.00.00.0
Limonade Apfel/Birne und Johannisbeere/Himbeere
DEBTI21738/23-12202.10.00.00.0
Limonade mit Mango-Geschmack
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittstaaten

Drittlandszollsatz

9,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,6 %

Drittlandszoll

USA9,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,1 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,6 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Erfrischungsgetränke mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Erfrischungsgetränke

Welche Zolltarifnummer hat ein Erfrischungsgetränk?

Ein klassisches Erfrischungsgetränk wie Limonade oder Brause wird unter der Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 eingereiht. Dieser Code erfasst kohlensäurehaltiges Wasser mit Zusatz von Zucker, Süßstoffen oder Aromastoffen. Die Einreihung gilt für alkoholfreie Getränke in trinkfertiger Aufmachung.

Welchen HS-Code hat ein Erfrischungsgetränk?

Der HS-Code für Erfrischungsgetränke lautet 220210. Er umfasst auf internationaler Ebene Waren der Position 2202, also Wasser mit Zusatz von Zucker oder Aromen, einschließlich kohlensäurehaltiger Getränke. Auf dieser sechsstelligen Ebene sind Limonaden, Cola-Getränke und ähnliche Produkte zusammengefasst.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Erfrischungsgetränke?

Der Drittlandszollsatz für Erfrischungsgetränke der Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 beträgt 9,6 %. Dieser Regelsatz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, etwa aus China oder den USA. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich ein Erfrischungsgetränk zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Erfrischungsgetränks zu anderen Waren erfolgt über die Hauptbestandteile. Enthält das Getränk signifikant Fruchtsaft, ist die Alternative 2202.99 (Fruchtsaftgetränk) zu prüfen. Bei Wasser ohne Zusätze greift Position 2201. Maßgeblich sind stets die konkrete Rezeptur und die Verkehrsbezeichnung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Erfrischungsgetränk verwende?

Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Verdacht auf falsche Einreihung prüfen die Zollbehörden die Ware. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Erfrischungsgetränke?

Ja, für Erfrischungsgetränke der Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 können bei der Einfuhr aus Drittstaaten mehrere Maßnahmen greifen. Dazu zählen die Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Code 750), Zusatzzölle (Code 695) und die Beschränkungen für Lebensmittel und Futtermittel (Code 722). Diese Maßnahmen sind ursprungslandabhängig.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Erfrischungsgetränk?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für ein Erfrischungsgetränk lautet 2202.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (220210), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (22021000), dem 10-stelligen TARIC-Code (2202100000) und einer abschließenden 11. Stelle für nationale Zwecke zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Erfrischungsgetränke?

Die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 für Erfrischungsgetränke ist im HS-System stabil. Änderungen auf KN- oder TARIC-Ebene sind mit dem jährlichen Zolltarif-Update zum 1. Januar möglich. Es empfiehlt sich, die aktuellen Fassungen des TARIC zu konsultieren, da Unterpositionen neu gefasst werden können.

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