Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs verortet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
- Position: 2202 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position|2009
Zolltarifnummer: 2202 1000 00 0 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 ist der Standardcode für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke mit Zucker oder Aromen. Abweichungen in der Zusammensetzung – etwa ein signifikanter Fruchtsaftanteil, der das Getränk als Fruchtsaftgetränk charakterisiert – können zu einer anderen Einreihung führen. Lassen Sie Ihr Produkt zur Sicherheit durch unseren Klassifizierungsassistenten prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Erfrischungsgetränk
Der HS-Code für Erfrischungsgetränk lautet 2202.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2202.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2202.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2202.10.00.00.0.
Einreihung von Erfrischungsgetränk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die 11-stellige Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 kann um nationale Codes der Außenwirtschaftsstatistik (AV-Codes) ergänzt werden. Für Erfrischungsgetränke sind folgende AV-Codes relevant:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Erfrischungsgetränk
Alternative Einreihung
Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig (KN 2202.99.19.11)
Alternative Einreihung
Alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend (KN 2202.91.00.10)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Erfrischungsgetränk (2202) ≠ Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig (KN 2202.99.19.11) (2202)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Erfrischungsgetränk bleibt die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Erfrischungsgetränk (2202) ≠ Alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend (KN 2202.91.00.10) (2202)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Erfrischungsgetränk bleibt die Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb des Kapitels 22 kommt für Erfrischungsgetränke nur in Ausnahmefällen in Betracht:
Alternative Einreihung
Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig (KN 2202.99.19.11)
Alternative Einreihung
Alkoholfreies Bier, Zucker enthaltend (KN 2202.91.00.10)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Erfrischungsgetränk ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Erfrischungsgetränk (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittstaaten
Drittlandszollsatz
9,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Zollrechner
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Erfrischungsgetränke mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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