Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8711.60.90.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8711 - Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
- Unterposition: 8711 60 - mit Elektromotor angetrieben
Kombinierte Nomenklatur: 8711 6090 - andere
Zolltarifnummer: 8711 6090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Elektro-motorrad
Der HS-Code für Elektro-motorrad lautet 8711.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8711.60.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8711.60.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8711.60.90.90.0.
Einreihung von Elektro-motorrad nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Elektro-motorrad
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger | 8711.60.10.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungFahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor | 8711.60.90.10.0 | 6,0 % |
| Alternative Einreihungandere (Krafträder) | 8711.90.00.00.0 | 6,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Elektro-motorrad (8711) ≠ Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger (8711) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Elektro-motorrad bleibt die Zolltarifnummer 8711.60.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Elektro-motorrad (8711) ≠ Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor (8711) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Elektro-motorrad bleibt die Zolltarifnummer 8711.60.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Elektro-motorrad (8711) ≠ andere (Krafträder) (8711) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Elektro-motorrad bleibt die Zolltarifnummer 8711.60.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger | 8711.60.10.00.0 | 6,0 % |
| Alternative Einreihungandere (Krafträder) | 8711.90.00.00.0 | 6,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Elektro-motorrad ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Elektro-motorrad (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI5470/22-1 | Elektro-Kleinkraftrad, Radroller ohne Tretunterstützung, 350W Motor, max. 25 km/h | 8711.60.90.90.0 |
| DEBTI5644/22-1 | Elektro-Kleinkraftrad mit Kurbelantrieb (wahlweise vollelektrisch oder Muskelkraft), 350W | 8711.60.90.90.0 |
| DEBTI49811/18-1 | Cross Racer, Elektromotor 500-1500W, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h | 8711.60.90.90.0 |
| DEBTI60588/18-1 | Faltbarer Elektroroller, 20 km/h, für eine Person | 8711.60.90.90.0 |
| DEBTI10167/19-1 | Elektro-Aluminium-Scooter, verschiedene Modelle, 150W-450W, bis 20 km/h | 8711.60.90.90.0 |
| DEBTI37785/20-1 | Elektroscooter, 17 Modelle, 350W-2000W, 20-80 km/h, keine Spielzeuge | 8711.60.90.90.0 |
| DEBTI37785/20-2 | Elektroroller für zwei Personen, 2000W-3100W, 45 km/h | 8711.60.90.90.0 |
| DEBTI27486/17-1 | Elektrisch betriebener Tretroller | 8711.60.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Elektro-motorrad
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Elektro-motorrad. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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